Minijob während einer Umschulung – Das sollten Sie wissen
Kurze Zusammenfassung zum Thema „Minijob während einer Umschulung“:
Wer Arbeitslosengeld 2 bezieht, darf „geringfügig beschäftigt“ sein bzw. einen Minijob ausüben.
Leistungsbeziehende haben außerdem das Recht, an einer finanzierten Umschulung teilzunehmen.
Grundsätzlich ist es möglich, gleichzeitig eine Umschulung zu belegen und einem Minijob nachzukommen. Das Jobcenter muss über die Aufnahme eine Tätigkeit informiert werden.
Um Bedürftigen eine Arbeitsaufnahme zu erleichtern, ist während eines Leistungsbezuges nicht nur eine Nebentätigkeit erlaubt, es werden auch in einem gewissen Rahmen bezahlte Umschulungen erbracht. Doch darf ein Minijob auch während einer Umschulung ausgeübt werden?
Übersicht:
Umschulung und Minijob während eines Leistungsbezuges
Wer Hartz 4 bezieht, der kann eine finanzierte Umschulung belegen – entweder durch einen Bildungsgutschein oder eine vorgeschlagene Maßnahme. Dies soll den Beziehenden bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen und so einen (Wieder-)Einstieg begünstigen.
Sowohl bei einem ALG-1- als auch einem Hartz-4-Bezug dürfen zudem Nebentätigkeiten ausgeübt werden. Diese müssen jedoch in einem vorgeschriebenen zeitlichen Rahmen bleiben; entsprechende Einkünfte gilt es anzugeben, da diese mit den erbrachten Leistungen verrechnet werden.
Darf ein Minijob während der Umschulung ausgeübt werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich – dies gilt sowohl für Empfänger von ALG 1 als auch ALG 2. Dennoch müssen die üblichen Auflagen beachtet werden.
Das Wichtigste ist: Informieren Sie Ihren Sachbearbeiter bzw. das Jobcenter über die Aufnahme einer solchen Arbeit! Sollten Sie bereits einen Minijob ausüben und dann eine Umschulung belegen wollen, müssen Sie angeben, ob Sie diesen weiter ausführen werden. Eine frühzeitige Absprache vermeidet spätere Probleme.
Für ALG-1-Empfänger gilt: Solange die entsprechenden Auflagen für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfüllt werden, kann ein Minijob auch während einer Umschulung ausgeübt werden. Das heißt: Neben der Meldepflicht muss die wöchentliche Arbeitszeit unter fünfzehn Stunden liegen. Wer gleich oder mehr als fünfzehn Stunden die Woche arbeitet, gilt als nicht arbeitslos und verwirkt somit seinen Anspruch. Die Verrechnung verläuft fallindividuell, es gilt ein anrechnungsfreier Betrag von 165 Euro.
Für ALG-2-Empfänger gilt: Auch hier ist die Ausübung von einem Minijob während der bezahlten Umschulung prinzipiell unproblematisch. Mancher Leistungsberechtigte mag an dieser Stelle befürchten, die Arbeit für die Zeit der Umschulung aufgeben zu müssen – dem ist jedoch in der Regel nicht so. Solange die Erwerbstätigkeit und die bezahlte Maßnahme zeitlich aufeinander abgestimmt werden und mit dem Jobcenter abgesprochen sind, kann auch beides ausgeübt werden.
Beachten Sie hierzu: Wenn Ihnen eine Maßnahme bewilligt wurde, besteht eine Anwesenheitspflicht. Wird ersichtlich, dass Sie ohne gute Begründung oder gar unentschuldigt fehlen, drohen Sanktionen. Ob die Ausübung eines Nebenjobs als wichtiger Grund für ein Fehlen geltend gemacht werden kann, ist fraglich. Zum einen kennen Betroffene ja in der Regel vorher ihre Arbeitszeiten, zum anderen ist die bezahlte Umschulung meist vorrangig.
Wenn Sie also einen Minijob während Ihrer Umschulung ausüben, dann sollten Sie diese zeitlich koodinieren und Überschneidungen vermeiden.
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Mich würde interessieren, wie es in meiner Situation ist…
Ich mache seit zwei Wochen eine Maßnahme zum Führerschein D/DE in Vollzeit. Darf ich nach dem täglichen Unterricht bei Alg2-Bezug einen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben?
Hallo André,
in der Regel ist es erlaubt, während des Leistungsbezugs zu Jobben. Ob sich dies mit der Maßnahme vereinbaren lässt, kann Ihnen nur der Sachbearbeiter sagen.
Ihr Team von hartz4.de
Guten Tag, ich habe Zweifel. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage beantworten würden. Ich bin gerade bei Harts IV, kann ich beginnen meine eigenen Gewerbe ohne Jobcenter um finanzielle Hilfe zu bitten für mein Project. (Ich habe meine Werkzeuge und Wissen) Was passiert, zuerst wird diese Aktivität kein hohes Einkommen generieren ungefähr 300-450€ pro Monat. Die Frage ist, ob ich den Jobcenter-Support verliere (ich möchte im September mit der Umschulung beginnen und benötige im September die finanzielle Hilfe von Jobcenter für diese Umschulung). Kann es sein, dass Jobcenter, da ich Unternehmer bin, meine Umschulung nicht finanzieren möchte? Ich überlege mich für eine Gewerbe als Beulendoktor und Umschulung als Industriekaufmann, so 2 ganz verschiedene Aktivitäten .
Vielen denk im Voraus.