Grundsicherung: Höhe der staatlichen Sozialleistung
Kurze Zusammenfassung zur Höhe der Grundsicherung
Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung: im Alter, bei Erwerbsminderung sowie bei Arbeitslosigkeit. Bei jeder Art der Grundsicherung richtet die Höhe sich nach den Regelsätzen.
Angerechnet werden beispielsweise Einkünfte wie Renten, aber auch vorhandenes Vermögen. Mehr Informationen zur Anrechnung, finden Sie hier.
Besteht weder ein Anspruch nach SGB II noch nach SGB XII, könnte dennoch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld in Frage kommen.
Die staatlichen Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Existenzminimums und damit der Vermeidung extremer Armut. Aber variiert die Berechnung der Grundsicherung je nach rechtlicher Grundlage, auf welcher die Grundsicherung gewährt wird? Oder existieren Einheitssätze?
Übersicht:
Welche Formen der Grundsicherung existieren?
Zwar nennen sich die staatlichen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums alle Grundsicherung, Berechnung und Höhe können sich aber unterscheiden. Zudem gibt es Unterschiede, auf welcher rechtlichen Grundlage sie bewilligt werden.
Zur Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören
- die Grundsicherung im Alter
- die Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gehören
- das Arbeitslosengeld II (Hartz 4).
- das Sozialgeld.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Ob es sich um die Sozialleistung nach SGB II oder nach SGB XII handelt, ist für die Regelsätze erst einmal gleichgültig. Demnach hat die Grundsicherung folgende Höhe im Regelfall:
Leistungsberechtigte | Regelsatz 2019 (in Euro) | Regelsatz 2020 (in Euro) |
---|---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 424 | 432 |
Paare/Bedarfsgemeinschaft | 382 | 389 |
Jugendliche (13 - unter 18 Jahre) | 322 | 328 |
Kinder (6 - unter 13 Jahre) | 302 | 308 |
Kinder (bis unter 6 Jahre) | 245 | 250 |
Hinzu kommt in der Regel die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. ein Mehrbedarf, sofern dieser besteht.
Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist diese tatsächlich?
Die Grundsicherung im Alter variiert: Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistung hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens ab, das der Bedürftige bezieht – in der Regel also der Rente. Nur wenn die Leistungen der (privaten) Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann zusätzlich Grundsicherung bezogen werden.
Die Sozialleistung wird dabei aufstockend gezahlt. Dabei werden der Regelsatz und die Miete für eine angemessene Wohnung addiert. Reicht das Einkommen des Rentners oder des Rentnerpaares nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, wird die Grundsicherung normalerweise in Höhe des fehlenden Betrages gezahlt.
Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit: Höhe und Anspruch
Wie hoch ist die Grundsicherung, wenn diese aufgrund SGB II gezahlt wird? Auch in diesem Fall werden der oben genannte Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Kann der Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt werden, springt das Jobcenter als Leistungsträger ein.
Um die Grundsicherung zu berechnen, wird außerdem das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. Je älter er ist, desto höher fällt der Freibetrag aus. Besteht darüber hinaus Vermögen, so muss der Antragsteller dieses in der Regel zuerst verbrauchen, ehe die Grundsicherung nach SGB II bewilligt werden kann.
Um einen Anspruch auf Grundsicherung in der Höhe des nicht gedeckten Bedarfs zu haben, müssen Antragsteller jedoch neben der grundsätzlichen Hilfebedürftigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
- Erwerbsfähigkeit
- gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Liegt keine Erwerbsfähigkeit vor, etwa durch eine Krankheit, so würde die Grundsicherung nicht auf Basis des SGB II, sondern bspw. nach SGB XII gezahlt werden.
Aufstockende Leistungen
Ähnlich wie bei der im Alter gezahlten Grundsicherung hängt die Höhe der Leistung vom Einkommen des Antragstellers ab. Dies führt dazu, dass Hartz 4 auch als aufstockende Leistung gezahlt werden kann.
Sogenannte Aufstocker können beispielsweise Geringverdiener sein, die zwar einen Job ausüben, deren Gehalt jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt komplett eigenständig zu bestreiten. Das Jobcenter zahlt dann lediglich den fehlenden Betrag bis zum Regelbedarf.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Sozialgeld
Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen beziehen, die weder einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II noch nach SGB XII haben. Dies können beispielsweise Menschen sein, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.
Sozialgeld wiederum steht Personen zu, die nicht erwerbsfähig sind, zugleich aber mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der Leistungen nach SGB II bezieht, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sofern kein eigenständiger Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht. Auch Grundsicherung nach SGB II muss ausgeschlossen sein.
