Beratungshilfe bei Hartz 4: Wie Anwaltskosten gespart werden können
Kurze Zusammenfassung zur Beratungshilfe bei Hartz 4
Das Beratungshilfegesetz (BerHG) bestimmt in § 1 was die Beratungshilfe ist und wer sie erhält. Üblicherweise sind Empfänger von Sozialleistungen berechtigt diese Hilfe zu beantragen, wenn sie die Beratung eines Anwalts benötigen.
Wollen sich Leistungsempfänger rechtlich zu einem Widerspruch beim Jobcenter oder einer Klage vorm Sozialgericht beraten lassen, können Sie Beratungshilfe beantragen.
In der Regel stellt das Jobcenter einen Nachweis für das Gericht aus, welches dann einen Beratungsschein erstellt. Mit diesen können sich Betroffene dann an einen Anwalt wenden.
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Übersicht:
Die Beratungshilfe im Sozialrecht

Für die Beratungshilfe bei Hartz 4 gibt es eine gesetzliche Grundlage. Das Beratungshilfegesetz (BerHG) schreibt die Bedingungen vor, unter denen es möglich ist, eine Beratungshilfe für den Widerspruch beim Jobcenter bewilligt zu bekommen.
Doch nicht nur Widersprüche können mit einer Beratungshilfe bei Hartz 4 finanziert werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Beratungshilfe für Hartz-4-Empfänger auch bei einer Prüfung des Hartz-4-Bescheides gewährt werden kann. Genau sagt der Gesetzestext in § 1 BerGH:
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn
- der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,
- die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.
Um allerdings einen Beratungsschein für einen Anwalt für Hartz 4 zu bekommen, muss dieser beantragt werden. Im Folgenden werden wir näher auf den Prozess des Antrags eingehen.
Beratungshilfe bei Hartz 4 beantragen

Damit eine Beratungshilfe für Hartz-4-Empfänger möglich wird, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dies prüft den Anspruch und fordert entsprechende Bedürftigkeits- oder Einkommensnachweise an. Sind diese eingegangen, muss die Entscheidung abgewartet werden.
Die Nachweise müssen ausreichen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Dazu können Lohnnachweise oder Kontoauszüge der jüngsten Vergangenheit verwendet werden. Diese stellen meist eine ausreichende Quelle dar, damit das Gericht sich einen Überblick über die Situation verschaffen kann.
Wird die Beratungshilfe bei Hartz-4-Bezug gewährt, erhält der Antragsteller für einen Hartz-4-Anwalt einen Beratungsschein. Dieser ermöglicht es dem Rechtsbeistand, seine Kosten an anderer Stelle abzurechnen.
Die Kosten für einen Anwalt sind nicht willkürlich festgelegt. Sie richten sich nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG), welches die möglichen Gebühren für eine Beratung festlegt.
Wann kann die Beratungshilfe bei Hartz 4 verweigert werden?
Allerdings ist nicht garantiert, dass für den Hartz-4-Anwalt ein Beratungsschein ausgegeben wird. Dieser kann aber verweigert werden. Auch für diesen Fall gibt es gesetzliche Vorschriften. Wird festgestellt, dass der Antragsteller in der Lage ist, die Kosten zu tragen, oder den Antrag mutwillig stellt, obwohl sein Anliegen keiner Rechtsberatung bedarf, kann der Antragsteller abgewiesen werden. Dann ist eine Beratungshilfe bei Hartz 4 nicht möglich.
Die Entscheidung über die Beratungshilfe bei Hartz 4 ist also eine Ermessensentscheidung des Amtsgerichts. Abgesehen von einem vorbildlich zusammengestellten Nachweises über die wirtschaftlichen Verhältnisse kann der Prozess nicht begünstigt werden. Der Nachweis kann und sollte auch persönliche Umstände beleuchten, die augenscheinliche Ablehnungsgründe relativieren können. Dabei sollte aber unbedingt Abstand von Falschaussagen genommen werden, da diese schlimmstenfalls als Betrugsversuch zur Erschleichung der Beratungshilfe interpretiert werden können.
Fazit zur Beratungshilfe bei Hartz 4
- Die Beratungshilfe bei Hartz 4 muss beim Amtsgericht beantragt werden.
- So kann ein Hartz-4-Anwalt mit dem Beratungsschein seine Kosten erstatten lassen.
- So ermöglicht es die Beratungshilfe für Hartz-4-Empfänger, dass auch sie einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können.
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