Arbeitsunfähigkeit: Definition, Diagnose und Dauer
Das Wichtigste zur Arbeitsunfähigkeit zusammengefasst:
Ist der körperliche oder geistige Zustand einer Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls derart beeinträchtigt, dass diese ihrer Tätigkeit nicht nachkommen kann, gilt sie laut geltendem Arbeitsrecht als arbeitsunfähig.
Ja, Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt im Regelfall bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang weiter.
Sind Sie nach sechs Wochen immer noch krank, erhalten Sie normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse. Es beträgt zwischen 70 Prozent des Brutto- und 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Jeder Beschäftigte kann unverschuldet in die Arbeitsunfähigkeit geraten, oft durch Krankheit oder Unfall. Betroffene sollten in diesem Fall die Meldepflichten beachten und den verantwortlichen Personen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen. Andernfalls können wichtige Zahlungen entfallen.
Übersicht:
Arbeitsunfähigkeit lückenlos melden
Was es nach geltendem Arbeitsrecht heißt, arbeitsunfähig zu sein, sollte jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraut sein: Zur Arbeitsunfähigkeit (AU) kommt es allgemeinhin, wenn ein Unfall oder eine Krankheit den Körper- bzw. den Geisteszustand beeinträchtigt, sodass die betroffene Person nicht erwerbstätig sein kann. Dieser Zustand liegt auch dann vor, wenn theoretisch gearbeitet werden kann, dann jedoch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht.
Ob Unfall oder Krankheit: Es gilt die Mitteilungspflicht
Sowohl Arbeitnehmer als auch Empfänger der Grundsicherung stehen grundsätzlich in der Mitteilungspflicht, wenn es zur Arbeitsunfähigkeit kommt. Liegen keine anderen vertraglichen Bestimmungen vor, gilt für Beschäftigte: Dauert die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit länger als drei Tage, muss der Arbeitgeber am darauffolgenden Tag ein ärztliches Attest und Informationen über die voraussichtliche Fehlzeit erhalten. Das besagt § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Das Fernbleiben muss jedoch schon am ersten Fehltag vor Arbeitsbeginn mitgeteilt werden.
Beim Nachweis zur Arbeitsunfähigkeit sollte darauf geachtet werden, dass Krankschreibungen lückenlos erfolgen. Erfolgt also eine zweite Krankschreibung zur selben Ursache, sollte keine “gesunden Tage” zwischen der ersten und der zweiten Meldung liegen. Zur Sicherheit sollten Betroffene im Zweifelsfall ihren Arzt darum bitten, bei Krankheit auch Wochenenden und Feiertage in das Attest miteinzubeziehen. Dann gibt es wegen ungewisser Zwischentage auch keine Probleme zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Psychische Leiden können besondere Prüfungen erfordern
Arbeitgeber tun sich oft schwer damit, zu akzeptieren, wenn psychische Erkrankungen für Ausfälle sorgen. “Arbeitsunfähig wegen Depression? Derjenige gönnt sich doch bestimmt nur einige freie Tage!”
Solche Gedanken können einigen Unternehmern durchaus kommen. Dabei müssen diese ein ärztliches Attest immer zunächst einmal akzeptieren und dürfen an sich gar nicht erfahren, wieso der betroffene Arbeitnehmer ausgefallen ist.
Sie können jedoch über die Krankenkasse beim MDK, also beim Medinzinischen Dienst der Krankenversicherung, eine Überprüfung beantragen, wenn es sich bei der arbeitsunfähigen Person um eine gesetzlich versicherte handelt.
Es gilt:
- Arbeitgeber und Krankenkasse selbst können für solch ein Gutachten sorgen.
- Oft geht es darum, unnötige Zahlungen in Bezug auf Krankengeld oder Lohnfortzahlungen zu vermeiden und “Blaumacher” ausfindig zu machen.
- Es müssen jedoch echte Zweifel an dem Leiden des Arbeitnehmers vorhanden sein, damit eine MDK-Prüfung auf Arbeitsunfähigkeit initiiert wird.
- Lehnt die Krankenkasse die Einschaltung des MDK ab, haben Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.
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Und was ist mit Privatversicherten? Müssen die im Zweifel nicht zum MDK? Die sind doch dann besser gestellt.
Hallo Christoph,
unserer Kenntnis nach sollte eine Überprüfung durch den MDK für PKV und GKV gleich sein. Im Zweifel erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Das Team von hartz4.de
Guten Abend
ich leide seit einem Jahr an acute Depressionen,
ich habe mit aller Kraft versucht, mich zu erholen, aber nur ich kann, ich fühle mich von allem und allem überwältigt. Ich bin geschieden Ich habe eine 21-jährige Tochter und bekomme wir harz 4.
Meine Frage ist, ob sie meine Hilfe zurückziehen, wenn ich nicht mehr zur Arbeit gehen kann (Minijob) und in Krankenhäus stationiert werden?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen Nicole