Beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden: Frist, Unterlagen und mehr
Das Wichtigste zur Arbeitssuchendmeldung zusammengefasst:
Spätestens drei Monate vor Auslaufen eines Vertrages müssen sich Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.. Mehr zur Frist erfahren Sie hier.
Sie können sich arbeitssuchend melden, indem Sie sich online registrieren und ein entsprechendes Formular bei der Agentur für Arbeit ausfüllen.
Erfolgt die Arbeitssuchendmeldung nicht rechtzeitig, droht eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld 1.. In diesem Zeitraum erfolgen keine Leistungen durch die Agentur.
Ist absehbar, dass ein Arbeitnehmer seinen Job verliert, muss er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dann stellen sich unweigerlich Fragen wie: „Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?“ oder „Wie melde ich mich arbeitssuchend?“ Im Ratgeber beantworten wir diese.
Übersicht:
Wann arbeitssuchend melden?
„Wann muss man sich arbeitssuchend melden?“ Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, bei denen der Vertrag ausläuft. Die Meldung beim Arbeitsamt muss spätestens drei Monate vor Vertragsende erfolgen.
Wird Ihnen gekündigt und Sie befinden sich infolgedessen weniger als drei Monate noch in Ihrem Beschäftigungsverhältnis, so müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach der Kenntnisnahme von der Kündigung arbeitssuchend melden.
Bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden: So gehen Sie vor

Um die Frist zu wahren, reicht es aus, wenn Sie sich schriftlich, telefonisch oder vor Ort arbeitssuchend melden.
Ansprechpartner ist in diesem Fall die Agentur für Arbeit, das Jobcenter ist nicht zuständig.
Grundsätzlich ist auch eine persönliche Meldung erforderlich, diese kann aber auch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Durch Personalmangel kann aber auch diese Frist nicht immer eingehalten werden.
In diesem Fall kann es ausreichen, wenn Sie einen Termin zum persönlichen Gespräch nachweisen können. Dieser wird in aller Regel telefonisch vereinbart. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, tritt die Sperrzeit für das ALG 1 in Kraft. Sie erhalten für deren Dauer keine Leistungen der Arbeitsagentur.
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Hallo
Seit September ist meine Familie hierher gezogen und ich suche einen Job für meinen Mann, aber ohne Erfolg.
Mein Ehemann in Italien hat immer im Mauerwerk gearbeitet. Was soll ich tun, um beim Jobcenter geholfen zu werden, um Arbeit für meinen Mann zu finden? Ich suche keine Hilfe wie Geld oder ähnliche Hilfe, aber ich suche nur einen Job für meinen Mann. Danke für die, die mich weiterempfehlen werden.
Beste Grüße
Marcella