Leistungen für Bildung und Teilhabe: Was beinhaltet das Bildungspaket?
- Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern von finanziell schwächeren Familien die Möglichkeit geben, eine umfassende Schulausbildung zu erhalten.
- Die Lernförderung durch das Bildungspaket umfasst beispielsweise Zuschüsse zu bzw. die Kostenübernahme von Schulbedarf, Klassenfahrten, Nachhilfe etc.
- Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen Hartz-4-Empfänger beim zuständigen Jobcenter.
In Deutschland soll in Bezug auf die Bildung eine Chancengleichheit herrschen. Die Finanzkraft der Eltern darf dabei kein Kriterium für eine gute schulische Ausbildung sein. Damit dieser noble Ansatz auch in die Tat umgesetzt werden kann, gibt es in Deutschland die Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket). Nachhilfe, Schulbedarf und Co. werden dadurch finanziell bezuschusst.
Übersicht:
- 1 Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- 1.1 Wer erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe?
- 1.2 Welche Leistungen beinhaltet die Lernförderung durch Bildung und Teilhabe?
- 1.2.1 Ausflüge und Klassenfahrten
- 1.2.2 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- 1.2.3 Schülerbeförderung
- 1.2.4 Ergänzende angemessene Lernförderung
- 1.2.5 Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
- 1.2.6 Soziale und kulturelle Teilhabe in der Gemeinschaft
- 2 Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schulbedarf und Klassenfahrt
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Durch das Bildungspaket kann per Antrag eine Klassenfahrt finanziert werden.
Block, Schulhefte, Stifte und Co. kosten eine Menge Geld. Kommen dann im Laufe des Schuljahres noch Ausflüge und Klassenfahrten dazu oder muss das Kind gar Nachhilfeunterricht bekommen, sind einige Hilfebedürftige schlicht nicht in der Lage, diese zusätzlichen Ausgaben zu stemmen.
An dieser Stelle sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) greifen, um allen Kindern die gleiche Chance auf eine umfassende Bildung zu garantieren. Daher dienen die Leistungen für Bildung und Teilhabe als finanzielle Unterstützung, damit eine gute Bildung nicht der Armut von den Eltern zum Opfer fällt.
Wer erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Grundsätzlich stehen die Leistungen für Bildung und Teilhabe jedem Hilfebedürftigen zu. Konkret sind damit folgende Personengruppen gemeint:
- Empfänger von ALG II oder Sozialgeld
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Sozialhilfe
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
Je nachdem, in welcher Situation sich der Leistungsberechtigte befindet, ist eine andere Stelle bzw. Behörde zuständig. Auch die rechtliche Grundlage ist unterschiedlich. Für Hartz-4-Empfänger ist in Bezug auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe § 28 SGB II maßgebend. In Absatz 1 wird diesbezüglich folgendes definiert:
Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).
Wichtige Kriterien sind also, dass die betroffenen Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Schule besuchen. Dann kann ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden. Welche Unterstützung dabei inbegriffen ist, erfahren Sie im Folgenden.
Welche Leistungen beinhaltet die Lernförderung durch Bildung und Teilhabe?

Auch Nachhilfe kann durchs Bildungspaket abgedeckt werden.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, welche Zuschüsse Hilfebedürftige erhalten können. Bedenken Sie, dass für die Gewährung dieser Leistungen stets ein Antrag vonnöten ist. Bedenken Sie, dass es zu regionalen Unterschieden kommen kann. In unseren Ausführungen gehen wir auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Hauptstadt Berlin ein.
Ausflüge und Klassenfahrten
Wandertage und Klassenfahrten sind für die Bildung einer Klassengemeinschaft von besonderer Bedeutung. Während der Eintritt ins Museum bei einer Schülergruppe meist überschaubar bleibt, kann eine Fahrt in andere Städte oder gar Länder hohe Kosten verursachen.
Damit ein Kind, dessen Eltern nicht über viel Geld verfügen, auch an solchen Veranstaltungen teilnehmen kann, kann durch das Bildungspaket eine komplette Kostenübernahme erfolgen.
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Gerade zum Beginn des Schuljahres müssen einige Anschaffungen getätigt werden. Vom Schulranzen über Hefter und Stifte bis hin zu Wasserfarben für den Kunstunterricht. Auch hier können die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch genommen werden.
