Wenn bei Hartz 4 ein Erbe ansteht: Was kann bei einem Nachlass passieren?
Kurze Zusammenfassung zu Thema “Erben bei einem Hartz-4-Bezug”
Erben Empfänger von Hartz-4-Leistungen müssen dies dem Jobcenter melden. Es wird dann geprüft, ob weiterhin ein Anspruch besteht oder das Erbe zunächst aufgebraucht werden muss.
Schlagen Hartz-4-Empfänger das Erbe aufgrund von Schulden aus, besteht in der Regel kein Nachteil von Seiten des Jobcenter. Schlagen sie jedoch Vermögen aus, kann das Sanktionen nach sich ziehen.
Leistungsempfänger versäumen ihre Mitwirkungspflicht, wenn sie z. B. das Erbe zu spät oder gar nicht mitteilen. Dieses Verhalten wird in der Regel mit Sanktionen geahndet und kann sogar zu einer Strafanzeige führen.
Mehr zum Thema “Erbe bei Hartz-4-Bezug”
Übersicht:
Wie erfährt das Jobcenter von einer Erbschaft?
Beziehen Sie Hartz 4 und erben, kann dies Folgen für den Hartz-4-Anspruch haben. Erbe wird nämlich in der Regel vom Jobcenter als ein einmaliges Einkommen angesehen. Als solches fällt bei Hartz 4 das Erbe auch in den Freibetrag, den jeder Hartz-4-Empfänger abzugsfrei erwirtschaften darf. Überschreitet die Hinterlassenschaft diesen Betrag, wird das Hartz 4 entsprechend gekürzt.
Kompliziert wird der Fall, wenn Sie Hartz 4 beziehen, eine Erbschaft ein Haus umfasst und dadurch die gesamten Vermögensverhältnisse umgekrempelt werden. In solchen Situationen kann es helfen einen Vermögensberater oder einen Hartz-4-Anwalt hinzuzuziehen. Auf keinen Fall sollten Sie es vor dem Amt verheimlichen. Auch wenn Sie das Erbe im Hartz-4-Bezug nicht angeben, erfährt das Jobcenter vom Finanzamt, dass der Hartz-4-Empfänger eine Erbschaft empfangen hat.
Was die Erben bei Hartz-4-Bezug tun können
Ein Erbe ist eine bittersüße Erleichterung und die bürokratische Aufarbeitung kann viel Kummer bereiten. Doch gerade darum kann es sich lohnen, eine anstehende Erbschaft vorzubereiten. Bei Hartz-4-Bezug bedeutet das, dem Jobcenter anzukündigen, dass ein Erbe ansteht. Ist es dann der Fall und der Hartz-4-Empfänger erbt Geld, treffen die damit verbundenen Abzüge nicht unvorbereitet ein.
Generell ist es auch möglich, dass Sie als Hartz-4-Empfänger das Erbe ausschlagen. Das kann allerdings Konsequenzen haben. Wenn Sie nur Schulden ausschlagen, entsteht Ihnen vor dem Jobcenter kein Nachteil. Schlagen Sie jedoch ein relevantes Vermögen aus, kann Ihnen sozialwidriges Verhalten vorgeworfen werden. Dies kann den Anspruch auf Hartz 4 verwirken.
Neben diesen beiden offensichtlichen Möglichkeiten kann aber auch ein professioneller Rechtsbeistand in einer solchen Situation helfen. Dieser kennt die Möglichkeiten, die das Sozialrecht bereithält. Mit dieser Hilfe können Erbe und Hartz 4 möglicherweise leichter miteinander vereinbart werden.
Sind bei Hartz 4 wegen dem Erbe Sanktionen möglich?
Als Hartz-4-Empfänger unterliegen Sie vielen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung und dem Sozialgesetz. Deswegen kann eine Erbschaft Probleme verursachen, wenn nicht rechtzeitig die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Sanktionen können folgen wenn:
- Das Erbe nicht rechtzeitig mitgeteilt wird (Mitwirkungspflicht)
- Das Erbe aktiv verheimlicht wird (möglicher Straftatbestand des Betrugs)
- Relevantes Erbe wird ausgeschlagen (Pflicht zur Reduzierung der Hilfsbedürftigkeit)
Wegen der potenziell starken Wirkung auf die Ansprüche aus dem Sozialrecht, sollte eine Erbschaft bei Hartz 4 nicht unterschätzt werden. Zwar ist ein Erbe oft mit einer schweren Zeit verbunden, aber um den möglicherweise verheerenden Sanktionen zu entgehen, ist es sinnvoll sich frühzeitig mit dem Jobcenter auseinanderzusetzen.
Fazit zu: Bei Hartz 4 ein Erbe beziehen
- Eine frühzeitige Meldung kann beim Erbe dem Hartz-4-Empfänger viel Arbeit ersparen.
- Ein Erbe wird bei Hartz-4-Bezug angerechnet.
- Das Jobcenter erfährt in jedem Fall vom Erbe.
Bildnachweise: Fotolia.com/ © DOC RABE Media, Fotolia.com/ © Gina Sanders
Guten Morgen,
ich habe eine Frage.
Mein Sohn hat von seinem verst. Vater 1.600€ geerbt.
Da er Alg 2 bezieht (schon vor Erbschaft) wurde das Geld jetzt auf 6 Monate berechnet ohne Freibetrag.
Da dieseser Betrag als einmaliges Einkommen berechnet wurde müßte ihm doch eigentlich ein solcher Freibetrag (100€) zustehen oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichen Grüßen
Doris B.