Hartz 4 und eine Eigentumswohnung: Wird sie als Vermögen angerechnet?
Kurze Zusammenfassung zur Eigentumswohnung bei Hartz-4-Bezug
Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zählt in der Regel zum Schonvermögen, sofern die Wohnung angemessen ist. Eigentümer können daher einen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen haben.
Eine vermietete Eigentumswohnung kann als verwertbares Vermögen gelten. In diesem Fall muss das Eigentum verkauft werden, bevor ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Gilt die Eigentumswohnung als angemessen, können Hartz-4-Empfänger einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Unterkunft stellen. In der Regel werden die Nebenkosten in der Höhe einer vergleichbaren Mietwohnung getragen.
Übersicht:
Erhalten Sie Hartz 4 trotz einer Eigentumswohnung?
Auch nach zahlreichen Jahren im Berufsleben können Arbeitnehmer ihren Job verlieren und nach längerer Arbeitslosigkeit auf Hartz 4 angewiesen sein. Dies ist besonders ärgerlich, wenn noch Kredite beispielsweise für die Eigentumswohnung abbezahlt werden müssen. Muss dann die Eigentumswohnung bei Hartz-4-Bezug verkauft werden?
Grundsätzlich zählt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung als Schonvermögen, sofern diese angemessen ist. Angemessen ist eine Wohnung, wenn sie eine entsprechende Wohnfläche bei einer bestimmten Anzahl an Personen nicht übersteigt. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts darf eine vierköpfige Familie eine 120 m² Wohnung besitzen.
Für jede weitere Person oder jede Person weniger können ca. 20 m² addiert oder abgezogen werden. Somit darf ein Ehepaar eine 80 m² Wohnung besitzen. In Einzelfällen kann Hartz 4 mit größerer Eigentumswohnung bewilligt werden. Dies ist allerdings immer von verschiedenen Faktoren abhängig, die das Jobcenter individuell betrachtet.
Als Ausnahme gilt ein Vermögen, welches für den behindertengerechten Ausbau einer bereits vorhandenen Eigentumswohnung dienen soll. Dies muss nachweisbar sein und die Beschaffung bzw. der Umbau innerhalb eines Jahres erfolgen.
Hartz-4-Bezug bei einer vermieteten Eigentumswohnung
Aber nicht immer darf trotz Hartz 4 eine Eigentumswohnung besessen werden. Ist die Wohnung nicht angemessen, kann die Fläche, die zu groß ist, als Vermögen angerechnet werden. Somit erhalten Hartz-4-Empfänger mit einer Eigentumswohnung ausschließlich für eine gewisse Wohnfläche Nebenkosten, Zinsen, etc. erstattet.
Entweder müssen die restlichen laufenden Kosten vom Hartz-4-Satz beglichen werden oder der Wohnungseigentümer muss einen Teil der Wohnung vermieten. Unter besonderen Umständen kann das Jobcenter allerdings auch den Verkauf einer Eigentumswohnung verlangen. Dies ist laut Härtefallregelung bei Unwirtschaftlichkeit z. B. aufgrund des Zustandes allerdings oftmals nicht möglich bzw. nötig.
Aber wie verhält sich dies, wenn bei Hartz-4-Bezug die Eigentumswohnung vermietet wird? Generell zählt eine vermietete Wohnung nicht als Schonvermögen. Da es sich dabei um verwertbares Vermögen des Hartz-4-Empfängers handelt, verlangt das Jobcenter in der Regel, dass die Wohnung verkauft werden muss, bevor Hartz 4 ausgezahlt wird.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei Hartz 4 und einer Eigentumswohnung?
Das Jobcenter kommt bei einer angemessenen Eigentumswohnung für die Darlehenszinsen, die Steuern auf den Grundbesitz, die nötigen Versicherungsbeiträge, den Erhaltungsaufwand und die Bewirtschaftungskosten auf. Die Höhe der Kosten sollte in etwa mit den Nebenkosten einer Mietwohnung vergleichbar sein, um als angemessen zu zählen.
Instandhaltungskosten, die nicht fortlaufend anfallen, werden nicht übernommen. Dazu zählt beispielsweise die Reparatur der Heizungsanlage. Dafür kann der Hartz-4-Empfänger allerdings ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Die Tilgungsraten übernimmt das Jobcenter nur in absoluten Ausnahmefällen.
Fazit zum Thema “Hartz 4 und Eigentumswohnung”
- Hartz-4-Empfänger dürfen grundsätzlich eine angemessene Eigentumswohnung bewohnen. Dieses Wohneigentum zählt zum Schonvermögen.
- Als angemessen können 120 m² bei einer vierköpfigen Familie betrachtet werden.
- Auch die angemessenen Nebenkosten werden vom Jobcenter übernommen.
- Für einmalige Instandhaltungskosten können Hartz-4-Empfänger ein Darlehen beantragen.
- Eine vermietete Eigentumswohnung zählt als Vermögen und muss in der Regel verkauft werden.
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