Im ersten Schulhalbjahr wird für den Schulbedarf ein Zuschuss von 70 Euro gewährt, im zweiten Halbjahr sind es 30 Euro, um die Grundausstattung des Schülers sicherzustellen.
Schülerbeförderung
Nicht jeder Schüler hat die Bildungseinrichtung in der Nähe, sodass teilweise weite Strecken zurückgelegt werden müssen, um am Unterricht teilzunehmen. In Berlin werden daher die Fahrtkosten zur Schule bezuschusst, es ist lediglich ein Eigenanteil von 12,08 Euro monatlich zu entrichten.
Ergänzende angemessene Lernförderung

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind meist finanziell.
In vielen Schulen und Kitas wird mittlerweile eine warme Mahlzeit zum Mittag angeboten. Auch hier bezuschusst das Bildungspaket das gemeinschaftliche Mahl. Für das Schulessen muss ein Eigenanteil von einem Euro bezahlt werden, in Kitas und Kindertagespflege ein monatlicher Pauschalbetrag von 20 Euro.
Soziale und kulturelle Teilhabe in der Gemeinschaft
Auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder der Besuch einer Musikschule sind von den Leistungen für Bildung und Teilhabe erfasst. Dies umfasst sowohl Vergünstigungen bei den Fahrkosten als auch eine monatliche Pauschale von zehn Euro, um den Mitgliedsbeitrag zahlen zu können.
Weiterhin ist eine Übernahme der Kosten für Anschaffung oder Leihe von Ausrüstungsgegenständen bis zu 120 Euro (davon 30 Euro Eigenanteil) im Jahr vorgesehen.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Schulbedarf und Klassenfahrt
Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann bei der zuständigen Behörde abgeholt bzw. online heruntergeladen werden. Auf diesem Formular müssen Sie unter anderem angeben, welche Sozialleistung Sie beziehen und welche Leistungen aus dem Bildungspaket Sie anfordern.
Beantworten Sie alle Angaben wahrheitsgemäß. Ist der Antrag ausgefüllt, kann dieser bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Nach einer sorgfältigen Prüfung erhalten Sie Auskunft, ob Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben oder nicht.
Wo kann ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe eingereicht werden?
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wer für Sie zuständig ist, wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen wollen:
- Jobcenter: Empfänger von ALG II oder Sozialgeld
- Wohngeldstelle: Empfänger von Wohngeld
- Sozialamt: Empfänger von Sozialhilfe
- Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber: Empfänger von Asylbewerberleistungen
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Mein Sohn macht eine Lehre als Bäcker u ist im zweiten Lehrjahr hat er noch Anspruch auf Kostenübernahme der schulbücher
Hallo Marion,
in § 28 SGB II Absatz 1 steht: “Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7 gesondert berücksichtigt. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler).”
Da ihr Sohn während der Lehre eine Vergütung erhält, ist in der Regel also nicht davon auszugehen.
Das Team von hartz4.de
Mein Sohn geht in die 9 klasse und bekommt 70 Euro für den Schulbedarf was viel zu wenig ist da die Bücher 151 noch was kosten. Jetzt ist meine Frage wie soll ich als ALG 2 das bezahlen.
lieben dank im vorraus
Hallo
Ich bekomme noch Leistungsgeld von Jobcenter .. ich bekomme auch alle 6 Monate 30 Euro für mein Sohn ( 6 jahre) und das ist wirklich wenig . Er braucht schülerhilfe Bücher zB Duden bücher insbesundern Deutsch .
Kann ich besschin mehr oder zusätzliche Zuschus bekommen?
MfG
M.
Hallo Mohamad,
für Schulbedarf erhalten Sie eine Pauschale von 100 Euro, die in zwei Teilbeträgen ausgezahlt wird (70+30 Euro). Wenn Sie weniger erhalten, sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid prüfen lassen.
Ihr Team von hartz4.de
hallo.
mein sohn war 1 jahr in einer Einrichtung wegen adhs Therapie. war schon klar das er in den ferien nach hause kommt.
nun musste ich am 01.08 .2018 ins Krankenhaus und konnte ihn dann erst ab 15.08. ganz holen.
nun sagt das amt …. keine 70 euro weil er nicht ab 01.08. zu hause war