Bei Hartz-4- Bezug ein Erbe erhalten: Was geschieht nun?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Erbschaft bei Hartz-4-Bezug in Kürze

Kann ein Erbe auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden?

Ja, für Hartz-4-Empfänger wird ein Erbe in der Regel als Einkommen angesehen und auf die Bezüge angerechnet.

Wie wird das Erbe angerechnet?

Dies geschieht entweder einmalig oder ab einer kritischen Höhe verteilt auf sechs Monate. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert, wenn ich das Erbe dem Jobcenter nicht mitteile?

Wer Hartz 4 bezieht und erben wird, die Anrechnung der Bezüge aber durch unterlassene Meldung verhindern will, verstößt gegen seine Mitwirkungspflicht. Er muss dann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € rechnen.

Was Hartz-4-Empfänger beim Erbe beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was Hartz-4-Empfänger beim Erbe beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Arbeitslosengeld 2 dient wie die Grundsicherung der Sicherstellung eines Existenzminimums. Sie soll daher nur dann gezahlt werden, wenn die betroffene Person kein festes Einkommen hat und auch nicht anderweitig durch bestehendes Vermögen den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Durch diese Regelung soll unter anderem verhindert werden, dass der Steuerzahler durch Sozialabgaben zu stark belastet wird.

Doch wie sieht die Rechtslage bei einer Erbschaft aus? Schließlich ist Erben oft mit dem Tod eines geliebten Angehörigen und mit großer emotionaler Belastung verbunden. Erfährt das Jobcenter von einer Erbschaft, wird diese dann auf die Bezüge angerechnet oder gibt es bei Hartz 4 fürs Erbe einen Freibetrag? Ob der Bezug von Hartz 4 und das Erben vereinbar sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Hartz-4-Empfänger: Wird ein Erbe angerechnet?

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  • Was passiert, wenn Hartz-4-Empfänger eine Erbschaft erhalten?
  • Wird das Erbe auf Hartz 4 angerechnet?
  • Wie viel davon dürfen Sie als Hartz-4-Empfänger behalten?

E-Book: Hartz 4 und Erbe erhalten: Was nun? (.pdf)

Weitere Beiträge zum Erbe bei Hartz 4

Hartz 4 zurückzahlen? Was bei einer Erbschaft zu beachten ist

Erben als Hartz-4-Empfänger ist mit zusätzlichen Hürden verbunden. Verwaltungs- und Bestattungskosten werden allerdings nicht verrechnet.
Erben als Hartz-4-Empfänger ist mit zusätzlichen Hürden verbunden. Verwaltungs- und Bestattungskosten werden allerdings nicht verrechnet.

Wenn ein Verwandter stirbt, ist das nicht leicht. Oft müssen neben der emotionalen Belastung noch unzählige offene Angelegenheiten geklärt und eine Beerdigung organisiert werden. Die Hinterlassenschaften des Verstorbenen sind dabei nicht immer eine Hilfe, sondern können auch eine zusätzliche Verantwortung bedeuten.

Wenn Sie zum Beispiel als Hartz-4-Empfänger eine Erbschaft erhalten, sind einige Sonderregeln zu beachten, denn bei Hartz 4 kann das Erbe Auswirkungen auf Ihre monatlichen Bezüge haben.

Bei Hartz 4 wird Erbe als Einkommen angesehen

Sind Hartz 4 und eine Erbschaft rechtlich überhaupt vereinbar?
Sind Hartz 4 und eine Erbschaft rechtlich überhaupt vereinbar?

Ein Hartz-4-Empfänger erbt Geld und investiert es direkt in Aufwertungen für die eigene Wohnung und in die Beerdigung des Angehörigen. Am Ende des Monats ist das Vermögen aufgebraucht und es lauert ein böse Überraschung: Die Zahlung des Hartz-4-Regelsatzes fällt geringer aus, denn das Jobcenter hat die Bezüge gekürzt.

Der Grund: Bei Hartz 4 wird Erbe als Einkommen im Sinne des § 11 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) betrachtet. Dabei ist egal, ob es sich beim Erbe um einen Sachwert oder eine Geldsumme handelt. Auch wenn der Hartz-4-Empfänger als Erbschaft ein Haus bekommt, wird dieses also als Einkommen verstanden und angerechnet.

§ 11 SGB II definiert das zu berücksichtigende Einkommen, welches bei ALG II angerechnet wird, also nicht oder nur in Teilen behalten werden darf. In Absatz drei sind sogenannte einmalige Einnahmen angeführt, zu denen bei Hartz 4 auch das Erbe zählt:

Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. […] Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Wie wird Erbe bei Hartz 4 angerechnet?

