Ehrenamt in Deutschland: Worauf müssen Sie achten, wenn Sie ehrenamtlich arbeiten?
Das Wichtigste zum Ehrenamt zusammengefasst:
Bei einem Ehrenamt handelt es sich in der Regel nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Auftragsverhältnis nach §§ 662 bis 674 BGB, bei dem im Regelfall kein Gehalt gezahlt wird.
Es ist laut Arbeitsrecht möglich, eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erhalten. Diese soll denjenigen für gemachte Aufwendungen entschädigen.
Wird bei einem Ehrenamt eine Aufwandentschädigung gezahlt, ist diese auf den Hartz-4-Satz anzurechnen, wenn eine Grenze von 200 Euro im Monat überschritten wird.
Der Sinn und Zweck eines Arbeitsverhältnisses liegt grundsätzlich in der damit verbundenen Vergütung. Im Gegensatz dazu findet bei der Ausübung von einem Ehrenamt normalerweise keine Bezahlung statt. Welche Besonderheiten laut Arbeitsrecht damit einhergehen, lesen Sie im Ratgeber.
Übersicht:
Wann handelt es sich um ein Ehrenamt? Eine Definition

Eine gesetzliche Definition, wann ein Ehrenamt ausgeübt wird, existiert nicht. Charakteristisch für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist allerdings, dass ihr weder nachgegangen wird, um einen materiellen Vorteil zu erlangen, noch aufgrund einer finanziellen Gegenleistung. Der eigentliche Gedanke, der dahintersteckt, sich ehrenamtlich zu engagieren, besteht aus dem Willen, sich unentgeltlich für das gemeine Wohl einzusetzen.
Daher muss zwischen einem Ehrenamt und einem Arbeitsverhältnis differenziert werden. Ein ehrenamtliches Engagement ist nicht als Arbeits-, sondern als Auftragsverhältnis nach §§ 662 bis 674 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu bewerten. Der ehrenamtliche Mitarbeiter verpflichtet sich, ohne Bezahlung eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, die ihm vom Auftraggeber aufgetragen wurde.
Was gibt es alles? Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten
Die Liste für ehrenamtliche Tätigkeiten ist lang. Beispiele wären unter anderem die folgenden:
- Schöffen (ehrenamtliche Richter)
- Mitarbeiter in religiösen Gemeinden (Mitgestaltung des Gottesdienstes, Organisation und Begleitung von freiwilligen Unternehmungen)
- Hilfsorganisationen (Organisation von Lehrgängen, Hilfe bei Blutspendeaktionen)
- Feuerwehr (Ausbildung als Lösch- und Rettungskraft)
- Ehrenamt bei der Polizei
- Trainer oder Betreuer für Sportvereine
- Sozial- und Jugendarbeiter
Eine Bescheinigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit kann vor allem von Vorteil sein, wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben. So heben Sie Ihr soziales Engagement hervor und machen einen guten Eindruck vor Ihrem möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber.
Als Empfänger von Hartz 4 ein Ehrenamt ausüben?

Sind Sie tätig in einem Ehrenamt und erhalten Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2), spielt es vor allem eine Rolle, ob Sie für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Denn in einem solchen Fall muss diese, genau wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet werden. Es ist dabei unerheblich, dass bei einem Ehrenamt keine Steuer gezahlt werden muss.
Handelt es sich um ein bezahltes Ehrenamt, bei dem jedoch Teile des Geldes für einen bestimmten Zweck gedacht sind (z. B. Fahrtkosten etc.), müssen diese keine Berücksichtigung finden (§ 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II).
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Hallo,
ich beschreite ein Ehrenamt als Nachbarschaftshilfe und als ehrenamtliche Betreuerin.
Bin H4-Empfänger.
Monatlich hab ich 198-, EUR, und es wird nicht angerechnet. Muss mtl. mein Kontoauszug bzw.
Stundennachweis vorlegen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigung werden zusammengerechnet.
Freibetrag von 175 EUR kann so nicht stimmen.
Hallo M.
da haben Sie recht. Mit den Bedarfserhöhungen wird dieser Betrag angepasst und liegt aktuell bei 200 €. Wir bemühen uns um Aktualität der Beiträge, können diese aber nicht immer garantieren und bitten um Entschuldigung.
Das Team von hartz4.de
Und warum konnte dies im Artikel die letzten Monate nicht korrigiert werden?
Bemühen Sie sich immer noch um Aktualität?
Hallo Paul,
wir bemühen uns immer um Aktualität. Der Beitrag wurde korrigiert.
Das Team von hartz4.de
Darf der Gerichtsvollzieher ehenamtspauschale pfänden
Hall Renate,
das können wir leider nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei einer Schuldnerberatungsstelle.
