Betreuungsgeld bei Hartz 4: Wird es auch Erwerbslosen bezahlt?
Nach der Geburt eines Kindes haben Eltern für die ersten Lebensmonate Anspruch auf Elterngeld. Für Eltern, die ihr Kind danach nicht in eine Kindertageseinrichtung bringen wollen oder unter Umständen auch keinen Kindergartenplatz erhalten, wurde am 9. November 2012 das sogenannte Betreuungsgeld eingeführt. Mitunter wird es auch als Herdprämie oder Hausfrauengeld bezeichnet. Das Betreuungsgeld soll Eltern, die ihr Kind zu Hause erziehen, finanziell unterstützen.
Das Wichtigste zum Betreuungsgeld bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
Hier erfahren Sie, was das Betreuungsgeld ist und welche Voraussetzungen für einen Bezug erfüllt werden müssen.
Auch Hartz-4-Empfänger haben einen Anspruch auf das Betreuungsgeld. Allerdings wird dieses vom Regelsatz abgezogen.
2015 wurde das Betreuungsgeld vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Derzeit gibt es das Betreuungsgeld nur noch in Bayern, Sachsen und Thüringen.
Übersicht:
Was ist Betreuungsgeld und welche Voraussetzungen gelten für den Leistungsbezug?
Beim Betreuungsgeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die sich an Eltern richtet, die ihr Kind bewusst zu Hause erziehen wollen oder die für ihren Nachwuchs keine Unterbringungsmöglichkeit in einer Kindertageseinrichtung haben.
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Unterstützung ist die Entscheidung, das Kind allein zu erziehen und keine öffentlichen Betreuungseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.
Eine Tagesmutter oder einen Tagesvater können sie dennoch mit der Kinderbetreuung betrauen.
Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person muss mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Das Kind wird von ihr betreut.
- Ihr gewöhnlicher Wohnsitz liegt in Deutschland.
- Sie darf nicht mehr als 250.000 Euro verdient haben.
Auch Eltern, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten oder Personen, die die Betreuung für die Eltern übernehmen, wenn diese schwer krank oder gar tot sind, erhalten Betreuungsgeld. Ausländer können unter Umständen ebenfalls diese Leistung in Anspruch nehmen.
Gibt es Betreuungsgeld für Alg-2-Bezieher?
Ob die Eltern erwerbstätig oder arbeitslos sind, hat hingegen keinen Einfluss auf die Gewährung vom Betreuungsgeld, sodass auch Hartz-4-Empfänger auf diese Leistung zurückgreifen können.
Diese Regelung stieß bei ihrer Einführung durchaus auf Kritik. Manche Leute befürchteten, Kinder aus ärmeren Familien, insbesondere aus solchen mit Migrationshintergrund, würden nicht mehr in die Kinderbetreuung geschickt, weil die Eltern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen würden.
Gerade für diese Kinder sei es aber wichtig, den Kindergarten zu besuchen, wo sie gezielt gefördert werden können.
In welcher Höhe wird es bezahlt?
Bei der Einführung des Betreuungsgelds zahlte der Staat monatlich 100 Euro pro Kind. Dieser Betrag wurde später auf 150 Euro angehoben, wobei die Eltern zusätzlich 15 Euro erhielten, wenn sie das Geld für die Ausbildung oder Altersvorsorge des Kindes ansparten. Um diesen Bonus (bar auf die Hand) zu erhalten, mussten sie mit einem Vertrag bei der Bank beweisen, dass das Geld für das Kind angelegt worden war. Das von der Bundesregierung präferierte Bildungssparen wurde allerdings nicht durch ein Gesetz verabschiedet.
Wird Betreuungsgeld auf Hartz 4 angerechnet?
Viele Betroffene wissen nicht, ob das Betreuungsgeld auf ihren Hartz-4-Satz angerechnet wird oder in welcher Höhe dies geschieht. Die Antwort ist so einfach wie ernüchternd: Das Betreuungsgeld wird auf Hartz 4 angerechnet und zwar komplett.
Das heißt, Leistungsempfänger nach dem zweiten Sozialgesetzbuch erhalten 150 Euro für die Betreuung ihrer Kinder und dieser Betrag wird vom Regelsatz von Alg 2 abgezogen. Für die Betroffenen macht es finanziell überhaupt keinen Unterschied, ob sie Betreuungsgeld bei Hartz 4 erhalten.
In manchen Fällen macht es trotzdem Sinn, Betreuungsgeld zu beantragen, wenn dieses als Zuschuss zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht und nicht noch Arbeitslosengeld in Anspruch genommen werden muss. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Betreffende keine Eingliederungserklärung unterschreiben und nicht an den Maßnahmen des Jobcenters teilnehmen muss.
Betreuungsgeld gekippt
Am 21. Juli 2015 wurde das Betreuungsgeld durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen: 1 BvF 2/13), weil für die Familienunterstützung nicht der Bund zuständig war. Stattdessen fällt die Einführung einer solchen Leistung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Daraufhin haben Bayern, Sachsen und Thüringen das Betreuungsgeld für ihre jeweiligen Länder eingeführt und es zum Landeserziehungsgeld umbenannt.
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