Wie der Gesetzestext eindeutig besagt, wird eine Erbschaft bei Hartz 4 als einmaliges Einkommen bewertet und in dem Monat, in dem sie dem Empfänger zukommt, angerechnet. erhält ein Hartz-4-Empfänger sein Erbe also im Juli, wird ihm dieses in der Regel nur im Juli angerechnet. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Wenn im Monat, in dem der Hartz-4-Empfänger sein Erbe erhielt, bereits Leistungen gezahlt wurden, werden sie im nächsten Monat abgerechnet. Dieser Fall tritt aufgrund des Zuflussprinzips, welches den Leistungsausfall verhindern soll, relativ häufig ein.
  • Wenn das Erbe so hoch ist, dass der Leistungsanspruch des Empfängers entfiele, wenn es auf einmal angerechnet würde, dann kann das Erbe auch aufgeteilt werden. So kann es auch in einem Zeitraum von sechs Monaten in gleichmäßigen Teilen angerechnet werden, sodass sechs Monate lang verringerte Leistungen gezahlt werden.

Dabei wird nicht das gesamte Erbe berücksichtigt, sondern nur der Teil, der dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung steht. Das heißt, dass zuerst entstehende Kosten wie Erbschaftssteuer, Schulden des Erblassers und Bestattungskosten abgezogen werden. So soll verhindert werden, dass dem Erben bei Hartz-4-Bezug durch die Erbschaft Mehrkosten entstehen.

Wie verhindern Sie die Kürzung von Hartz 4 beim Erbe?

Können Sie bei Hartz 4 ein Erbe auch ausschlagen?
Können Sie bei Hartz 4 ein Erbe auch ausschlagen?

Wenn Sie unerwartet als Hartz-4-Empfänger ein Erbe antreten können, kann es sein, dass Sie sich nicht bereit fühlen, zu erben. Schließlich können mit einem Erbe auch Schulden und weitere Verpflichtungen einhergehen.

Doch können Sie verhindern, dass Ihre Bezüge gekürzt werden? Zwei Möglichkeiten liegen nahe, doch sind diese überhaupt legal?

Als Hartz-4-Empfänger das Erbe nicht angeben

Wer dem Jobcenter bei Hartz-4-Bezug ein Erbe verheimlicht, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Wer dem Jobcenter bei Hartz-4-Bezug ein Erbe verheimlicht, muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

Laut § 60 Abs. 1, Nummer 2 des ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) sind Leistungsempfänger verpflichtet, eine Erbschaft spätestens nach Erhalt schnellstmöglich anzugeben. Hier ist auch von der „Mitwirkungspflicht“ die Rede. Konkret verlangt diese vom Hartz-4-Empfänger, dass dieser alle Tatsachen angibt, die für die Berechnung seiner empfangenen Leistungen relevant sind.

Wer bei Hartz-4-Bezug ein Erbe antritt und dies nicht angibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wenn Sie bei Hartz 4 die Erbschaft nicht angeben, kann die Bundesagentur selbst Einsicht in die Unterlagen des Nachlassgerichts erbitten, sofern sie von der Erbschaft erfährt. Wird eine solche unterlassene Meldung bekannt, muss der Betroffene in der Regel mindestens mit einem Bußgeld rechnen.

Eine Erbschaft nicht zu melden bedeutet nach § 63 Absatz 1 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € dotiert ist. Unter Umständen können die Folgen aber noch verheerender sein, da auch das Risiko einer Strafverfolgung wegen Betrugs besteht.

Zwar wird hiervon in diesen Fällen in der Regel abgesehen, im schlimmsten Fall kann aber nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren drohen. Daher ist unbedingt davon abzusehen, bei Hartz IV eine Erbschaft zu verheimlichen.

Bei Hartz 4 ein Erbe ausschlagen

Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass sich Erbe und Hartz 4 nicht vereinbaren lassen, oder aus einem anderen Grund die Erbschaft nicht antreten wollen, können Sie das Erbe dann ausschlagen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Im Erbfall haben Sie nach Kenntnisnahme in der Regel sechs Wochen Zeit, um ein Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. Bei Hartz 4 ein Erbe auszuschlagen macht besonders dann Sinn, wenn Ihr Verwandter überschuldet war und das Testament Ihnen zum Nachteil gereichen würde. Doch auch, wenn Sie Geld oder eine Sache erben würden, ist es möglich, Ihren Rechten und Pflichten am Nachlass zu entsagen.

