Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

351 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. Michau

    Schönen guten Tag zusammen. Ich habe eine Frage an auch. Ich würde gerne mit meiner Partnerin zusammen ziehen. Ich beziehe selbst Bürgergeld und meine Partnerin ist Früh Berrentet und bekommt unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Mit welchen Abzügen müssen wir rechnen.

  2. D.R

    Guten Tag, ich würde mich gerne informieren inwiefern es in meiner Lage aussieht.
    Ich (27) Wohne in Bayern mit meiner Mutter zusammen (Krankheitlichbedingt) und meine Freundin (22) in einer BG mit ihrer Mutter in Köln, würde gerne zu mir ziehen.
    Habe gelesen das es ein Probejahr geben würde, oder allgemein wie das abläuft. Danke im vorraus.

  3. Daniel K.

    Hallo ich habe eine Frage ich arbeite in Vollzeit und ich würde gerne zu meiner Freundin ziehen da sie aber Geld vom Amt bezieht zb .Miete. können wir eine Größere Wohnung durch das Amt kriegen und würd mein Gehalt angerechnet ? ich als Vater muss ja noch zusätzlich für zwei Kinder unterhalt zahlen . wie ist das den geregelt ?

  4. Mandy S.

    Hallo,
    ich beziehe Bürgergeld bzw. Übergangsgeld während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aktuell überlege ich mit meinem neuen Partner einen Zusammenzug. Er hat einen Sohn, welcher im 14-tägigen Rhythmus von freitags bis samstags bei ihm ist. Ich versorge sein Kind nicht und auch die Finanzen werden strikt getrennt. Zählt dies bereits als Bedarfsgemeinschaft und verhindert somit ein Zusammenleben auf Probe?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.
    Freundlicher Gruß

  5. Kerstin D.

    hallo. noch lebe ich mit meiner tochter in einer bedarfsgemeischaft. doch im jan wird sie in eine andere stadt gehen zur ausbildung. dann würde ich gern zu meinem freund in eine andere stadt ziehen. er geht arbeiten hat aber wohneigentum. er wird aber nicht für mich auf kommen. frage ist , gibt es noch dieses jahr auf probe? und wie verhalte ich mich richtig. ich möchte nicht von ihm ausgehalten werden. wie wäre das mit mietanteil bei ihm und für mich mit hartz4. denn ich könnte wie jetzt ,aus gesundheitlichen gründen, nur auf 450 euro basis arbeiten gehen.

    wäre toll wenn man mir helfen könnte. danke lg kerstin

  6. Janet

    Ich habe hier auch mal eine Frage zum Umzug.
    Unzwar habe ich ein 4-jähriges Kind mit einem Partner, der nicht bei mir wohnt. Er kommt öfters zu Besuch zu uns.
    Zusammenziehen geht nicht aus persönlichen Gründen. Er wohnt noch in Magdeburg. Nun würde er des Kindeswegen gerne in unsere Nähe ziehen wollen.
    Würde da das JC Stress machen, wenn er in der selben Stadt wohnt, aber eben nicht in unserer Wohnung?

  7. Isabell R.

    Muss ich bevor ich mich bei meinem Partner anmelde der Arbeitslosengeld II erhält vorher dem Jobcenter bescheid geben oder kann ich mich im Voraus schon dort Anmelden ohne Probleme mit dem Jobcenter zu bekommen?

  8. samira

    Ich bin getrennt von meiner Freundin und meinem zweijährigen Kind, die getrennt von mir leben und von Sozialleistungen leben, ALG2.
    Ich arbeite und bekomme ein gutes Gehalt, passe gut auf mein Kind auf, besuche es regelmäßig und bezahle mein Leiden.
    In einem emotionalen Moment, mit meiner Ex-Freundin und der Mutter meines Kindes, schlief ich zwei Nächte mit ihnen und wurde wieder schwanger, und Job Center erfuhr davon.
    Meine Fragen sind
    1- Das Jobcenter oder das Finanzamt hat mich noch nicht um zusätzliche Hilfe gebeten,Obwohl es der siebte Monat wurde.
    2- Kann ich in die Nähe meiner Kinder mit demselben Haus, aber mit einer separaten Wohnung ziehen, um mich gut um sie zu kümmern?
    3-Wird das Jobcenter seine Hilfe für Ex- und Kindern einstellen,wenn ich mit meiner Ex-Freundin und meinen Kindern im selben Haus aber in Separater Wohnung wohne?

