Jobcenter: Ablehnungsbescheid erhalten?
Zusammenfassung zum Ablehnungsbescheid des Jobcenters
Ein Ablehnungsbescheid ergeht, wenn das Jobcenter der Meinung ist, die beantragte Leistung stehe dem Antragsteller von Rechts wegen nicht zu.
Der Bescheid enthält in der Regel Angaben zu Antragsteller und Berechnungsgrundlage, die Begründung der Entscheidung sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Ablehnungsbescheid ist ein Widerspruch möglich. Wird dieser abgelehnt, kann geklagt werden. Die Kosten einer anwaltlichen Beratung können oft durch die Beratungshilfe übernommen werden.
Jeder, der einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, wird durch den jeweiligen Träger schriftlich über den Ausgang der Prüfung informiert. Im Fall von Hartz 4 ergeht der Bescheid dabei durch das Jobcenter. Doch was bedeutet es, wenn das Schreiben vom Jobcenter ein Ablehnungsbescheid ist?
Übersicht:
Inhalt und Form eines Ablehnungsbescheids
Ist die Entscheidung gefallen, wird diese dem Antragsteller schriftlich durch das Jobcenter mitgeteilt. Der Ablehnungsbescheid folgt dabei meist einer gleichbleibenden Form, einige Inhalte sind gar vorgeschrieben, damit ein solcher Hartz-4-Bescheid rechtsgültig erfolgen kann.
Folgende Inhalte enthält der Bescheid unter anderem:
- Angaben zum Antragsteller (Name, Adresse etc.)
- Angaben zum Jobcenter und Kontaktmöglichkeiten (Adresse, Sachbearbeiterin, Email-Adresse usw.)
- Aktenzeichen und Betreff
- Begründung der Entscheidung sowie deren Rechtsgrundlage
- Berechnungsgrundlage
- Rechtsbehelfsbelehrung
Doch nur weil das Jobcenter den Ablehnungsbescheid verschickt hat, muss die Versagung von Hartz 4 nicht unbedingt korrekt sein. Betroffene haben die Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren zu betreiben. Darüber informiert auch die Rechtsbehelfsbelehrung, ohne die der Bescheid ungültig ist.
Widerspruch einlegen: Wie geht das?
Nicht selten liegt das Jobcenter daneben, der Ablehnungsbescheid ist falsch. Daher sollte jeder Antragsteller seinen Hartz-4-Bescheid genau prüfen und bei Zweifeln Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Dies ist in der Regel bis einen Monat nach Erhalt des Bescheids möglich.
In der Folge prüft das Jobcenter den Ablehnungsbescheid erneut. Stellt es fest, dass die ursprüngliche Berechnung fehlerhaft war, ergeht ein Änderungsbescheid und dem Widerspruch ist stattgegeben.
Hält es dagegen an der Ablehnung von Hartz-4-Leistungen fest, wird auch dies dem Antragsteller durch einen Widerspruchsbescheid mitgeteilt.
Klage erheben: Geht das?
Wer sich trotz der erneuten Prüfung sicher ist, dass das Jobcenter im Ablehnungsbescheid Fehler gemacht hat, kann vor dem Sozialgericht Klage erheben. Da oftmals aufgrund der finanziellen Situation die Zeit drängt, ist dies auch im Eilverfahren möglich.
Dann prüft das Gericht die Entscheidung vom Jobcenter und den Ablehnungsbescheid auf Richtigkeit. In vielen Fällen ergeht der Schiedsspruch zugunsten des Antragstellers.
Kostenübernahme eines Rechtsstreits
Viele Antragsteller sorgen sich, wie sie die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung stemmen sollen. Die gute Nachricht: Vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an!
Trotzdem ist es ratsam, sich durch einen Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Denn nur dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen und die stichhaltigste Begründung sowohl für einen Widerspruch als auch für die Klage ausarbeiten.
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