Aktueller Bürgergeld-Rechner 2024: Jetzt Ihren Anspruch berechnen!

Mit dem Bürgergeld-Rechner 2024 online Ihren Anspruch ermitteln

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Das Wichtigste zum Bürgergeld-Rechner 2024

Kann ich meinen Anspruch auf Bürgergeld berechnen?

Ja. Sie können mit unserem Bürgergeld-Rechner online ermitteln, ob Sie einen Anspruch auf die Leistung vom Jobcenter haben. Für jede Bedarfsstufe wird ein fester Regelsatz beim Bürgergeld angesetzt, welcher Ihnen zusteht, wenn Sie kein anrechnungsfähiges Einkommen beziehen.

Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?

Um den Bürgergeld-Rechner zuverlässig nutzen zu können, müssen Sie Angaben zu Ihrer Lebenssituation, Ihren Kindern (sofern vorhanden) und den Einnahmen und Ausgaben pro Monat machen. Aus diesen Informationen kann der Rechner dann ermitteln, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt und wie hoch dieser ausfällt.

Welche Faktoren sind bei der Berechnung vom Bürgergeld-Anspruch wichtig?

Ganz wichtig für die Berechnung ist, ob Sie über ein Einkommen verfügen oder nicht. Ist dieses nämlich bei Ihnen oder einem anderen Mitglied der Bedarfsgemeinschaft vorhanden, kann es vorkommen, dass keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Sie hätten dann keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter. Zudem kann es sein, dass ein sogenannter Mehrbedarf (beispielsweise in der Schwangerschaft) vorliegt. Sie haben dann Anspruch auf einen höheren monatlichen Regelsatz vom Jobcenter.

Bürgergeld: Die Berechnung erfolgt stets individuell

Sie können den Rechner nutzen, um Ihren Bürgergeld-Anspruch zu berechnen.
Sie können den Rechner nutzen, um Ihren Bürgergeld-Anspruch zu berechnen.

Unterschiedliche Umstände könne dazu führen, dass einige Menschen nicht dazu in der Lage sind, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu decken. Ist das der Fall, liegt also eine Hilfebedürftigkeit vor, besteht in aller Regel ein Anspruch auf das sogenannte Bürgergeld.

Es handelt sich dabei um eine Art Grundsicherung für arbeitslose Menschen, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag einer Arbeit nachzugehen. Die Leistung vom Jobcenter besteht dann aus einem monatlichen Regelsatz sowie der Übernahme der Kosten der Unterkunft (sofern angemessen).

Welcher Regelsatz einem Bürgergeld-Empfänger zusteht, hängt von den Lebensumständen ab. So variieren die monatlichen Zahlungen bei Kindern bestimmter Altersklassen sowie bei Alleinstehenden und Paaren. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die aktuellen Regelsätze entnehmen:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2023
(in €)
Regel­satz 2024
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende502563
2Volljährige Partner451506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern402451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen402451
4Jugendliche (14-17 Jahre)420471
5Kinder (6-13 Jahre)348390
6Kinder (0-5 Jahre)318357

Aktueller Bürgergeld-Regelsatz 2024 (Infografik)

Aktueller Bürgergeld-Regelsatz: Wie hoch ist Ihr Anspruch?
Aktueller Bürgergeld-Regelsatz: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner 2024?

Bürgergeld-Rechner: Ob alleinerziehend oder als Bedarfsgemeinschaft erhalten Sie einen zuverlässigen Wert.
Bürgergeld-Rechner: Ob alleinerziehend oder als Bedarfsgemeinschaft erhalten Sie einen zuverlässigen Wert.

Wollen Sie nun Ihren individuellen Anspruch auf die Leistung vom Jobcenter ermitteln, können Sie den von uns zur Verfügung gestellten Rechner benutzen. Sie können den Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend sind per Rechner genauso ermitteln wie einen Anspruch für die Bedarfsgemeinschaft oder als alleinstehende Person.

Der Bürgergeld-Rechner ist in drei Abschnitte aufgeteilt. Zuerst müssen Sie Angaben zu Ihrer Lebenssituation machen. Für die Berechnung vom Bürgergeld ist es nämlich essentiell, ob Sie mit einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder alleinstehend sind. Für beide Fälle gelten unterschiedliche Regelsätze.

Zudem kann Ihnen ab der 13. Schwangerschaftswoche oder wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf spezielle Nahrungsmittel angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf zustehen. Auch dieser wird durch den Rechner für den Bürgergeld-Anspruch berücksichtigt.

Der zweite Abschnitt widmet sich Ihren Kindern. Hier müssen Sie eintragen, ob Sie Sprösslinge haben und in welchem Alter sich diese befinden. Zudem wird die Höhe des Kindergeldes abgefragt. Dabei handelt es sich nämlich um eine vorrangige Sozialleistung, welche auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet wird.

Im dritten Abschnitt des Rechners geht es um monatliche Einnahmen und Ausgaben. Erhalten Sie einen Lohn, so müssen Sie die Höhe in netto und brutto angeben. Haben Sie alle Informationen eingetragen, errechnet der Bürgergeld-Rechner, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben und wie hoch diese monatlich ausfallen.

Können Sie mit dem Rechner fürs Bürgergeld auch die angemessene Miete bestimmen?

Neben dem Regelsatz, werden vom Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft übernommen. Beantragen Sie die Sozialleistung erstmalig, wird Ihre aktuelle Miete für maximal ein Jahr vollständig übernommen. Dies berücksichtigt auch der Bürgergeld-Rechner.

Haben Sie nach Ablauf dieses Zeitraums die Hilfebedürftigkeit allerdings noch nicht überwunden, so wird das Jobcenter überprüfen, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Dazu gibt es für jede Stadt oder Kommune den örtlichen Mietspiegel.

Dieser sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen entscheiden dann darüber, welcher Richtwert für die Miete angesetzt wird. Liegen Ihre Kosten deutlich darüber, so muss das Jobcenter die Unterkunft nicht in vollem Umfang bezahlen.

Sie haben dann die Möglichkeit, die Differenz aus dem Regelsatz zu begleichen. Andernfalls müssen Sie die Mietkosten reduzieren. Das kann beispielsweise geschehen, indem Sie ein Zimmer untervermieten, sofern das möglich ist. Als letzte Option kommt ein Umzug in Betracht.

Gut zu wissen: Streben Sie einen Umzug an, um die Kosten der Unterkunft zu reduzieren, so können Sie in aller Regel Umzugshilfen vom Jobcenter erhalten. Können Sie die Mietkaution nicht finanzieren, ist es möglich, dafür ein Darlehen aufzunehmen. Dieses müssen Sie dann von Ihrem monatlichen Regelsatz zurückzahlen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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