Hartz 4: Werden beim Eigenheim die Nebenkosten übernommen?
Kurze Zusammenfassung zum Thema Hartz 4, Eigenheim und Nebenkosten
Bezieher von Hartz-4-Leistungen, die ein Eigenheim besitzen, können Nebenkosten vom Jobcenter bezahlt bekommen. Die Kosten müssen jedoch angemessen sein.
Auch die Heizkosten werden für ein Eigenheim in angemessener Höhe übernommen. Für diese ist beim Jobcenter ein Antrag zu stellen.
Eigenheimbesitzer erhalten die Kosten jedoch nur in der Höhe, die auch Mietern gezahlt wird. Sie müssen ebenfalls die Anlage „Kosten der Unterkunft“ (KdU) einreichen.
Bei einem Eigenheim fallen ebenso Neben- und Heizkosten an wie in einer Mietwohnung. Beantragen Wohneigentümer nun Sozialleistungen, können diese Kosten ebenfalls übernommen werden. Doch in welcher Höhe ist dies bei Eigenheimen eigentlich möglich?
Übersicht:
Wann übernimmt das Jobcenter bei Hartz 4 für ein Eigenheim die Nebenkosten

Nicht nur Arbeitslosengeld-II-Leistungsempfänger, die zur Miete wohnen, können die Übernahme der Kosten für die Unterkunft beantragen. Auch für Besitzer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung besteht diese Möglichkeit.
Sollen bei einem Bezug von Hartz 4 für ein Eigenheim die Nebenkosten übernommen werden, sind jedoch einige Vorgaben zu beachten. Die Kosten für die Unterkunft werden vom Jobcenter nur dann übernommen, wenn dies durch die leistungsberechtigten Personen beantragt wird.
Es muss also neben dem Hauptantrag für Hartz 4 auch die Anlage „Kosten der Unterkunft“ (KdU) eingereicht werden. Mieter und Hauseigentümer geben hier alle notwendigen Informationen bezüglich der Größe und der Kosten der Unterkunft an. Das Jobcenter prüft diese Angaben und bewertet, ob eine Angemessenheit vorliegt.

Zu den Nebenkosten, die dann zu übernehmen sind, gehören in der Regel die Grundsteuer, die Verbraucherkosten (wie Müllabfuhr und Wasserentsorgung) sowie die Kosten für die Gebäudeversicherung.
Auch Zinsen für einen Hauskredit werden üblicherweise zu diesen Posten gezählt. Tilgungsraten wiederum gehören nicht zu den Nebenkosten, die vom Jobcenter zu tragen sind.
Wie bei der Größe des Eigenheims gilt auch für die Höhe der Nebenkosten, dass diese angemessen sein müssen. Wichtig zu beachten ist zudem auch, dass bei einem Bezug
von Hartz 4 für ein Eigenheim die Nebenkosten nur in einer Höhe übernommen werden, die auch für Mieter gewährt wird. Je nach örtlichen Begebenheiten, kann es Unterschiede in Bezug auf die angemessenen Werte geben.
Werden auch die Heizkosten bei einem Eigenheim übernommen?
Liegen die Kosten höher, sind die Eigentümer angehalten, diese zu senken oder den Restbetrag vom Regelsatz zu begleichen.
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Hallo
Sehr geehrte Damen &Herrn
Ich habe mal eine Frage Ich bin 26 Jahre alt und brauche dringend eine Wohnung weil ich seit Jahren mal hier mal da schlafe bei Bekannten aber das Jobcenter will mir keine Wohnung genehmigen und mir auch keine Leistung zahlen.
Begründung von den ich Bin jung und kann arbeiten. Das würde ich ja alles machen aber ich bin nun mal physisch labil
Hast du bereits Hilfe bekommen?
Wenn ich ein Haus als Finanzierung kaufe bezahlt jobcenter die Miete