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Klagegrund Hartz IV

Die vielen Kritikpunkte am Hartz Konzept und insbesondere an Hartz IV machen es deutlich: Das Gesetz lässt zu viele Entscheidungsfreiräume und ist an manchen Stellen schlichtweg schlecht durchdacht bzw. fehlerhaft. Entdeckungen wie die, dass der Regelsatz für Kinder willkürlich festgelegt wurde, lassen das Vertrauen sowohl in das Gesetz als auch in die Argen und Kommunen, die danach handeln müssen, keinesfalls wachsen.

Im Gegenteil: Immer mehr ALG II-Empfänger entscheiden sich dazu, gegen ihren Bescheid Einspruch zu erheben und im Zweifelsfall zu klagen. Mit guten Ergebnissen: In rund der Hälfte der Fälle konnten ALG II-Empfänger im vergangenen Jahr einen Erfolg für sich verbuchen. Insbesondere Form- und Verfahrensfehler vonseiten der Behörden führten zu dieser hohen Erfolgsquote.

Häufige Anlässe für Klagen

Immer wieder im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen die Mietkosten. Unklar ist häufig, welche Miete angemessen ist oder ob ein Umzug bewilligt werden kann, weil er erforderlich ist. Ebenfalls häufig Anlass zur Klage geben Fragen rund um die Anrechnung von Einkommen und Vermögenswerten. Gerichtlich vorgegangen wird auch gern gegen Sanktionen wegen angeblicher oder tatsächlicher Pflichtverletzungen.

Bei all den Klagen fällt auf: Immer dann, wenn das Gesetz relativ unkonkret von „angemessen“ oder „erforderlich“ spricht, kommt es zum Streit. Es liegt daher nun an den Gerichten, diese Unklarheiten in Präzedenzurteilen zu klären oder Sachverhalte zwecks weiterer Klärung an das Bundesverfassungsgericht weiterzugeben. 

So kommen ALG II-Empfänger zu ihrem Recht

Generell gilt: Jeder ALG II-Empfänger hat das Recht, gegen einen fehlerhaften oder widersprüchlichen Bescheid in angemessener Frist Einspruch zu erheben. Kann eine Angelegenheit nicht gütlich im Rahmen einer Anhörung geklärt werden, bleibt noch der Weg vor Gericht.

Immer noch fürchten viele ALG II-Empfänger diesen Schritt aus Angst vor den möglichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Verfahren auf sie zukommen könnten. Nicht nur für den Anwalt, sondern auch für das Verfahren selbst fallen Kosten an, die sich je nach Verfahrensdauer in beachtliche Höhen aufsummieren können. Diesbezüglich kann jedoch Entwarnung gegeben werden: Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg, kann bei Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragt werden. Wird sie bewilligt, übernimmt der Staat unter bestimmten Umständen alle anfallenden Kosten. 

Ausschlaggebend für den Erfolg einer Klage ist auch die Wahl des richtigen Anwalts. Die besten Ansprechpartner sind hier Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Sozialrecht – Hartz IV. Geeignete Anwälte lassen sich ganz einfach bei einer Recherche im Internet finden. Alternativ kann auch die örtliche Anwaltskammer mit einer Auskunft weiterhelfen.