Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland: Wie hoch ist er und wer hat Anspruch darauf?
Das Wichtigste zum Mindestlohn zusammengefasst:
Seit 2015 erhalten Arbeitnehmer in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell liegt er bei 9,35 Euro brutto pro Stunde (Stand: 2020). Infos zum Mindestlohngesetz erhalten Sie hier.
Das Mindestlohngesetz schließt Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Selbstständige, Freiberufler, ehrenamtlich Tätige, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung sowie Langzeitarbeitslose aus.
Hartz-4-Empfänger erhalten zwar den Mindestlohn, allerdings werden ihre Einkünfte auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet, wenn sie über dem Freibetrag von 100 Euro im Monat liegen.
Um zu gewährleisten, dass weniger Menschen in Deutschland auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind, sondern mit ihrem Gehalt ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wurde im Jahr 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Doch wie hoch fällt er aus und wer erhält ihn?
Nutzen Sie den kostenlosen Mindestlohnrechner
Übersicht:
Was besagt das Mindestlohngesetz in Deutschland?
Im Mindestlohngesetz (MiLoG) sind jegliche Vorschriften festgehalten, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Lohnuntergrenze stehen. Demzufolge ist darin auch geregelt, wer einen Anspruch auf den Mindeststundenlohn hat. Dazu heißt es in § 1 MiLoG:
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“

Die nächste wichtige Frage, die sich Arbeitnehmer stellen, ist wohl die folgende: „Wie hoch ist der Mindestlohn?“ Im Jahr 2015 betrug er 8,50 Euro brutto in der Stunde, zum 1. Januar 2020 wurde er allerdings erhöht. Seitdem erhalten Arbeitnehmer in Deutschland einen Stundenlohn von mindestens 9,35 Euro brutto.
Die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern besteht, entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Das nächste Mal wird im Jahr 2022 abgestimmt.
Mindestlohn: Gibt es Ausnahmen?
§ 1 MiLoG besagt zwar, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Mindestlohn haben, das Gesetz definiert allerdings in § 22 MiLoG gewisse Ausnahmen von dieser Regelung. Demnach sind folgende Berufsgruppen davon ausgenommen:
- Auszubildende
- Pflichtpraktikanten
- Selbstständige
- Freiberufler
- Ehrenamtlich Tätige
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
- Langzeitarbeitslose
Gilt der Mindestlohn auch für Hartz-4-Empfänger?

Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), die nicht nur Leistungen vom Jobcenter erhalten, sondern zusätzlich in einem 450-Euro-Job tätig sind, haben einen Anspruch auf den Mindestlohn.
Dabei sollten Hartz-IV-Beziehende jedoch den Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat nicht aus den Augen lassen. Überschreiten Aufstocker diese Grenze, werden ihre Einkünfte auf die Leistungen angerechnet:
- Liegt das Bruttoeinkommen zwischen 101 und 1.000 Euro, werden 80 Prozent angerechnet. 20 Prozent dürfen Sie dementsprechend behalten.
- Bei einem Bruttoeinkommen von 1.001 bis 1.200 Euro sind es 90 Prozent, die auf die Leistungen angerechnet werden müssen. Sie können in diesem Fall über 10 Prozent des Gehalts verfügen.
- Beeinflusst der Mindestlohn Ihr Gehalt insofern, dass es über die gerade genannten Beträge hinausgeht, muss es komplett auf das ALG II angerechnet werden.
Bildnachweise: fotolia.com/Günter Menzl