Mehrbedarf für Warmwasser – wer bekommt ihn?
Kurze Zusammenfassung zum Mehrbedarf für Warmwasser
Neben dem Regelsatz gehören zu den Zusatzleistungen von Hartz 4 auch ein Mehrbedarf für Warmwasser.
Dieser kann vom Jobcenter dann gewährt werden, wenn die Warmwassererzeugung in der Wohnung dezentral läuft und nicht bereits in anderen Kosten inbegriffen ist.
Der Mehrbedarf für Warmwasser kann, sofern eine entsprechende Wohnsituation nachweislich vorlag, bis zu einem Jahr in Form einer Nachzahlung rückerstattet werden. Dies wird auf den Regelsatz nicht angerechnet.
Der Regelsatz des Arbeitslosengeld 2 kann mit einer Reihe von Mehrbedarfen aufgestockt werden. Dazu zählt auch ein Mehrbedarf für Warmwasser – diesen können Beziehende jedoch nur bei bestimmten Wohnungsvoraussetzungen geltend machen.
Übersicht:
Die Art der Wohnungsbeheizung ist ausschlaggebend
Ob ein Mehrbedarf für Warmwasser erbracht wird, hängt davon ab, wie Ihre Wohnung beheizt wird. Grundsätzlich gibt es nämlich zwei Arten der Gebäudeheizung: zentral und dezentral.
Eine Zentralheizung sorgt im ganzen Gebäude durch eine einzige Energiequelle für warmes Wasser. Meist sind dies Heizkessel, welche im Keller stehen; manche Zentralheizungen laufen aber auch mit Öl oder Kohle. Bei dieser Beheizungsart kann kein Mehrbedarf für Wamrwasser geltend gemacht werden. Der Grund dafür ist, dass die Heizkosten bei einer Zentralversorgung in den Nebenkosten mit inbegriffen sind und damit bereits von den Leistungen des Jobcenters abgedeckt werden.
Daneben bedeutet eine dezentrale Beheizung, dass einzelne Räume oder Wohnungen jeweils einzeln beheizt werden. Dies wird durch Durchlauferhitzer oder Boiler realisiert. Da solch eine Beheizungsart in der Regel über den Strom bzw. das Gas läuft, steht den Beziehern ein Mehrbedarf für Warmwasser zu.
Dieses Anrecht ist im Zweiten Sozialgesetzbuch im § 21 neben dem Anspruch auf andere Mehrbedarfe festgehalten:
Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 anerkannt werden.”
Dies ist deshalb eingeführt wurden, weil seit dem Jahr 2011 die Kosten für eine dezentrale Warmwasserversorgung nicht mehr im Regelbedarf inbegriffen sind.
Wie kann ich diese Zusatzleistung erhalten und wie hoch ist sie?
Möchten Sie den Mehrbedarf für Warmwasser beantragen, dann muss dies – wie bei allen anderen derartigen Bezuschussungen – bei dem für sie zuständigen Jobcenter passieren. Sie benötigen dafür neben den üblichen Antragsformularen eine Bestätigung Ihres Vermieters, dass in Ihrem Wohnraum auch wirklich eine dezentrale Warmwasserversorgung vorliegt. Zudem sollten Sie durch Überprüfung Ihrer Unterlagen feststellen, ob die Kosten für solch eine dezentrale Beheizung nicht eventuell bereits in den Kosten für Unterkunft und Heizung inbegriffen sind.
Der Mehrbedarf für Warmwasser wird prozentual pro Kopf für jeden in der entsprechenden Wohnung erbracht. Ausschlaggebend dafür ist zum einen der Familienstand und das Alter der Mitbewohner.
Entsprechend den Regelungen im SGB fallen dabei folgende Zuschüsse an:
Regelsatz | Prozent | Mehrbedarf Warmwasser in € |
---|---|---|
alleinstehend oder alleinerziehend | 2,3 | ~ 9,40 |
für jeweils beide Partner in Bedarfsgemeinschaft | 2,3 | ~ 8,50 |
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren | 1,4 | ~ 4,40 |
Kind von 7 bis 14 Jahren | 1,2 | ~ 3,50 |
Kind bis 6 Jahre | 0,8 | ~ 1,90 |
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