Als Bürgergeld-Empfänger heiraten: Das sollten Sie beachten

Kurze Zusammenfassung zu „Als Bürgergeld-Empfänger heiraten“

Hat eine Heirat Einfluss auf die Leistungen vom Jobcenter?

In der Regel wird nach einer Hochzeit der Bürgergeld-Regelsatz für die dann entstandene Bedarfsgemeinschaft berechnet, wenn beide Ehepartner Leistungsempfänger sind. Bezieht nur einer Leistungen, wird das jeweilige Vermögen und Einkommen des Partners wird auf den Regelsatz des Bürgergeld-Empfängers angerechnet.

Was gilt, wann es nach der Heirat getrennte Haushalte gibt?

Liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor, darf das Einkommen bzw. Vermögen des Partners nicht angerechnet werden. Allerdings kann das Jobcenter unter Umständen einen Zusammenzug verlangen.

Gibt es einen Zuschuss zur Hochzeit?

Eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zur Hochzeit gibt es vom Jobcenter nicht.

Sie wollen heiraten? Was es bei Bürgergeld-Bezug zu beachten gilt!

Wie kann sich eine Hochzeit auf den Bürgergeld-Bezug auswirken?
Wie kann sich eine Hochzeit auf den Bürgergeld-Bezug auswirken?

Selbstverständlich ist grundsätzlich das Heiraten auch für Bürgergeld-Empfänger möglich. Allerdings können sich darauf ggf. Konsequenzen für den Leistungsbezug ergeben. In unserem Ratgeber erfahren Sie ausführlich, was sich in Bezug auf das Bürgergeld durch eine Hochzeit alles ändern kann.

Trotz Bürgergeld heiraten: Welche Vorteile und Nachteile bestehen?

Nach einer längeren Beziehung oder wenn Sie sich sicher sind, den „Richtigen“ oder die „Richtige“ gefunden zu haben, kann eine Hochzeit dem großen Glück die Krone aufsetzen. Aber ergeben sich Nachteile, wenn Sie trotz Bürgergeld-Bezug eine Hochzeit feiern?

Haben Sie bislang nicht mit Ihrem Partner zusammengewohnt, könnte eine Hochzeit durchaus dazu führen, dass Sie Leistungseinbußen haben. Grundsätzlich wird bei einer Ehe und einer gemeinsamen Wohnung von einem wechselseitigen Willen, füreinander einzustehen, ausgegangen.

Dementsprechend kann das Jobcenter Ihnen und Ihrem Partner gegenseitig Vermögen und Einkommen anrechnen. Dadurch ist es möglich, dass die Leistungen vom Jobcenter geringer ausfallen, da der Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr so groß ist.

Beziehen Sie Bürgergeld bevor Sie heiraten und haben zuvor weniger als ein Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt, ohne dass Sie gegenseitig über Ihr Vermögen und Einkommen verfügen konnten und ohne dass Sie Kinder haben, erhalten Sie nach der Hochzeit nur noch den maßgeblichen Regelsatz für Paare und nicht mehr für Alleinstehende.

Ein Vorteil besteht vor allem darin, dass Sie bei einer gemeinsamen Wohnung einen Anspruch auf eine größere Unterkunft haben, als wenn Sie allein leben. Ihnen stehen bei Bürgergeld-Bezug, und wenn Sie heiraten, 60 m² statt nur 50 m² Wohnfläche zu. Dies ist allerdings auch der Fall, wenn Sie unverheiratet zusammenleben.

Bei Bezug von Bürgergeld: Nach der Heirat dennoch getrennt leben

Bürgergeld und heiraten: Geld für die Kosten der Hochzeit kann angespart werden.
Bürgergeld und heiraten: Geld für die Kosten der Hochzeit kann angespart werden.

Für Empfänger von Bürgergeld gilt die Mitteilungspflicht. Sobald sich eine Änderung bezüglich finanzieller oder persönlicher Verhältnisse des Hilfebedürftigen ergibt, muss diese dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. Somit müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug eine Heirat dem Jobcenter melden.

Dies gilt nicht nur, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, sondern auch, wenn Sie weiterhin getrennt leben. In diesem Fall gilt allerdings die Besonderheit, dass Sie trotz der Hochzeit nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten. Dementsprechend darf Ihnen das Einkommen oder Vermögen des anderen nicht angerechnet werden.

