Hartz 4: Ist Strom im Regelsatz enthalten?
Kurze Zusammenfassung zu den Kosten für Strom
Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht übernommen. Strom muss vom Hartz-4-Empfänger vom Regelsatz bezahlt werden.
Erhalten Hartz-4-Bezieher für Strom eine Rückerstattung, wird diese nicht angerechnet, wenn die Kosten aus dem Regelsatz beglichen werden.
Kann von Hartz 4 der Strom bezahlt? Vor dieser Frage stehen viele, wenn sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dass Stromkosten vom Regelsatz beglichen werden müssen, ist den meisten bekannt. Dennoch wissen Betroffene oft nicht, was passiert, wenn bei Hartz 4 der Strom abgestellt wird und welche Möglichkeiten im Falle von Stromschulden bestehen.
Übersicht:
Strom: Auch bei Hartz 4 zum Leben wichtig

Ohne Strom geht fast nichts. Egal ob Waschmaschine, Herd, Fernseher oder sogar die Warmwasserbereitung – Strom ist in fast allen Lebensbereichen vertreten und notwendig. Das ändert sich natürlich nicht, wenn Hartz 4 bezogen wird. Strom ermöglicht ein angemessenes Leben.
Ein menschenwürdiges Leben steht auch bei den Sozialleistungen im Vordergrund. Daher haben Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II oder auch Hartz 4 genannt) einen Anspruch darauf, dass neben der Miete auch die Kosten für die Heizung vom Jobcenter übernommen werden. Doch fallen bei der Nutzung einer Unterkunft nicht nur diese Kosten an. Auch der Strom will bezahlt werden, was in manchen Fällen gar nicht so einfach ist.
Alte oder preiswerte Geräte verbrauchen oftmals mehr Strom. Sich neue oder energiesparende Gebrauchsgegenstände zu kaufen, ist für die meisten Hartz-4-Bezieher kaum möglich. Daher ist es für viele auch wichtig zu wissen, ob die Stromkosten bei einem Hartz-IV-Bezug gedeckt werden können.
Wer zahlt bei Hartz IV die Stromkosten?

Grundsätzlich wird bei einem Bezug von Hartz 4 der Strom nicht pauschal übernommen. Das heißt: Strom ist bei Hartz 4 kein einzelner Posten, der separat vom Jobcenter berechnet wird. Vielmehr müssen diese Ausgaben vom Regelsatz beglichen werden.
So wird 2017 für den Punkt „Energie und Wohninstandhaltung“ beim Regelsatz von 409 Euro ein Betrag von 34.50 veranschlagt. Dies stellt die Kosten für eine alleinstehende Person dar. Analysen durch Vergleichsportale haben jedoch gezeigt, dass dieser Wert wahrscheinlich zu niedrig bemessen ist. Durchschnittlich liegen die Stromkosten etwa 27 Prozent über dem Regelsatz veranschlagten Betrag.
Diese Beträge müssen Leistungsbezieher selbst aufbringen. Daher kann es durchaus passieren, dass die Stromkosten bei Hartz 4 einen erheblichen Teil der Ausgaben ausmachen und so andere wichtige Posten in den Hintergrund treten. Dass sich dadurch Stromschulden bei Hartz-4-Empfängern ansammeln können, ist nachvollziehbar. Vor allem, wenn die Kosten über den Regelsatz nicht getragen werden können. Übernimmt dann das Jobcenter den Strom?
Ausnahmen: Wann werden Stromkosten bei Hartz 4 doch übernommen?
Eine Übernahme der Stromkosten von Hartz-4-Empfängern durch das Jobcenter ist nur in einem Ausnahmefall vorgesehen und zwar dann, wenn die Wasseraufbereitung oder auch die Heizungsversorgung dezentral erfolgt. Müssen Leistungsbezieher ihr Warmwasser mit elektrischen Geräten erzeugen, entstehen ihnen zusätzliche Kosten.

Bei Hartz 4 soll dieser Strom nicht extra bezahlt werden. Daher erhalten ALG-II-Empfänger eine Pauschale, die diese Ausgaben abdecken soll. In der Regel werden 2,3 Prozent des Regelsatzes bewilligt. Bei 409 Euro sind dies derzeit etwa 9,40 Euro.
Um die Pauschale zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag beim Jobcenter notwendig. Diesem beiliegen muss eine Bestätigung des Vermieters über die Art der Wasseraufbereitung. Andere Ausnahmen, in denen die Stromrechnung bei Hartz 4 vom Jobcenter übernommen wird, gibt es in der Regel nicht.
Was tun, wenn bei Hartz 4 die Stromrechnung Schulden bedeutet?
Kann bei Hartz 4 der Strom nicht mehr bezahlt werden, häufen sich die Verbindlichkeiten an, bis der Versorger den Strom sperrt. Um dies möglichst früh schon verhindern zu können, haben ALG-II-Bezieher die Option, ein Darlehen zu beantragen.
In diesem Zusammenhang sollten ALG-II-Empfänger auch ihren Stromverbrauch überprüfen und Maßnahmen ergreifen, um diesen eventuell zu reduzieren. Darüber hinaus ist auch ein anderer Umgang mit dem Regelsatz manchmal ein Weg, es nicht wieder zu neuen Stromschulden kommen zu lassen.
Kann am Verbrauch nichts geändert werden, ist der Empfänger mit dem Regelsatz oftmals weiterhin nicht in der Lage bei Hartz 4 den Strom abzudecken. Daher werden nicht selten mehrere Darlehen beantragt, um die Stromkosten managen zu können.