Das Team von hartz4.de
Hallo :0),
Nein darf er garantiert nicht bis 200 Euro, der erhöhte Betrag fürs P-konto muss allerdings vom Gericht bestätigt werden.
Das ist immer gleich für alle Sachen.
Bei mir ist der Freibetrag auch die Bahncard 100 ca 400 Euro zusätzlich frei sowie der beitrag meine Haftpflichtversicherung sowie vepflegungspauschale und übernachtungspauschale, da ich sie für mein Ehrenamt im deutsch französischem Austausch benötige.
Ein Wochende hier , ein Wochende in Frankreich.
Insgesamt genausoviel wie Grundsicherung, da ich das schon seit 32 Jahren mache und hoffentlich noch genauso lang weitermache.
Sonst wär das unbezahlbar für mich… wäre schön als schüler/Student unbezahlbar gewesen.
LG
Hallo, wie ist das denn, wenn ich arbeite und somit aufstockende Hilfe beziehe , also ich hier schon mehr als Hartz 4 habe und ich nun zusätzlich eine Aufwandsentschädigung aus einem Ehrenamt erhalte.?
Hallo Link,
wie im Ratgeber erklärt, kann eine Aufwandsentschädigung aus dem Ehrenamt abzüglich des Freibetrags als Einkommen angerechnet werden.
Das Team von hartz4.de
Hallo,
Meine Frage bezieht sich auf die 200 € diese werden ja bei einer Aufwandsenschädigung nicht angerechnet!
Jetzt frage ich mich wieso dann jemand der einen 450 Job hat und nur 200€ verdient und ein Teil dennoch angerechnet wird und dazu ein Einkommen als Grundlage von 450 € berechnet wird?
Und warum werden diese dann nicht auch im vollen umfang anrechnungfrei gesehen?
Danke für ihre Antwort LG
Hallo,
ich hab einen 25h job und beziehe auch algII. jetzt möchte ich ein ehrenamt übernehmen und werde eine pauschale aufwandsentschädigung bekommen. beim ehrenamt entstehen mir fahrtkosten. kann ich die von der pauschale abziehen, wenn es um anrechnungsfähiges einkommen geht?
Hallo ich leite neben mein minijob (450€) eine AG die als ehrenamtliche Vereinbarung mit der Schule gilt und bekomme mal 80€ und mal 60€ gezahlt. Ich habe die monatliche Auflistung dem Amt geschickt und nun haben die mit 100€ dafür angerechnet also mein Einkommen 550€… So nun bekomme ich aber keine 100€ sondern nur die 80€ o. 60€… Noch dazu warum wird mir das angerechnet?
Hallo Joan,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie den Bescheid einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
Das Team von hartz4.de
Hallo, ich bin Aufstockerin und habe eine Rentnerin, die in einem Seniorenheim gelebt hat, ehrenamtlich bestellt betreut und dafür eine pauschale Aufwandsentschädigung auf das gesamte Jahr 2016 von 399,-€ und weil sie verstorben ist, auf das Jahr 2017 in Höhe von 374,95€ erhalten. Das Jobcenter rechnet mir das in beiden Fällen auf den Monat an, in dem die Beträge ausgezahlt worden sind. Meine Frage, ist das rechtens, weil diese Pauschale ja nicht für einen Monat, sondern für ein komplettes Jahr gezahlt wird, auch wenn sie mir einmalig ausgezahlt wird? Das währen ja auf das Jahr gerechnet 33,25€ im Monat und dürfte überhaupt nicht angerechnet werden, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Hallo Monika,
einmalige Einnahmen werden in der Regel im Monat des Zuflusses angerechnet. Eine Rechtsberatung können wir aber nicht anbieten, weshalb Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden sollten.
Das Team von hartz4.de
Hallo, liebes Team von hartz4.de,
warum bekomme ich denn keine Antwort auf meine, vor geraumer Zeit gestellte Frage. Habe ich etwas außer acht gelassen, dass Sie mir nicht antworten und auch nicht die Frage hier veröffentlichen?
Freundliche Grüße
Monika
Hallo Monika,
Ihre Frage wurde beantwortet. Da die Anzahl an Anfragen sehr groß ist und wir die Beiträge vor dem Veröffentlichen prüfen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel einige Tage.
Das Team von hartz4.de
Vielen Dank für die Info und ich denke, hier besteht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf von Seiten der Gesetzgeber. Der Aufwand über das Jahr wird ja nicht geringer, wenn man seine Tätigkeit ernst nimmt. Alleine die Spritkosten fressen viel von dieser Pauschale auf. Ich habe mich inzwischen entschlossen, kein weiteres Ehrenamt anzunehmen, wenn ich obendrein noch draufzahlen muss. Die beiden Fälle liegen jetzt beim Sozialgericht.