Grundsätzlich kann das Jobcenter allerdings verlangen, dass Sie mit Ihrem Ehepartner zusammenziehen, sofern zwischen den Wohnungen keine große Distanz besteht und sich durch den Zusammenzug ein Wegfall der Leistungen ergibt, da der Partner genügend Einkommen hat, um den kompletten Lebensunterhalt vom Ehepaar zu decken.

Zahlt das Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug einen Zuschuss für die Hochzeit?

Generell kann eine Heirat ziemlich teuer sein. Ist einer der Partner Bürgergeld-Empfänger oder beide beziehen die Leistung, gestaltet sich die Finanzierung häufig schwierig. Soll es eine Feier mit Blumenschmuck, Brautkleid, Anzug, Bewirtung der Gäste, Brautauto und Fotograf sein, so entstehen schnell hohe Kosten.

Daher fragen sich viele Hilfebedürftige beim Thema „Bürgergeld-Bezug und Heiraten“: „Zahlt das Jobcenter eigentlich die Hochzeit?“ Grundsätzlich zahlt das Jobcenter, wenn Sie heiraten und Bürgergeld beziehen, die Kosten der Hochzeit nicht. Sogar die Gebühren für das Standesamt müssen Hilfebedürftige selbst übernehmen.

Bürgergeld: Für die Hochzeit wird kein Zuschuss vom Jobcenter gezahlt.
Bürgergeld: Für die Hochzeit wird kein Zuschuss vom Jobcenter gezahlt.

Durch einen Vergleich beispielsweise auf Hochzeit.com oder anderen Seiten im Internet kann man auch mit kleinem Geld den schönsten Tag im Leben in einen Traum verwandeln.

Ist einer der Partner erwerbstätig und verdient gut, kann das Paar über den Zeitraum der Bedarfsgemeinschaft auf Probe hinweg Rücklagen für die Hochzeit bilden. Wenn dieser dann nach einem Jahr den Bürgergeld-Empfänger heiraten möchte, kann so ggf. die Heirat finanziert werden.

Zudem können Bürgergeld-Empfänger die Hochzeit auch mittels des eigenen Vermögens, welches im Rahmen des Freibetrags liegt, finanzieren.

Ergibt sich keine dieser Möglichkeiten, können Sie auch im kleinen Kreis heiraten. Die Eheschließung vor dem Standesamt kostet je nach Ort und nötigen Dokumenten meistens rund 70 Euro. Diese können Sie sich nach und nach aus dem Regelsatz ansparen.

Fazit: Trotz Bezug von Bürgergeld heiraten

  • Wenn Sie bei Bürgergeld-Bezug heiraten, müssen Sie dies unverzüglich dem Jobcenter melden.
  • Durch die Hochzeit bilden Sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass Ihnen das Einkommen und Vermögen des jeweils anderen auf den Regelsatz angerechnet werden darf.
  • Wohnen Sie weiterhin getrennt, gelten Sie nicht als Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter kann allerdings einen Umzug zum Partner verlangen, sofern die Wohnungen nicht so weit auseinanderliegen.
  • Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Hochzeit nicht. Es gibt auch keinen Zuschuss, den Sie vom Jobcenter beantragen können.
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Als Bürgergeld-Empfänger heiraten: Das sollten Sie beachten
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Als Bürgergeld-Empfänger heiraten: Das sollten Sie beachten

  1. Gabriele G.

    Ich habe eine Frage:
    Meine Tochter bezieht Bürgergeld. Jetzt hat sie geheiratet und lebt mit Ihrem Mann in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Ehemann verfügt momentan über keinerlei Einkommen, da sein Aufenthaltsrecht noch nicht geklärt ist. Nun hat sie Ihren Leistungsbescheid bekommen. Nach Abzug der Miete in Höhe von 450€ bleiben ihr 282€ für Ihren Lebensunterhalt. Davon muss sie allerdings 160€ Heizung und Wasser an die Stadtwerke und 60€ Strom bezahlen. Also bleiben ihr zum Leben ganze 72€ für den gesamten Monat!
    Ist das korrekt????

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