Hartz 4 bei Krankheit: Müssen Sie bei Terminen auch krank erscheinen?
Kurze Zusammenfassung zu Hartz 4 bei Krankheit
Empfänger von Leistungen müssen eine Krankheit und dann auch eine folgende Krankschrift dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.
Auch bei einer vorliegenden Krankschrift muss einer Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitgeteilt und von diesem genehmigt werden, Termine oder Maßnahmen müssen Sie in diesem Zeitraum nicht wahrnehmen oder besuchen.
Bei bestimmten Krankheiten können Betroffene beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend gemacht
Übersicht:
Hartz 4 und (psychisch) krank: Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Grundsätzlich können Sie Hartz 4 nur beziehen, wenn Sie erwerbsfähig sind. Wird bei Ihnen eine nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten prognostiziert, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 2. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie täglich dazu in der Lage sind, drei Stunden zu arbeiten.
Vor allem wenn Sie psychisch krank sind und Hartz 4 beziehen, kann sich dies auf Ihren Anspruch auswirken. Eine psychische Erkrankung kann sich nämlich über mehrere Monate ziehen, sodass Ihr Anspruch auf Hartz 4 bei psychischer Krankheit entfällt. Dies muss von einem Arzt bescheinigt werden.
In regelmäßigen Abständen wird dann untersucht, ob der Hartz-4-Empfänger, obwohl er psychisch krank ist, wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Depression sich verbessert und der Hilfebedürftige wenigstens in Teilzeit arbeiten kann.
Diese ist besonders wichtig, wenn Sie weiterhin Arbeitslosengeld 2 bei einer Krankheit erhalten wollen. In diesem Fall müssen Sie zu Terminen nämlich nicht beim zuständigen Sachbearbeiter erscheinen. Sie sind entschuldigt und können sich in Ruhe auskurieren. Die AU muss allerdings unverzüglich beim Jobcenter vorgelegt werden.
Hartz 4: Ist eine Ortsabwesenheit bei Krankheit erlaubt?
Laut § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) müssen Hartz-4-Empfänger eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen. Ohne Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters kann eine Ortsabwesenheit zu Sanktionen oder zum Wegfall der Leistungen führen.
Wichtig ist dabei, dass sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Dies umfasst Orte in der Umgebung der Grundsicherungsstelle, die ohne unzumutbaren Aufwand erreicht werden können. Dieser Bereich ist nicht zwangsläufig auf das Inland beschränkt. Auch im Ausland können Orte besucht werden, sofern dies dem orts- und zeitnahen Bereich entspricht. Ein einfacher Fahrtweg von 2,5 Stunden kann damit noch zumutbar sein.
Beziehen Sie also Hartz 4 und haben eine Krankheit, sollten Sie sich trotzdem beim Jobcenter melden, wenn Sie die Stadt verlassen wollen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Kur- oder Rehamaßnahme haben oder einen Facharzt in einer entfernten Stadt aufsuchen wollen.
Bei Hartz-4-Bezug einen Mehrbedarf bei Krankheit geltend machen
Beziehen Sie Hartz 4 bei einer Krankheit, kann unter Umständen ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn durch die Krankheit aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung nötig ist.
Dies ist nicht bei jeder Krankheit bei Hartz-4-Bezug der Fall. Den Mehrbedarf können Sie beispielsweise bei einer Niereninsuffizienz, HIV-Infektion oder beispielsweise bei Morbus Crohn geltend machen. Wenn Sie Hartz 4 wegen einer psychischen Krankheit beziehen, ist dies in der Regel nicht möglich.
Fazit: Krank bei Hartz 4
- Im Falle eines Hartz-4-Bezugs bei einer Krankheit müssen Leistungsberechtigte die Krankheit unverzüglich beim Jobcenter melden. Anschließend ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.
- Sind Sie für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig, entfällt Ihr Anspruch auf ALG 2.
- Auch während einer Krankheit müssen sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Planen Sie eine Ortsabwesenheit, muss diese vom zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden.
- Bei bestimmten Krankheiten kann bei Hartz-4-Bezug ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden.
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Ich möchte eine Pflege beantragen je nach Pflege grad bekommt man ja Pflegegeld. Wird dieses Geld an Harz 4 angerechnet oder ist es Frei! Habe 80% Behinderung klage seit 01..2013 gegen die Rentenversicherung auf Rente nur wollen die nicht zahlen. Bin im Jobcenter Freigestellt wegen unter 3 Stunden und nicht vermittelbar. Mir wurde angetragen ich solle Pflege beantragen da einiges nicht alleine bewältigen kann. Also Unterstützung welche ich ja mir Finanziel nicht so leisten kann!
Hallo!
Und wenn ich vor Ablauf dieser 6 Monate wieder gesundgeschrieben werde, kurz danach aber wieder erkranken sollte? Fängt die 6 Monatsfrist dann von vorne an?
Danke für die Antwort und Grüsse,
Anke
Auch wenn man länger als 6 Monate krank ist, bekommt man ALG II.