  9. Jasmin

    Hallo.
    Mein Partner und ich erwarten im August unser erstes gemeinsames Kind. Aktuell wohnen wir noch nicht zusammen, was sich aber ändern soll, sobald das Kind da ist.
    Er gilt zur Zeit aufgrund eines schweren Unfalls vor Jahren noch als voll erwerbsunfähig, möchte dies aber aberkennen lassen und wieder auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß fassen. Er hat bereits etwas in Aussicht, es ist jedoch noch unklar zu wie viel Prozent er eingestellt wird. Sein Betreuer möchte, dass er zum Auffüllen eventueller finanzieller Lücken Arbeitslosengeld 2 beantragt. Sollte er dieses beziehen und würde er dann anschließend mit mir und unserem gemeinsamen Kind zusammenleben, würde das bedeuten, dass ich aufgrund der Bedarfsgemeinschaft für ihn aufkommen muss? Ich befinde mich dann in Elternzeit und bekomme ja auch nicht gerade viel Geld. Ich besitze allerdings ein Haus, für das ich aktuell noch den Kredit zurückzahle und habe insgesamt noch über 30.000€ Schulden.
    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

  10. Alexander

    Ich habe viel gelesen und bin in einigen Dingen zu weiteren Erkentnissen gelangt, aber ich verstehe nicht wieso ein Kind oder ein Verwandter im Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft entstehen lässt?

    Meine Freundin hat ein Kind und lebt z.Z. von ALG2, da die kleine sehr viel kränkelt. Jetzt steht ein Umzug in Haus und wir erfüllen keinen Punkt einer Bedarfsgemeinschaft, außer dass Ihr Kind mit im Haushalt lebt. Der leibliche Vater kommt theoretisch aber mit Unterhalt etc für das Kind auf. Wieso wird einem 3. quasi das Kind mit aufgelastet, obwohl alle Finanzen etc getrennt sind?

  11. Valentin

    Hallo! Ich habe folgende Frage:

    Ich wohne seit ungefähr 5 Jahren in einer zweier WG mit einer Frau. Sie hatte bis vor 6 Monaten einen Freund. Sie hat sich von ihm getrennt und danach sind wir als Paar zusammen gekommen (vor ca. 4 Monaten).
    Die Jahre davor war es eine reine WG. Jetzt sind wir umgezogen in eine neue Wohnung und da ich mein Studium fertig habe und nicht gleich einen Job finde, habe ich mich erstmal arbeitslos gemeldet. In den letzten 5 Jahren und auch jetzt trennen wir finanziell alles, daher sind wir auch keine Bedarfsgemeinschaft…
    Meine Freundin macht derzeit eine Ausbildung. Sie wird von ihren Eltern hierfür unterstützt. Sie hat aber auch noch einiges an Geldern in Anlagen, worauf sie aber nicht zugreifen kann.

    Bei meinem Antrag wurde mir unterstellt, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und sie Auskünfte über ihr Vermögen machen muss. Das will sie aber nicht machen und will mich auch nicht finanziell unterstützen (was ich auch dem Jobcenter mitgeteilt habe). Dies habe ich dem Jobcenter gesagt, aber meine Freundin soll erstmal eine Vermögenauskunft machen, was sie wie gesagt nicht will – wir sind ja auch erst seit kurzem zusammen. Ich kann sie ja nicht dazu zwingen.

    Was soll ich jetzt tun? Ausziehen? Aber wie soll ich eine Wohnung bekommen ohne irgendwelche Einkünfte?
    Was kann ich tun, um vorübergehend Hartz 4 zu bekommen? Vielen Dank für eine Antwort!!!

