Nachzahlung durch das Jobcenter: Unter welchen Bedingungen ist dies denkbar?
Kurze Zusammenfassung: Nachzahlung vom Jobcenter
Eine Nachzahlung kann bspw. nach Form- und Verfahrensfehlern durch das Jobcenter getätigt werden. Ist ein Bescheid fehlerhaft, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Nachzahlungen, die auf ein pfändungssicheres Konto eingehen, stehen dem Inhaber normalerweise zu – hier ist jedoch der Einzelfall zu betrachten.
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in der Regel nach vier Jahren – allerdings ist auch hier der Einzelfall ausschlaggebend.
Wenn eine Nachzahlung vom Jobcenter ansteht, kann das verschiedene Ursachen haben. Beispielsweise ist eine Nachzahlung der Miet-Nebenkosten durch das Jobcenter möglich. Was müssen Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) 2 beachten? Und kann der Anspruch auf eine Nachzahlung verjähren?
Übersicht:
Hartz-4-Nachzahlung vom Jobcenter: Mehr Geld für Leistungsempfänger

Im Regelfall weist das Jobcenter eine Nachzahlung an, weil im Vorfeld Fehler aufgetreten sind, beispielsweise bei der Berechnung des Alg-2-Satzes. Daher geht einer Nachzahlung von Hartz 4 häufig ein Widerspruchsverfahren einher.
Widerspruch können Leistungsempfänger gegen die Entscheidungen des Jobcenters einlegen. Insbesondere Form- und Verfahrensfehler bieten allzu häufig Gelegenheit dazu.
Hat der Widerspruch keinen Erfolg, kann außerdem eine Klage vor dem Sozialgericht dazu führen, dass eine Nachzahlung durch das Jobcenter nötig wird.
Hartz-4-Nachzahlung vom Jobcenter: Dauer
Wird dem Widerspruch stattgegeben oder kommt das Gericht zu der Ansicht, dass dem Bedürftigen in der Vergangenheit zu wenig Geld ausgezahlt wurde, überweist das Jobcenter in der Regel innerhalb weniger Tage den fehlenden Betrag. Zwei bis drei Werktage müssen Leistungsbezieher sich also meist noch gedulden.
Nachzahlung vom Jobcenter auf ein P-Konto

Ein pfändungssicheres Konto wird meist bei hoher Verschuldung eröffnet, damit dem Betroffenen auch nach einer Pfändung noch genügend Mittel zur Lebensführung verbleiben.
Steht bei Hartz 4 beispielsweise eine Betriebskostennachzahlung an, wäre es ärgerlich, wenn der Freibetrag des Kontos gesprengt und das restliche Geld gepfändet würde.
Obwohl viele Leistungsempfänger, die von Arbeitslosengeldleistungen leben, eine Nachzahlung vom Jobcenter gut gebrauchen könnten, ist nicht immer eindeutig, ob sie das Geld auf dem P-Konto behalten dürfen. Wie ein Fall, der vom Bayerischen Landessozialgericht verhandelt wurde, zeigt, kann das aber durchaus der Fall sein.
Der Alg-Empfänger hatte aufgrund einer laufenden Pfändung darum gebeten, die Nachzahlung auszusetzen, das Jobcenter überwies allerdings trotzdem den ausstehenden vierstelligen Betrag, der auch umgehend gepfändet wurde. Die Richter waren daher der Ansicht, dass das Jobcenter das gepfändete Geld ersetzen müsse (Az.: L 7 AS 846/14 B ER).
Unterliegt die Nachzahlung vom Jobcenter einer Verjährung?

Grundsätzlich haben Leistungsempfänger einen Monat Zeit, um nach Erhalt eines Hartz-4-Bescheids Widerspruch einzulegen. Auch der Anspruch auf Sozialleistungen kann verjähren, in der Regel in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bescheid rechtskräftig geworden ist.
Die Verjährung wird jedoch von allerhand Faktoren beeinflusst. Um im Einzelfall die Verjährung eines Anspruchs auf eine Nachzahlung vom Jobcenter zu beurteilen, ist immer der Rat eines Anwalts vonnöten.
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Hallo
Ich hätte da eine Frage zur Nachzahlung
Am Dienstag hatte ich einen Termin beim Amt, da ich einen Anspruch auf mehrbedarf habe! Es ist auch am selben Tag noch eine Nachzahlung raus mit der neuen Berechnung meines regelsatzes
Nun meine Frage kommt die Nachzahlung schon eher oder erst mit dem Geld für Januar? Vielen Dank und liebe Grüsse
Hallo. Ich hätte eine Frage. Ich bin Hartz 4 aufstocker. Ich gehe 40 Std die Woche arbeiten, bin alleinerziehend und gehe seid dem 04.02.19 wieder voll arbeiten ( vorher in Elternzeit). Mein Lohn wird mir immer rückwirkend ausgezahlt. Das Amt hat mir im Februar erstmal den Lohn Pauschal berechnet bei einem Nettolohn von 1149 Euro( Mindestlohn) und bekomme pauschal ca 300 Euro noch vom Jobcenter als aufstockung. Hab aber für Februar “ nur“ 1006 Euro verdient. Der Lohnschein liegt nun seid ca 2 Wochen beim Jobcenter vor. Bekomme ich da für Februar noch eine Nachzahlung? Wird das jetzt für jeden Monat separat noch mal berechnet oder nicht.
Ich warte seit Juni auf meine Nachzahlung. Es ist noch nichts passiert, habe 2x nachgefragt, ja haben die gesagt, das dauert noch wenn der neue Bescheid durch ist. Denn habe ich Anfang Oktober weg geschickt, eigentlich schicke ich jeden Monat meine Lohnabrechnungen im Juni habe ich wegen meines Ausfalls weniger bekommen und normalerweise habe ich vorher immer eine Nachzahlung bekommen jetzt ist es schon lange nicht mehr so.
Ich bin echt sauer warum, das so lange dauert es sind schon wieder 5 Monate her.
Jetzt habe ich einen Brief erhalten, das mir nichts ausgezahlt wird
Ich bin auf 180 ich will mein Geld und die Nachzahlung.
Jeden hergelaufen Asylanten geben Sie auch Geld usw
Ja ich gehe arbeiten aber trotzdem reicht das Geld nicht aus
Und wenn man jemanden vom Jobcenter anrufen will muß man immer über 10 Minuten warten und dann sagen die wir können ihren Anruf leider nicht entgegen nehmen und dafür brauchen die so lange?
Am Anfang sagen Ihre Dauer 2-4 Minuten (schön wär’s)
Gruß
Betti
Guten Tag die Nachzahlung ist am 13.11.2019 angewiesen worden wann ist es auf meinem Konto