Für Hartz-4-Empfänger ist auch dies allerdings mit Folgen verbunden. § 34 Absatz 1 SGB II spricht in diesem Zusammenhang von sozialwidrigem Verhalten. Wenn also ein Leistungsempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig die Umstände schafft, unter denen er Anspruch auf Hartz 4 hat, dann ist er zum Ersatz dieser Leistungen verpflichtet. Es ist möglich, dass dieser Fall eintritt, wenn bei Hartz 4 ein Erbe ausgeschlagen wird, schließlich verzichten Sie dadurch auf Einkommen, das Ihnen zustünde und Ihnen bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts helfen könnte.
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Bei Hartz-4- Bezug ein Erbe erhalten: Was geschieht nun?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Bei Hartz-4- Bezug ein Erbe erhalten: Was geschieht nun?

  1. Florian F.

    Meine Tochter bezieht momentan Hartz-4. Mir war nicht bewusst, dass der Erbe als Einkommen angesehen wird, wenn man Hartz 4 bezieht. Um eine Beratung dafür zu erhalten, wenden wir uns an einen Fachanwalt.

  2. Elisabeth

    Warum muss immer alles so kompliziert sein? Ich brauche eine echte Person, die mich zum Erbe beraten kann. Dieser Artikel hilft schon auch, aber ich brauche menschliche Ansprechpartner.

  3. Andreas W.

    Eine Frage zum Erbe bzw.der Anrechnung von größeren
    Beträgen auf die Hilfe zum Lebensunterhalt „Harz 4 „.
    Wenn diese Unterstützung nicht weiter in Anspruch genommen werden muss, ist dann eine Rückerstattung der Leistungen
    vom Amt ein muss? Wenn ja für welchen Zeitraum oder wieviel
    muss zurück gezahlt werden?

  4. A. Krannich

    Bei Hartz4 ca. 3800,-€ geerbt, trotz Minijob (ca.200,-€/Monat) vollständige Verrechnung mit Hartz4 auch rückwirkend ab Todestag und 2 Monate ganz ohne Hartz4-Bezug, Beerdigungskosten würden berücksichtigt.
    Darf ich nichts behalten?

  5. Björn S.

    Wer weiß, wie sich es sich mit dem Erben verhält, wenn ich „nur“ Teil einer BG bin, dann auch ALGII beziehe, arbeite und erben werde…..

  6. Frank

    Wie verhält sich das eigentlich wenn sich erst später Herausstellt das das Erbe eigentlich Schulden sind. Muss ich dafür als Hartz4 Empfänger gerade stehen also alles zurückzahlen? Woher?

    LG Frank

  7. Lars

    Ich beziehe seit einiger Zeit ALG II.
    Ich bin eines von 4 Kindern, die von Ihrem Vater als Erben eingesetzt werden.
    Ich soll ein Haus und Bargeld erben:
    – Muss ich das bisher (bis zur Erbschaft) erhaltene ALG II zurückzahlen, wenn ich durch Erbschaft zu Vermögen komme?
    – …oder kann sich das geerbte Vermögen nur auf zukünftigen ALG II-Zahlungen auswirken, in dem Sinne, dass es als Vermögen angerechnet wird und damit evtl. zu einer Reduzierung der ALG-Zahlung kommt bzw. zur kompletten Ablehnung des ALG II-Antrags?
    – Wird ein Bausparvertrag, der lt. Testament ausschließlich für bauliche Maßnahmen am geerbten Haus eingesetzt werden soll, dem anrechenbaren Vermögen hinzugerechnet?
    – Können im Testament vom Vater Verfügungen erlassen werden (wenn ja, welche?), die das geerbte Vermögen bei mir sichern?
    Vielen Dank für Ihre Mühe…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lars,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, möchten wir Ihnen empfehlen einen Anwalt aufzusuchen. Der kann die Lage besser beurteilen und abschätzen, wie sich das Erbe auf die Sozialleistungen auswirkt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Luise

    Meine Nachbarin hat von einem entfernten Verwandten eine mittlere Summe geerbt, das Erbe jedoch noch nicht angenommen. Da sie Hartz 4 bekommt, ist es sicher ratsam, einen Anwalt für Erbrecht einzuschalten. Vielen Dank für diese erste Zusammenfassung. Ich werde die einzelnen Hinweise und Regelungen meiner Nachbarin mitteilen.

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