Form- und Verfahrensfehler bei Hartz 4 und ihre Konsequenzen
Kurze Zusammenfassung zum Thema “Form- und Verfahrensfehler bei Hartz 4”
Verfahrens- und Formfehler sind bei Hartz-4-Bescheiden keine Seltenheit Ein solcher Fehler liegt vor, wenn eine Handlung oder ein Verfahren fehlerhaft ausgeführt oder gänzlich unterlassen wurde. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Finden sich Formfehler in dem Hartz-4-Bescheid, können Sie – oder Ihr Anwalt – innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diesen einlegen.
Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, haben Sie noch die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.
Seitdem Hartz 4 eingeführt wurde, überschwemmen Klagen gegen Bescheide und verhängte Sanktionen die deutschen Gerichte. Einige Anwälte haben sich sogar eigens auf die Vertretung von Hartz-4-Empfängern spezialisiert, da sich in die Korrespondenz vom Jobcenter häufig Verfahrens- und Formfehler bei Hartz 4 einschleichen.
Übersicht:
Was sind Form- und Verfahrensfehler, die bei Hartz 4 auftreten?
Von Verfahrens- und Formfehlern wird gesprochen, wenn eine durch das Gesetz vorgeschriebene Verfahrenshandlung unterlassen oder sie fehlerhaft ausgeführt worden ist. Sollte es für die ausgeführte Handlung keine zulässige Rechtsgrundlage geben, gilt sie ebenfalls als Verfahrensfehler.
Die Rechtsgrundlage in Sachen Hartz 4 bildet das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II). In diesem ist beispielsweise geregelt, wer unter welchen Bedingungen Anspruch auf die staatliche Leistung hat, welches Vermögen er besitzen darf und welche Sanktionen unter Umständen gegen ihn verhängt werden können.
Ein bei Hartz 4 häufig auftretender Formfehler betrifft die Leistungsberechnung. Manchmal werden der Rechnung Einkommen zu Grunde gelegt, die es aktuell gar nicht mehr gibt, weil es sich dabei um eine einmalige Einnahme gehandelt hat. Es wäre auch ein Formfehler bei der Hartz-4-Kalkulation, wenn der zuständige Mitarbeiter im Jobcenter sich bezüglich der Höhe geirrt hätte.
Oftmals treten zudem Fehler auf, wenn es um die Berücksichtigung der Kosten für die Unterkunft geht. Oder es werden zwei in einer WG lebende Hartz-4-Empfänger fälschlicherweise als Bedarfsgemeinschaft geführt.
Des Weiteren kann es vorkommen, dass Sie nicht die Ihnen zustehenden Zuschläge und damit zu wenig Geld erhalten.
Diese Zusatzkosten wären z.B.:
- Mehrbedarfe
- Mehrkostenzuschlag
- Fahrtkosten
- Bewerbungskosten
Doch häufig schleichen sich bei Hartz 4 Verfahrensfehler bei der Verhängung von Sanktionen ein. Haben Sie beispielsweise keine Einladung ins Jobcenter erhalten, kann Ihnen für ihr Nicht-Erscheinen anschließend auch nicht das Geld gekürzt werden. Um einen Verfahrensfehler bei Hartz 4 handelt es sich ebenfalls, wenn Sie mehrere Sanktionsmaßnahmen an einem Tag erhalten.
Bei einem Widerspruchsbescheid, mit dem der Widerspruch abgelehnt wird, kann sich ein weiterer Verfahrensfehler bei Hartz 4 einschleichen. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, diesen zu begründen, damit für den Leistungsempfänger die Entscheidung nachvollziehbar ist. Versäumt sie dies, handelt es sich, wie gesagt, um einen Verfahrensfehler. Allerdings macht er den Widerspruchsbescheid damit nicht automatisch ungültig.
Verfahrensfehler bei Hartz 4: Widerspruch einlegen
Finden Sie oder Ihr Anwalt Verfahrens- oder Formfehler im Hartz-4-Bescheid, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen diesen einlegen. Der Widerspruch gegen die Hartz-4-Verfahrensfehler muss unbedingt schriftlich erfolgen und ist an das zuständige Jobcenter zu richten. Abgeben können Sie ihn dann persönlich oder postalisch.
Sie können den Widerspruch selbst verfassen oder einen Anwalt für Sozialrecht damit beauftragen. Sollten Sie selbst zur Tat schreiten, beachten Sie, dass der Widerspruch gegen Hartz-4-Formfehler gut begründet werden muss, um Erfolg zu haben.
Nachdem das Jobcenter den Widerspruch erhalten hat, kann Sie diesen und den betreffenden Bescheid noch einmal genau prüfen. Bekommen Sie recht, wird Ihnen ein neuer Bescheid zugestellt und die Ihnen eventuell entgangenen Zahlungen nachträglich bewilligt.
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