Hartz-4-Rückzahlung leisten oder Widerspruch einlegen?
Kurze Zusammenfassung zur Hartz-4-Rückzahlung
Machen Sie bei einem Antrag auf Hartz 4 unkorrekte Angaben oder unterlaufen dem Jobcenter Fehler bei der Berechnung, kann das eine Rückzahlung der geleisteten Hartz-4-Beträge nach sich ziehen.
Haben Sie ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, ist für dieses eine Rückzahlung notwendig. Üblicherweise wird das Darlehen dann in Raten vom Regelsatz abgezogen.
Fordert das Jobcenter eine Rückzahlung, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Für das Widerspruchsverfahren ist Beratungshilfe möglich.
Übersicht:
Wann beansprucht das Jobcenter eine Rückforderung von Sozialleistungen?

Es gibt viele Gründe, warum das Jobcenter eine Arbeitslosengeld-2-Rückzahlung fordert, auch wenn es manchmal keinen Anspruch darauf hat.
Beispielsweise muss das Jobcenter den Hartz-4-Anspruch neu berechnen, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sich verändert haben. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Neuberechnung nur innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen darf. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Jobcenter von Ihren geänderten Verhältnissen in Kenntnis gesetzt haben. Bei von Anfang an falschen oder unvollständigen Angaben besteht ein Rückforderungsanspruch für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Müssen Sie die Sozialleistungen zurückzahlen?

Generell gilt: Wenn Sie beim Antrag alles richtig angegeben und alle Änderungen rechtzeitig mitgeteilt haben, kann das Jobcenter das überzahlte Geld in der Regel nicht zurückfordern. In vielen Fällen jedoch müssen Sie in der Regel eine Hartz-4-Rückzahlung tätigen.
Das Jobcenter kann die überzahlten Leistungen auch mit den laufenden Hartz-4-Leistungen verrechnen:
- Wenn Grundlage der Rückforderung ein höheres Einkommen als angegeben ist, kann das Jobcenter bis zu 10% der laufenden Zahlungen zurückbehalten.
- Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben oder sich sozialwidrig verhalten haben, kann das Jobcenter mit 30 Prozent des Regelbedarfs aufrechnen.
Darlehensrückzahlungen
Haben Sie vom Jobcenter ein Darlehen erhalten, können die Rückforderungsansprüche in Höhe von 10 Prozent des Regelsatzes von den laufenden Leistungen abgezogen werden.
Mietkautionsdarlehen müssen auf jeden Fall an das Jobcenter zurückgezahlt werden, sobald Sie vom Vermieter die Zahlung zurückerhalten.
Das Verfahren bei Hartz-4-Rückforderung

Unabhängig davon, ob Anspruch auf eine Rückforderung besteht, gibt es drei Schritte, die Sie gehen können, wenn das Jobcenter von Ihnen eine Hartz-4-Rückzahlung fordert.
Anhörungsverfahren
Im ersten Schritt erhalten Sie vom Jobcenter ein Anhörungsschreiben, in dem Sie sich schriftlich zur Sozialhilfe-Rückforderung äußern können. Diese Äußerung ist freiwillig und Sie brauchen noch keinen Widerspruch gegen das Anhörungsschreiben erheben.
Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid
In der Regel sehen die Behörden nach dem Anhörungsverfahren nicht sofort von einer Rückforderung ab und Sie erhalten im zweiten Schritt den eigentlichen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zugesandt. Gegen diesen Bescheid können Sie einen Widerspruch einlegen und gewinnen dadurch etwas Zeit.
Für das Widerspruchsverfahren können Sie Beratungshilfe beantragen.
Klage vor dem Sozialgericht
Wenn das Widerspruchsverfahren mit einem negativen Widerspruchsbescheid endet, können Sie die Hartz-4-Rückzahlung verweigern und vor dem Sozialgericht Klage erheben. Auch hier können Sie einen Anwalt konsultieren und dafür beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen.
Fazit: Eine Hartz-4-Rückzahlung muss nicht immer geleistet werden
- Um keine Hartz-4-Rückzahlung leisten zu müssen, empfiehlt es sich, von Anfang an alle Angaben richtig und vollständig zu machen und alle Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
- Wenn Sie alles richtig gemacht haben, hat das Jobcenter in der Regel keinen Anspruch auf eine Hartz-4-Rückzahlung.
- Im Falle einer Rückforderung können Sie Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht erheben.
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