Allerdings gibt es bei einem Bezug von Hartz 4 auch Urteile, die Strom und die Versorgung mit diesem in den Vordergrund stellen. So kann beispielsweise eine sogenannte schuldhafte Verursachung der Schulden kein Grund mehr sein, ein Darlehen abzulehnen (Landesozialgericht Essen, Az.: L 2 AS 313/13 B ER, 2013).
Gibt es keine andere Möglichkeit, bei Hartz 4 Strom zu erhalten, muss ein Darlehen unabhängig von der jeweiligen Schuldfrage gewährt werden, um eine Sperre zu verhindern. Die Entscheidung liegt jedoch immer beim Jobcenter.
Sozial-Strom für Hartz-4-Bezieher?
Bedeutet bei Hartz 4 die Stromrechnung Schulden, wird Betroffenen in der Regel geraten, den Verbrauch zu reduzieren. Allerdings ist dies nicht in jedem Fall möglich, sodass karitative Vereine sowie auch der Deutsche Mieterbund fordern, dass die Stromkosten, so wie die Heizkosten, gänzlich übernommen werden.
Ein Vorschlag hier lautet, dass bei einem stromsparenden Verhalten des ALG-II-Beziehers die Abschlagszahlungen vom Jobcenter an die Versorger überwiesen werden. Doch auch sogenannte Sozialtarife werden beim Thema „Hartz 4 und Stromkosten“ oft ins Gespräch gebracht.
Stromnachzahlung: Bei Hartz-4-Bezug oftmals ein Problem

Ein weiterer Punkt, mit dem sich Bezieher von Hartz 4 beim Strom beschäftigen müssen, sind Nach- und Rückzahlungen. Je nach Verbrauch kann bei der Endabrechnung für den Abrechnungszeitraum entweder das eine oder das andere auf Stromnutzer zukommen.
Liegt der Verbrauch über den gezahlten Abschlägen, steht auch bei Hartz 4 eine Stromnachzahlung ins Haus. Diese müssen die Bezieher ebenso selbst tragen wie die Abschläge an sich. Können sie den Betrag nicht als eine Summe aufbringen, ist es oftmals möglich, eine Ratenzahlung mit dem Versorger zu vereinbaren. Dies müssen die Stromkunden jedoch eigenverantwortlich mit ihrem jeweiligen Anbieter klären.
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Ich habe dieses Problem nun dank Stromklau der Nachbarn.
Nun erhoffe ich die Unterstützung vom Jobcenter…. Da dieses in Klärung am laufen ist und wir sind 2 Personen ohne Aaquarium usw. Nur TV ab und an Geschirrspülmaschine ab und an PC und Licht. Da konnte ja was nicht stimmen.
Gibt es die Möglichkeit das der Strom Abschlag monatlich direkt von der ARGE an den Versorger überwiesen wird…zb. wie bei der Miete an den Vermieter…?
Also bei mir ist das so ich habe im Keller eine Heiztherme nur für meine Wohnung. Stellt mir der Stromanbieter den Strom ab, habe ich im Winter auch keine Heizung, weil diese über Strom gestartet wird. Müsste da dann das Jobcenter nicht doch einspringen, damit ich im Winter nicht nur im Dunklen sondern auch noch Kalt da sitzen müsste ??? Ich finde es wird Zeit.
Man hat doch in Berlin gesehen bei den 33 Stunden Stromausfall wie Lebensnotwendig gerade Strom ist. Doch noch wichtiger als die Heizkosten. An wen kann man sich da wenden das sich etwas ändert ???
An Sozialamt. Bei uns gibt es in Zentraler Soziamt abteilung wo man ein Antrag stellen kann. Google mal es ist leicht zu finden…
Das selbe Problem habe ich auch mit meiner Gastherme. Ich bin auch der Meinung das der Start uns ja nicht auch noch kalt sitzen lassen kann. Dasselbe ist ich gehe noch auf 450 Euro arbeiten. Wenn ich mich nicht ( und vor allem im Winter) duschen und waschen kann, kann ich auch nicht arbeiten gehen. Welcher Arbeitgeber möchte eine Putzfrau haben dfie stinkt…. Und ich sage auch in Berlin hat man es gesehen. Aber scheinbar waren 33 Stunden noch zu wenig, das die Politiker das auch so sehen….
Mir wurde Strom und Gas abgestellt. Doch mit Gas heizen ich. Habe auch schon ein Darlehen beantragt. Doch wie lange kann das dauern? Da ich noch ein schulpflichtiges Kind bei mir habe
Hallo Michaela,
bei dringenden Fällen, können Sie sich die Leistungen „selbst beschaffen“. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden. Diesen können Sie mit einem Beratungshilfeschein, den Sie beim örtlichen Amtsgericht erhalten, finanzieren.
Ihr Team von hartz4.de
Das Jobcenter hat den strom Abschlag nicht überwiesen,der Stromanbieter schickt eine Mahnung,wer kommt für die Mahngebühren auf
Mir wurde der Strom im Februar gesperrt.
Darlehen von Jobcenter wurde abgelehnt.
Meine Abschlagszahlung monatlich beträgt 117€ bei 56 Quadratmeter.
Habe die Stadtwerke gebeten den Stromzähler zu überprüfen, aber die meinten da ist alles in Ordnung.
Seit Februar bin ich ohne Strom.
Spare jetzt, damit ich nächstes Jahr wieder Energie habe.
wer sind 4 Personen 2 Erwachsene 2 Kinder und zahlen 66 monatlich Strom vom H4 und 35 Raten wegen Mehrverbrauch würde das H4 Amt die 66 Übernehmen ?