Ist eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 möglich?

Das Wichtigste zur GEZ-Befreiung für ALG-1-Bezieher zusammengefasst

Bin ich von der GEZ befreit, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn Sie arbeitslos sind, werden Sie nicht automatisch von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Eine Befreiung ist in der Regel nicht möglich, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Bei welchem Einkommen wird man von der GEZ befreit?

Haben Sie ein geringes Einkommen, beziehen aber keine Sozialleistungen wie etwa das Bürgergeld, können Sie unter Umständen einen Härtefall beantragen. Das ist möglich, wenn Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro überschreiten.

Wann kann ich mich von der GEZ befreien lassen?

Das ist unter anderem möglich, wenn Sie Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Weitere Beispiele haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Muss man GEZ bezahlen, wenn man arbeitslos ist?

Ist eine GEZ-Befreiung bei ALG-1-Bezug möglich?
Ist eine GEZ-Befreiung bei ALG-1-Bezug möglich?

Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist im Härtefall möglich. Doch können Personen auch mit Arbeitslosengeld 1 GEZ-befreit werden? In der Regel reicht für eine GEZ-Befreiung arbeitslos zu sein allein nicht aus. Die Bedingungen für einen Härtefall und die Annahme eines solchen sind andere. Darauf gehen wir im Folgenden näher ein.

Ist eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 für Sie nicht möglich, können Sie vielleicht woanders sparen.
Ist eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 für Sie nicht möglich, können Sie vielleicht woanders sparen.

Nach dem Verlust des Jobs ist einer der ersten Gedanken, die laufenden Kosten zu reduzieren, um mit dem Arbeitslosengeld über die Runden zu kommen. In dieser Zeit muss manchmal Verzicht geübt werden.

Natürlich ist es attraktiv an Stellen zu sparen, an denen eine Zahlung normalerweise obligatorisch ist. So ist auch der Rundfunkbeitrag für Arbeitslosengeld-1-Bezieher ein Posten, den einzusparen sich viele wünschen.

Doch für eine GEZ-Befreiung reicht der Arbeitslosengeld-1-Bezug nicht aus. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass Sie im ALG 1 eine GEZ-Befreiung bekommen. Dies dann jedoch nicht aufgrund des Arbeitslosengeld 1. GEZ-befreit werden:

  • Sozialhilfeempfänger nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Personen, die Ausbildungsförderung erhalten
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von Bürgergeld
  • Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Weitere andere Leistungen ermöglichen eine teilweise oder vollständige Befreiung von der GEZ-Beiträgen

Eine GEZ-Befreiung wegen ALG 1 ist also nicht direkt möglich. Sind Sie jedoch neben dem Bezug von ALG 1 noch dazu berechtigt, mit Bürgergeld aufzustocken, wird eine GEZ-Befreiung auch bei Arbeitslosengeld 1 möglich.

Zahlen Sie GEZ und sind arbeitslos, ist eine Befreiung auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Dazu müssen die nötigen Formulare und Nachweise eingereicht werden.

Was tun, um mit Arbeitslosengeld 1 von der GEZ befreit zu werden?

Eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 ist durch Nachweise im Härtefall möglich.
Eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 ist durch Nachweise im Härtefall möglich.

Um eine Befreiung von den Gebühren für die öffentlichen Medien zu erreichen, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Da der Status „arbeitslos“ für eine GEZ-Befreiung allein nicht ausreicht, müssen andere Sachverhalte vorliegen, da eine GEZ-Befreiung mit dem Arbeitslosengeld-1-Bezug nicht ausreichend begründet wird.

Wenn Sie jedoch neben der Arbeitslosenhilfe noch andere Hilfen beziehen, kann eine ausreichende Begründung vorliegen. Eine Aufstockung mit Bürgergeld könnte ein solcher Grund sein.

So kann es sein, dass Sie beim zusätzlichen Bezug von Bürgergeld GEZ-befreit werden, weil das Arbeitslosengeld 1 nicht reicht. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt und die notwendigen Nachweise übermittelt werden.

Was bei der GEZ beachtet werden sollte

Die GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 ist also nicht unmöglich. Doch Achtung: Da die Berechnung über den Haushalt erfolgt, reicht schon eine zahlungspflichtige Person im Haushalt, um die gesamte Summe für den Haushalt fällig werden zu lassen. So kann eine gültige GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 mit Aufstockung durch das Bürgergeld durch einen Partner oder Mitbewohner ohne Befreiung negiert werden.

In Wohnkonstellationen wie beispielsweise Wohngemeinschaften sollte deswegen besondere Vorsicht gewahrt werden. Eine unangekündigte Veränderung der Verhältnisse kann dazu führen, dass der WG-Frieden in Schieflage gerät, wenn plötzlich die Zahlung der Gebühr koordiniert werden soll.

Auch in einer Familie sollten die Bedingungen für eine Befreiung bei jedem einzelnen bedacht werden. Eine ungünstige Veränderung bei einer der Personen, die in der Wohnung lebt, und eine GEZ-Befreiung wird trotz Arbeitslosengeld-1-Bezug und anderen Umständen, die zu einer Befreiung berechtigen, aberkannt.

Fazit zu GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1

  • Eine GEZ-Befreiung wird durch Arbeitslosengeld 1 nicht begründet.
  • Ein Grund für eine GEZ-Befreiung bei ALG 1 kann trotzdem gegeben sein.
  • Das Aufstocken durch Bürgergeld ist der bekannteste Grund für eine Befreiung
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Ist eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 möglich?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Ist eine GEZ-Befreiung bei Arbeitslosengeld 1 möglich?

  1. Maria K.

    Guten Tag,
    ich wohne in eine WG (wir sind 2 Personen )und ich bekomme Arbeitslosengeld 1 mit aufstockung von Bürgergeld ,bin ich von GEZ befreit?
    Die andere Person in WG die mit mir wohnt arbeitet,
    muss die Person zahlen wenn ich befreit bin
    liebe Grüße

  2. Ismail C.

    Hallo bitte micht Rundfunk nicht zahlen wegen arbeitslos 1.zahlen Betrag.bitte anvort geben

  3. Rolf S.

    Guten Tag, ich bekomme 1165,00 Euro Arbeitslosengeld meine Frau 316.00 Euro Pflegegeld, keine Rente weil wir seit 2018 vor dem Sozialgericht um ihre Rente kämpfen. Vom Staat bekommen wir keine Unterstützung weil wir ein kleines Haus haben, wofür wir aber noch zahlen müssen. Ich habe einen Härtefall bei der GEZ gestellt der natürlich abgelehnt wurde. Das kann doch nicht sein oder? Wenn möglich kann mir jemand Helfen. Vielen Dank

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