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Hallo, ich beziehe ALG II mit meinem Sohn(21J.-arbeitslos aber kein ALG Anspruch mehr),
mein Sohn lebt all die Jahre bei mir und ich erziehe ihn allein ohne jegliche finanzielle Unterstützung vom Vater.
Warum wird die Alleinerziehung nicht mit berücksichtigt?
Hallo Wächtler,
das können wir ohne Einblick in den Bescheid nicht beurteilen. Lassen Sie den Bescheid am besten von einem Anwalt oder bei einer Sozialberatungsstelle prüfen. Machen Sie das Jobcenter darauf aufmerksam, dass Sie alleinerziehend ist.
Ihr Team von hartz4.de
Sie sind nicht mehr alleinerziehend. Das Kind ist seid 3 Jahren volljährig.
Mein Sohn lebt in meinem Haushalt ,ist 24 ,
will Ausziehen und darf laut der Arge aber nicht .
obwohl er Volljährig ist,da wir Hartz IV beziehen darf er aber erst mit 25 ausziehen .
Warum sind die dann mit 18 Volljährig .?
das empfinde ich glatt als pureren Hohn, was soll das und warum wird da so entschieden
Kurze Zusammenfassung zum Untermietvertrag
1.Leistungsempfänger haben einen Anspruch auf die Übernahme von Wohnkosten, müssen diese jedoch senken, wenn sie als unangemessen eingestuft werden.
2.Hartz-4-Empfänger dürfen untervermieten oder selbst zur Untermiete wohnen, um die Wohnkosten zu senken.
3.Auch zwischen Eltern und Leistungsbeziehern kann eine Untermietvertrag geschlossen werden.
Hallo, habe eine kurze Frage, wird die grundsicherung die , die SPD durchsetzen möchte unter dem jetzigen regelsatz (hartz4) liegen. Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Habe zwei Kinder und bin Arbeitssuchend , um ehrlich zu sein habe ich etwas Angst davor , weil jetzt schon das Geld hinten und vorne nicht reicht . Freue mich über baldige Rückmeldung. Lg
das wird nicht kommen, denn OHNE Prüfung würden es viele, ich sag mal der überwiegende Teil würde dann die Grundrente bekommen ohne sie zu brauchen.
Das sind doch bloß wieder alles Luftblasen der SPD vor der Wahl, denken sie mal daran wer Hartz4 eingeführt hat, hmm ? nun geht ihnen ein Licht auf, ja das war die SPD geführte Regierung unter Schröder mit Hilfe der Grünen.
1. Grundrente ist wie der Name bereits anklingen lässt für Rentner vorgesehen.
2. Die Grundrente soll für
– Rentner in der Regelaltersrente
– Rentner, die voll erwerbsgemindert sind, gelten.
3. Damit ergibt sich als Fazit: wer aus medizinischer Sicht in der Lage ist, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten, erhält wie bisher die Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den allgemein bekannten Maßgaben.
4. Grundrente liegt 10 % über dem Regelsatz (!!) der Grundsicherung. Sie schließt die Kosten für angemessene Unterkunft ein. Übersetzt heißt das: (einfaches Beispiel)
KdU in deiner Kommune: 400 €
Regelsatz 400 €
10 % vom Regelsatz 40 €
Die Auszahlung soll über die DRV vorgenommen werden.
Die Renten gibt es nicht zusätzlich, Diese werden verrechnet.
Anders als bei (aufstockenden) Bezügen durch ALG II vom Jobcenter/ bisher dem Sozialgeld für nicht erwerbsfähige vom Sozialamt aber bekommt man das gesamte Geld aber zentral aus einer Hand und muss faktisch nicht mehr mit Zettel von Stelle 1 zum Amt 2.
Grundrente insgesamt: 840 € – variabel sind die KdU weiterhin wie bei ALG II / Sozialgeld auch, individuell nach Situation/ Personen im Haushalt.
Hallo,
ich beziehe seit April 2018 volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) ca 522 € und erhalte deshalb vom Jobcenter einen Aufstockungsbetrag von ca 200 €.
Jetzt erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 190 € was mir ausbezahlt wird.
Wird dieses Guthaben komplett vom Jobcenter zurück gefordert oder nur anteilig?
Vor Rentenbezug wurde dieses immer zurück gefordert, bei vollem Alg ll
Bezug.
Meiner Meinung nach dürfte dieses jetzt nur anteilig vom Jobcenter gefordert werden oder liege ich da falsch?
Macht es einen Unterschied zwischen Guthaben von Heizkosten und Guthaben von den restlichen Nebenkosten?
Liebe Grüße
Peggy
Hallo, Peggy.