Guten Tag,
vielen Dank zunächst einmal für diese Seite. Ich habe eine Frage, zu der ich nirgends im Internet eine Antwort finden konnte. Ich mache derzeit einen Bundesfreiwilligendienst (bei dem ich 200 Aufwandsentschädigung bekomme), erhalte ALG II und bin nebenher noch Selbständig als Freiberufler. Beim Einkommen gibt es eine pauschale Freigrenze von 100€, darüber hinaus werden 80% am Amt einbehalten. Unklar ist mir nun, ob ich den Freibetrag von 200€ auf die Aufwandsentschädigung UND gleichzeitig die 100(+x)€ auf das Einkommen als Freibeträge nutzen kann. Oder gibt es da eine Vorrangschaltung, dass wenn bereits Freibeträge genutzt werden, weitere entfallen. Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
MfG, Schultz
ich bin auch Freiberuflerin und Aufstockerin – frage mich auch gerade ob ich besser mit einer steuerfreien Aufwandsentschädigung fahre – als immer so viel Geld dem Jobcenter zu überlassen.
Sozial / Arbeistlosenberatungsstellen können da sicherlich weiterhelfen.
LG Ulrike
Ich bin EU-Rentnerin und bekomme Sozialgeld (Hartz 4) als Aufstockung. Ich arbeite im Ehrenamt in einem Jugendzentrum und bekomme dort monatlich 60 € als Aufwandsentschädignung. Heute bekam ich meinen neuen Bescheid und die 60 € sind prompt als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ausgewiesen und werden auch voll abgerechnet. Wenn ich alles hier richtig verstanden habe, darf das so nicht sein?! Also lege ich Widerspruch ein. Ich frage mich nur, wieso das das Jobcenter nicht weiß!?
Sowas macht mich echt sauer…man hat nur Rennereien!
Genauso ist es bei mir auch😡
Nachtrag zum Kommentar vom 11.12.2018
Gerade sehe ich, dass auf dem Bescheid, den ich in meinem ersten Kommentar erwähnte, etwas von individuellem Freibetrag von 90 € steht. Wie kommt der zustande? Denn auf dem Bescheid steht nichts dazu. Jetzt sieht es also so aus, als ob die 60 € Ehrenamtspauschale doch nicht angerechnet wird…Das würde auch erklären, warum ich auf meine Meldung der Pauschale hin (Oktober2018) keinen extra Bescheid bekommen habe.
Ich bin verwirrt! 😉
Hallo
Ich beziehe seit 1 Jahr Arbeitslosengeld und minimal hartz4 dazu.
Habe jetzt mal in der kita meines Sohnes gefragt ob sie evtl. Hilfe brauchen beim Frühstück und Brote schmieren für die Kinder. Seit gut 1 Woche helfe ich also nun unentgeldlich in der kita aus Für knapp 3std am Tag. Muss ich das dem Amt melden oder kann ich das so weiter machen da es ohne Bezahlung ist?
Hallo, steht mir als Hartz IV Empfängerin auch eine gewisse Stundenzahl zur Verfügung? Ich darf 30h/Woche arbeiten und habe einen Job mit 25h/Woche. Dazu kommt meine ehrenamtiche Tätigkeit. Nun sagt das Jobcenter das für sie ehrenamtliche Tätigkeit nicht relevant ist. Schlimm solche Aussagen in der heutigen Zeit.
Wenn ich eine Aufwandsentschädigung erhalte, weil ich ein duales Studium beginne und Kindergeld erhalte, kann ich dann um meine Miete zu zahlen aufstockende Sozialleistungen beantragen?
Hallo, ich bekomme Hartz IV und habe seit etlichen Jahren einen „Job“ als Übungsleiterin. Hier bekommen mit monatl. eine Aufwandsentschädigung die unter 200 € liegt. Diese werden mir auch zum Glück nicht angerechnet. Allerdings wird mir die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 € jeden Monat abgezogen, weil ich ja „Einkommen“ hätte. Dabei habe ich ja keine Einkommen sondern bekomme eine Aufwandsentschädigung. Beim Amt bekommt man leider keine klare Antwort, ob mir die 30,00 € Versicherungspauschale jetzt zustehen oder nicht.
Könnt ihr mir hier eine Aussage geben, ober einen Tip, wo ich zu diesem Thema etwas finden kann?
Wende dich an Sozial / Arbeistlosenberatungsstellen!
LG Ulrike
Darf ich als Hartz 4-Empfänger die allseits bekannten 100 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen UND! dazu die anrechnungsfreien 200 Euro aus einem Ehrenamt? Also 100 Euro Zuverdienst und 200 Euro Ehrenamt =
300 Euro zusätzlich im Monat?
Hallo. Ich bin Rentnerin und beziehe Aufstockung da meine Rente zu gering ist. Wie sieht es da aus mit einem Ehrenamt? Ich habe da etwas in Aussicht möchte mich aber richtig verhalten. LG, Sabine