Der Hartz-4-Erstantrag: Darauf sollten Sie achten
Kurze Zusammenfassung zum Hartz-4-Erstantrag
Sie müssen Ihren Erstantrag bei dem Jobcenter stellen, welches für Sie zuständig ist. Diese prüft dann Ihren Antrag sowie den Anspruch auf Leistungen.
Hartz 4 kann erst ab dem Monat gewährt werden, in welchem das erste Mal ein Antrag gestellt wurde.
Zu einem vollständigen Hartz-4-Erstantrag gehören Identitätsnachweise, ausgefüllte Formulare und entsprechende Nachweise über die eigenen Verhältnisse. Welche dies im Detail sind, sollte mit dem Sachbearbeiter besprochen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Übergangsphase, überraschende Kündigung, plötzliche Arbeitsunfähigkeit – es gibt viele Gründe, warum Menschen auf das Arbeitslosengeld 2 angewiesen sein können. Amtsgänge und Bürokratie können einem da schnell die Nerven rauben. Die nachfolgenden Hinweise zum Hartz-4-Erstantrag sollen Ihnen deshalb eine Übersicht geben.
Übersicht:
Schon vor der Antragstellung gibt es Einiges zu beachten
Bevor Sie Ihren Antrag in die Wege leiten, gilt es erst einmal zu klären, ob ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Bedürftige hierzulande können nämlich durch unterschiedliche Leistungen unterstützt werden. Arbeitslosengeld 2 oder umgangssprachlich Hartz 4 ist eine Grundsicherungsleistung und stellt das Existenzminimum für erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger da.
Maßgeblich für das Hartz 4 ist vor allem:
- Hilfebedürftigkeit: Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten
- Erwerbsfähigkeit: Sie können jeden Tagen mindestens drei Stunden arbeiten
- Passendes Alter: Sie müssen mindestens 15 Jahre und dürfen höchstens 65/67 sein (Letzteres richtet sich nach dem Renteneintrittsalter)
- Wohnsitz: Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Deutschland
- Einkommen und Vermögen: Bereits vorhandener Besitz, ob finanziell oder materiell, wird beim Hartz 4 genau berücksichtigt – besitzt ein Antragsteller nachweisbare Rücklagen, aus denen er/ sie sich finanzieren könnte, dann wird ein Antrag in der Regel abgelehnt
Der Hartz-4-Erstantrag wird, wie alles rund um das Arbeitslosengeld 2, von einem Jobcenter bearbeitet. Hierbei ist es wichtig, dass Sie nicht zu irgendeinem Jobcenter gehen; Sie müssen sich gezielt an das Jobcenter wenden, welches für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Es ist grundsätzlich ratsam, den Hartz-4-Erstantrag so früh wie möglich in die Wege zu leiten – auch wenn Sie noch nicht alle Unterlagen zusammen haben. Die entsprechenden Zahlungen werden nämlich frühestens ab dem Monat rückwirkend erbracht, ab welchem eine Antragstellung vorlag.
Hartz-4-Erstantrag: Was Sie alles mitbringen müssen
Für Ihren ersten Termin im Jobcenter benötigen Sie einen Identitätsnachweis – also Ihren Personalausweis oder Reisepass – und Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese Dokumente müssen Sie bei einem Erstantrag auf ALG 2 auch von der Person vorlegen, mit der Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ob letzteres auf Ihre Lebenssituation zutrifft, können Sie im Ratgeber zur Bedarfsgemeinschaft nachlesen.
Die entsprechenden Formulare für einen Hartz-4-Antrag können schon im Vorfeld heruntergeladen und ausgefüllt werden, üblicherweise sind jedoch vor Ort entsprechende Formulare vorhanden. Neben den ausgefüllten Bögen wird häufig auch eine ganze Reihe an weiteren Nachweisen nötig; Kontoauszüge und eine Bestätigung Ihrer Versicherung etwa. Diese sind in der Regel auf den jeweiligen Dokumenten vermerkt, und meist weist auch der Sachbearbeiter noch einmal auf diese hin.
Wenn Sie mit einem Sachbearbeiter Ihren Hartz-4-Erstantrag besprechen, dann sollten Sie ebenfalls erfragen, ob Sie eventuell auch Mehrbedarfe geltend machen können. Je nach persönlichen Umständen werden nämlich Zuschüsse und auch einmalige Zahlungen gewährt.
Das Jobcenter kann Ihren Erstantrag auf Hartz 4 erst dann bearbeiten, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Dementsprechend sollten Sie ausgefüllte Anträge und entsprechende Nachweise so zeitig wie möglich nachreichen. Zudem muss grundsätzlich eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen einkalkuliert werden. Das Jobcenter kommuniziert in der Regel über Bescheide per Post.
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Ich habe letztes Jahr im Februar das erste mal Hartz 4 beantragt. Es ging recht schnell und reibungslos. Ich hatte innerhalb von einer Woche Geld bekommen und ich war überall angemeldet. Darüber hinaus wurde ich innerhalb von 8 Wochen in ein Gutes Arbeitsverhältnis vermittelt. Ich kann nur jedem empfehlen die es nötig haben den Antrag zu stellen. Angst muss man nicht haben , ich wurde immer freundlich und korrekt behandelt und ich wurde trotz Ablehnung eines Jobs in einer Zeitarbeitsfirma nicht Sanktioniert.
Kurz um es war alles Top ..wenn Ihr es müsst habt keine angst und stellt den Antrag
Da hast du riesiges Glück mit deinem Jobcenter, bzw. dem Sachbearbeiter gehabt.
Andere haben leider völlig andere Erfahrungen gemacht.
Deine Erfahrung ist wohl leider eher die Ausnahme.
Wenn ein Antrag nötig ist, bleibt einem ja nichts Anderes übrig.
Angst sollte nicht abhalten, die Situation verschlimmert sich in der Regel. Wenn möglich sollte man einen Beistand mitnehmen.
Es kann durchaus passieren, das man ganz und gar nicht nett und verständnisvoll behandelt wird.
Gehts einem sowieso schon schlecht, kommt man unter Umständen völlig demoralisiert aus dem Amt raus.
Auch da ist es kein Fehler, wenn man jemanden dabei hat.