  12. Stephanie

    Guten Tag ich hätte eine wichtige Frage !
    Ich habe die Möglichkeit zum 1. Dezember einen Mietvertrag mit meiner zukünftigen
    Wg Partnerin zu unterschreiben. ( in Brandenburg, wir beide wären Hauptmieter). Sie würde ab 1. Dezember schon in die Wohnung ziehen und ich würde wegen meiner Kündigungsfrist erst Ende Januar dazu ziehen. Muss mein jetziges Jobcenter meine Miete weiterzahlen bis ich aus meiner jetzigen Wohnung ausgezogen bin oder können sie die Mietzahlungen zum 1. Dezember einstellen? Ich wäre noch bis Ende Januar in Berlin gemeldet und meine Wg Partnerin würde bis ich zu ihr ziehe die Miete vorerst alleine zahlen (Ersparnisse). Ich würde dem Jobcenter dies vorher mitteilen und mich zum 1. Februar ummelden und einen Antrag beim neuen Jobcenter stellen.

    Vielen Dank für die Antwort Gruß Stephanie

  13. Aleyna K.

    Hallo, ich hoffe, dass ich hier noch einen Rat bekommen kann. Also, mein Freund und ich sind schon lange zusammen und wollen bald zusammen ziehen. Ich lebe noch bei meiner Mutter und wir leben von Hartz4. Mein Freund lebt zur Zeit in einer Wohnung, was bezahlt wird. Ich weiss nicht genau wie das heisst, jedenfalls hat er vorher in einem betreutem Heim gelebt und jetzt alleine mit einem Kollegen, ab und zu kommt da aber auch ein Betreuer vorbei. Einen Vormund hat er auch. Er ist in der Ausbildung und darf auch nicht sein ganzes Gehalt behalten, nicht wegen Hart4 , habe nur vergessen wie das heißt :)).
    Ich starte nächstes Jahr auch eine Ausbildung. Geplant wäre es für nächsten Sommer. Nun würde ich gerne wissen ob das überhaupt möglich ist, wenn beide unter 24 sind, beide dann in einer Ausbildung und ich jetzt von hartz4 lebe.
    Mfg

  14. Anne

    Ich hab eine Frage zu dieser Debatte weil das für mich alles sehr schwammig klingt. Mein Freund wohnt in einer tollen Wohnung in die ich gern mit meinem Sohn, nicht sein Sohn, einziehen möchte. Laut der Aussagen ist dies in der Art Probejahr so nicht möglich. Eine sehr gute Freundin allerdings hat zwei Söhne und ihr Freund, ebenfalls nicht Kindesvater, ist dort mit eingezogen unter dem Aspekt Ein Jahr auf Probe. Ich blicke da nicht durch, zum Haare raufen…

  15. Richy

    Ich bin Student, wohne 400km entfernt bei meinen Eltern. Wir wollen nächstes Jahr heiraten.
    Sie hat 2 Kinder, bezieht ALG II und Pflege- und Kindergeld. Ich bin nicht der Vater.
    Ich habe keinen Anspruch auf Bafög. Ich gehe nicht arbeiten sondern wohne noch bei meinen Eltern und studiere „Vollzeit“.
    Fernbeziehung geht seit einigen Jahren. Ich bin nicht fähig in irgendeiner Art und Weise unterhalt zu zahlen, können daher auch nicht zusammenziehen.
    Wird ihr Geld gekürzt? Worauf müssen wir achten? Erfordert die Eheschließung eine gemeinsame Wohnung?
    MfG

  16. Mark

    Hallo,
    was ist wenn ein Harz4 Empfänger mit seiner Frau zusammen wohnt und die Frau keinerlei Einkünfte hat????Frau wartet auf Aufenthaltsgenehmigung,deshalb kein Einkommen.Darf man dem Eheman die Miete kürzen,weil er ihr ein Teil seiner wohnung zur Verfügung stellt??

