Mietkaution vom Jobcenter beantragen: So gehen Sie vor
Kurze Zusammenfassung zur Mietkaution vom Jobcenter
Das Jobcenter kann dann die Mietkaution tragen, wenn der Umzug notwendig ist und zuvor auch genehmigt wurde.
Empfänger von Leistungen müssen die Übernahme der Mietkaution beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wie ein solcher Antrag aussehen kann, erfahren Sie hier.
Übersicht:
Muss das Jobcenter für die Mietkaution bei Hartz-4-Empfängern aufkommen?

Grundsätzlich kommt das Jobcenter für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei Hartz-IV-Empfängern auf. Diese müssen allerdings in einem angemessenen Rahmen sein. Dies bezieht sich zum einen auf die Wohnungsgröße, zum anderen auch auf die Kosten.
Was als angemessen zu betrachten ist, wird im Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht eindeutig definiert. Die Bemessungsgrundlage bietet hier vor allem der örtliche Mietspiegel. So kann es sein, dass eine angemessene Miete in einer Großstadt preislich deutlich über den Werten einer vergleichbaren Wohnung in ländlichen Regionen liegt.
Gerade bei einem Wohnungswechsel stellen sich Betroffene häufig die Frage, wie sie durch den Hartz-4-Regelsatz eine Mietkaution stemmen sollen. Die Mietkaution kann vom Jobcenter auf Antrag übernommen werden. Maßgebend dafür ist § 22 Absatz 6 SGB II:
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.
§ 22 Absatz 6 SGB II
Umzugsgründe für Hartz-4-Empfänger
Die Mietkaution wird vom Jobcenter also nur übernommen, wenn das Umziehen wirklich notwendig ist und durch den Leistungsträger entsprechend genehmigt wurde. Mögliche Umzugsgründe können folgende sein:

- Kostensenkungsverfahren: Nicht selten rutschen Menschen in eine Abhängigkeit von Hartz 4, welche vorher gut verdient haben und sich eine entsprechende Wohnung leisten konnte. Ist diese nun für einen ALG-2-Beziehenden nicht mehr angemessen, kann das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden. Der Betroffene wird in einem angemessenen Zeitrahmen aufgefordert, die Mietkosten zu senken. Dies kann beispielsweise durch einen Umzug erfolgen und würde somit die Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter per Darlehen rechtfertigen.
- Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt: Nimmt der Betroffene eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt an, bei der er dennoch weiterhin auf Hartz 4 angewiesen ist, kann auch hier ein entsprechendes Darlehen für die Kaution gewährt werden, wenn ein Pendeln zur Arbeit nicht möglich ist.
- Vergrößerung der Familie: Ein weiterer triftiger Umzugsgrund ist die Vergrößerung der Familie. Je nach Anzahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ändert sich auch die angemessene Wohnungsgröße.
- Kündigung durch den Vermieter/Wohnsache in mangelhaftem Zustand: Wird dem Mieter ohne eigenes Verschulden gekündigt oder die Wohnung ist nachweislich in einem mangelhaften Zustand, so wird auch dieser Umzugsgrund in aller Regel vom Jobcenter anerkannt.
- Gesundheitliche Probleme: Befindet sich die aktuelle Bleibe in einem Stockwerk, welches das Treppensteigen erfordert und der Betroffene ist dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist in aller Regel von einer Umzugsbewilligung auszugehen.
Wann kann das Jobcenter die Übernahme der Kaution bei Hartz-4-Bezug verwehren?
Ein Antrag auf Übernahme der Mietkaution kann vom Jobcenter abgelehnt werden, wenn dieses dem Umzug nicht zugestimmt hat. Eine Verweigerung der Zustimmung erfolgt in aller Regel, wenn einer der eben genannten Umzugsgründe nicht gegeben ist.
Will der Betroffene einfach nur die Wohnung wechseln, weil ihm diese nicht mehr gefällt oder ein Freund in einem anderen Stadtteil wohnt, wird in aller Regel keine Umzugsgenehmigung erteilt. Ohne diese kann der Betroffene weder auf ein Darlehen für die Mietkaution vom Jobcenter, noch auf sonstige Hilfeleistungen bestehen.
Weiterhin werden Umzugshilfen in aller Regel verwehrt, wenn unter 25-Jährige ohne triftigen Grund bei ihren Eltern ausziehen wollen. Diese sind nämlich verpflichtet, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr für den Sprössling aufzukommen.
Eine Umzugsgenehmigung ist daher nur in besonderen Härtefällen möglich. Wichtig ist, dass sich Betroffene vorab mit dem Jobcenter bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter absprechen und eine entsprechende Umzugsgenehmigung einholen.
Mietkaution vom Jobcenter: Die Rückzahlung

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Mietkaution, die vom Jobcenter übernommen wird, um ein Darlehen. Dieses muss selbstverständlich zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt dabei nach dem Monat der Bewilligung.
Zu diesem Zweck werden bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Betroffenen einbehalten. Zinsen fallen anders als bei einem Kredit hierfür allerdings nicht an. Endet die Hilfebedürftigkeit bevor Sie die Mietkaution an das Jobcenter zurückgezahlt haben, müssen die Schulden sofort beglichen werden. Es ist allerdings auch möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Antrag auf Mietkaution vom Jobcenter (inkl. Muster)
Ein Darlehen zur Mietkaution kann vom Jobcenter nur bewilligt werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag vorlegen. Einige Jobcenter liefern diesbezüglich Vordrucke, welche Sie nur ausfüllen müssen.
Sie können allerdings auch selbst ein entsprechendes Schreiben verfassen. Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, welches veranschaulichen soll, wie ein entsprechender Antrag an das Jobcenter aussehen kann. Bedenken Sie, dass es sich um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls angepasst werden muss.
Ihre Andresse
Empfänger
Adresse des Jobcenters
Betrifft: Beantragung eines Darlehens für die Mietkaution
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Sachbearbeiters],
hiermit beantrage ich ein Darlehen gemäß § 22 Absatz 6 SGB II für die Mietkaution meiner neuen Wohnung. Eine schriftliche Umzugsgenehmigung ist vorhanden und wird diesem Schreiben beigefügt. Zudem füge ich eine Kopie der Kautionsforderung des Vermieters an.
Bitte überweisen Sie das Darlehen zum nächstmöglichen Termin an folgendes Konto:
[Kontoverbindung]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!
Muster: Mietkaution vom Jobcenter beantragen (DOC)
Muster: Mietkaution vom Jobcenter beantragen (PDF)
Fazit: Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter
- Grundsätzlich ist es möglich, für die Mietkaution vom Jobcenter ein Darlehen zu erhalten.
- Dieses muss dem Umzug allerdings vorab zugestimmt haben, andernfalls werden keine Umzugshilfen gewährt.
- Mögliche Umzugsgründe sind beispielsweise die Vergrößerung der Familie oder eine Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt.
- Die Rückzahlung der Mietkaution ans Jobcenter beginnt umgehend. Zu diesem Zweck werden bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz einbehalten.
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