Auch wenn Du die volle EM-Rente wegen verschlossenen Arbeitsmarkt beziehst, ändert dies leider nichts an den Regelungen der Verrechnung.
Der Grund liegt darin: Deine Aufstockung, weil KdU und Regelsatzzusammengerechnet in Summe höher sind als deine Einkommen. Die KdU werden also in der Leistungserbringung auch voll berücksichtigt, daher sind die Guthaben, also Beträge die Du faktisch nicht verbraucht – und damit hierauf bezogen keinen Bedarf hast – komplett zurück gerechnet. Daher sind auch die Betriebskostenabrechnungen bei z.B. Erstanträgen verlangt, denn der Bedarf richtet sich nach dem tatsächlichen Kosten. Und diese mindern sich um den Betrag, den Du nach der Nebenkostenabrechnung als Guthaben hast.
Im Regelfall wird das Guthaben im Monat, der auf die Fälligkeit (Auszahlung oder Verrechnung deiner gewöhnlichen Miete) als Einkommen ungekürzt angesetzt.
Volle EMR und dann nur 522€ ? was haben Sie denn gearbeitet ?
Ist unerheblich für die Frage. Toller Forist.
Eine Bekannte erhält seit diesem Monat eine Altersrente von netto rund 600€. Nun erhielt sie die Nachricht das die Hälfte dieser Rente gepfändet wird. Weil es sich um Sozialleistungsforderungen aus ihrer Insolvenz-Selbständigkeit handelt die sie einer Knappschaft schuldet ist dies nach Par. 52 SGB I zulässig.
Das würde bedeuten sie müßte von 300€ leben. Nun soll sie eine “Bedarfsbescheinigung” besorgen. Sie lebt bei ihrer Tochter und zahlt keine Miete. Was wird ihr bleiben?
Hallo guten Tag
Ich kriege unter 800 e netto weil mein Vertrag ist leider 840 e brutto monatlich … was soll ich machen ? Was kann ich noch wie eine Unterstützung kriegen ?! Lg
Hallo, Tea.
Grundsätzlich kommt für dich am ehesten der Antrag auf Grundsicherung für Erwerbstätige und Arbeitsuchende, als ALG II, in Frage. Da Du im Erwerbsleben stehst ist für dich das Jobcenter die richtige Anlaufstelle, das für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) der übliche Träger ist.
Hallo,
ich beziehe seit 01/12 Hartt IV. Bin krankheits bedingt nun seit 4 Monaten krank geschrieben. Nun habe ich die 100% tige Schwerbehinderung zugesprochen bekommen, gibt es da Änderungen für mich die ich beachten soll/muss. Kann ich einen Mehrbedarf geltent machen? Ich habe einen 450 € Nebenjob der mir ganz normal angerechnet wird. Diesen würde ich, nach meiner Genesung, gerne auch weiterhin machen.
LG
M. Korbmacher
Hallo.
Grundsätzlich solltest Du den Anspruch auf Mehrbedarfe prüfen lassen. Hierfür gibt es eine zusätzlichen Anlage MEB. Rückwirkend wird nichts bezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Erkundige dich hierzu bei deinem Jobcenter oder Sozialamt.
Außerdem empfehle ich dir, einen Antrag auf die EM-Rente zu stellen.
Auch bei einer vollem EM-Rente kannst Du einen Minijob machen.
Unter Umständen kann die Summe aus Rente und Minijob dazu führen, dass Du Bedürftigkeit nach den allgemeinen Regularien abwenden kannst. Im Falle eines anerkannten Mehrbedarfs kann deine Bedürftigkeit natürlich aber auch dann noch bestehen, wenn Rente + Minijob unterhalb der Summe aus
Regelsatz+ Aufschlag Mehrbedarf + KdU liegen. Im Übrigen gelten aber auch hier die sonst üblichen Anrechnungsregeln bei mehreren Personen im Haushalt, Vermögen, sonstigen positiven Einkünften.
Ich bekomme zu meiner Rente die Grundsicherung.
Könnte einen Job auf 450€ Basis annehmen! Wäre dan raus aus der Grundsicherung.
Wer zahlt dann meine Krankenkasse??
Nach vorheriger voller Erwerbsminderungsrente bekomme ich ab Juli 2019 Altersrente, die nicht höher ist als Erwerbsminderungsrente …netto 937€ . Meine Frau bezieht netto 876€ Altersvollrente . Weiterhin hab ich einen Minijob auf 450 € Basis . Ich habe einen Behindertenausweis über 60% ohne Merkzeichen …Frage: was, wenn überhaupt, ändert sich für uns ??? Und was würde sich ändern wenn ich z.b. 600€ verdienen würde ??