  17. Lisa

    Mein Freund, unser Kind und ich möchten zusammenziehen. Wir bilden eine Bedarfsgemeinschaft, so viel habe ich erfahren, aber wie viel von seinem Einkommen wird angerechnet? Er ist ab 01.09. in Ausbildung und verdient 750€ brutto. Die Frau beim JobCenter war der Meinung, dass ich dann gar kein Geld mehr bekommen würde von ihnen, aber stimmt das wirklich so?

  18. JESSICA SILVA

    Hallo,
    Was passiert, wenn WG nicht anerkannt wird?
    Da das Jobcenter geht von einer Eheähnlichengemeinschaft aus.
    Widerspruch wurde eingelegt. Hausbesuch hat stattgefunden.
    Was passiert dann wenn WG abgelehnt wird. Landet man automatisch in der bedarfsgemeinschaft oder wird alles gekürzt, sodass man keine Leistungen bekommt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      in diesem Fall geht das Jobcenter automatisch von einer Bedarfsgemeinschaft aus.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Philip

    Hi,

    ich bin arbeitslos und habe keinen Anspruch auf ALGI oder ALGII, meine Freundin bezieht Hartz IV. Ich muss von meinen Ersparnissen leben. Wenn wir zusammenziehen, gehe ich davon aus, dass ich sie für ein Jahr nicht mitfinanzieren muss? Was wäre wenn nach einem Jahr die Situation weiter besteht? Wenn wir z.B. 1000€ Kaltmiete hätten, wie viel würde sie vom Jobcenter bekommen? Was ist die Maximalgrenze? Gibt es eine Maximalgrenze auf die Quadratmeterzahl?

    Dankeschön!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Philip,

      grundsätzlich sollten Sie das Probejahr in Anspruch nehmen können. Ob Ihre Freundin danach noch Anspruch auf Hartz 4 hat, hängt davon ab, über wie viel Vermögen Sie verfügen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Natalia

    Hallo,
    Ich bin schwanger und bekomme ALG 2, mein Freund arbeitet und verdient Geld. Wir wollen jetzt zusammen wohnen. Gilt für uns auch Probe Jahr?
    Danke im Voraus
    Natalia

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Natalia,

      sofern Sie gemeinsam ein Kind bekommen, können Sie das Probejahr in aller Regel nicht in Anspruch nehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. A. Özdemir

    Hallo, bei mir ist es sehr kompliziert und ich habe keine Ahnung was ich machen kann. Ich war Selbstständig als Friseurin.Ich lebe seit 4 Jahren mit meinen 2 Kindern alleine in einer 3 Zimmerwohnung und schlafe seitdem auf der Couch weil ich meine Kinder trennen musste wegen Nächtl. Anfällen meiner Tochter. Scheidung,Umgangsregelung und Unterhalt für die Kinder läuft keins davon weil der Vater nicht mitwirkt. Ich musste meine Selbstständigkeit aufgeben(Insolvent) weil meine 7 Jährige Tochter behindert ist und auch chronische Krankheiten hat. Sie hat den Pflegegrad 4 und ich stehe deswegen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wegen Unzumutbarkeit.Mein Vermieter hat mir auch noch die Wohnung Fristlos gekündigt und ich bekomme keine Wohnung weil ich Insolvent bin.Mein Freund und ich sind seit 3 Jahren zusammen und wir haben jetzt entschieden das wir unter diesen belastenden Umständen zusammen ziehen möchten. Aber wie geht es mit dem Sgb2 unter diesen Umständen weiter? Wie schon erwähnt bin ich noch nicht mal in der Lage einen 450 Euro Job anzunehmen. Mein Freund verdient 2400 Euro Netto. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank,Özdemir!

  22. Manuela

    Hallo ich bekomme hartz 4 und ich möchte zu meinem Freund ziehen er bekommt Erwerbsminderung Rente und arbeitet bei der Lebenshilfe und er hat einen Betreuer. Von seiner Rente bekommt er nur 300€ Taschengeld auf sein Konto. Wie verhält es sich da, wie wird sein Einkommen da angerechnet

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