Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Wie Sie einen Antrag stellen können

Das Wichtigste zur temporären Bedarfsgemeinschaft in Kürze

Was ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft?

Bürgergeld-Empfänger, die sich nur zeitweise um ihre Kinder kümmern, weil diese beim anderen Elternteil ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, bilden mit dem Sprössling eine temporäre Bedarfsgemeinschaft.

Wie wirkt sich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus?

Welche finanziellen Folgen das Bilden einer temporären Bedarfsgemeinschaft mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Muss ich einen Antrag beim Jobcenter stellen?

Hier erfahren Sie, wie Sie beim Jobcenter die Anerkennung einer temporären Bedarfsgemeinschaft beantragen können.

Wann liegt bei Bürgergeld-Bezug eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor?

Was ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft? Hier lesen Sie mehr dazu.
Was ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft? Hier lesen Sie mehr dazu.

Getrennte Elternpaare, die ein gemeinsames Kind haben, versuchen sich oftmals gleichermaßen um den Nachwuchs zu kümmern. Dies ist besonders der Fall, wenn ein gemeinsames Umgangsrecht herrscht. Dann kann der Elternteil, bei dem das Kind keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bei Bürgergeld-Bezug eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden.

Aber was genau ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft eigentlich? Wie können Sie diese anmelden? Ist ein Antrag auch rückwirkend möglich? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Die sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft wurde am 1. Januar 2005 mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch (SGB) II eingeführt. In § 7 Abs. 3 SGB II wird die Bedarfsgemeinschaft definiert.

Dementsprechend gehören neben dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten u. a. der Partner sowie die Kinder zur Bedarfsgemeinschaft. Leben die Eltern des Kindes allerdings getrennt und teilen sich das Umgangsrecht, kann der erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter anmelden.

Normalerweise hätte nämlich nur der Elternteil, bei welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen und wäre daher nicht dazu in der Lage das Umgangsrecht auszuüben. Die temporäre Bedarfsgemeinschaft ermöglicht es allerdings, dass das Kind für die Zeit des Aufenthalts Teil der Bedarfsgemeinschaft des anderen Elternteils wird.

Dem Elternteil steht für jeden Tag (mindestens 12 Stunden) und für jedes Kind der Tagessatz zu. In einer temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Kürzung vom Regelbedarf unzulässig. Die Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelsatz vom Jobcenter.

Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Zudem darf dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Kindergeld für diese Zeit nicht als Einkommen angerechnet werden.

Grundsätzlich kann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch gebildet werden, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. In dem Fall kann ein Anspruch auf Leistungen in Deutschland bestehen, sofern der andere Elternteil im Inland wohnt.

Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Einen Antrag beim Jobcenter stellen

Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Höhere Kosten der Unterkunft werden übernommen, sofern Sie angemessen sind.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Höhere Kosten der Unterkunft werden übernommen, sofern Sie angemessen sind.

Wenn Sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bilden wollen, sollten Sie als Bürgergeld-Empfänger ein formloses Schreiben aufsetzen. In diesem sollten Sie erläutern, wie viele Tage im Monat sich das Kind bei Ihnen aufhält. Dabei zählen nur die Tage, an denen das Kind länger als 12 Stunden bei Ihnen ist.

Auf Antrag kann das Jobcenter für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft auch die Kosten der Unterkunft in einem angemessenen Rahmen übernehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für das Kind ein eigenes Zimmer zur Übernachtung erforderlich ist. Die Bewilligung hängt allerdings davon ab, wie häufig sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.

Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft rückwirkend beantragen

In der Regel besteht die Möglichkeit nicht, eine temporäre Bedarfsgemeinschaft rückwirkend anzumelden. Das Jobcenter kann in diesem Fall nicht mehr verfolgen, ob die Bedarfsgemeinschaft tatsächlich temporär bestand oder nicht.

Grundsätzlich kann der Antrag allerdings auch rückwirkend gestellt werden. Wenn Sie zudem Nachweise einreichen, die das beweisen, kann der Antrag vom Jobcenter zudem gewährt werden. Ist dem nicht so, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Ist auch dieser erfolglos, können Sie vor Gericht Klage einreichen.
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Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Wie Sie einen Antrag stellen können
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

88 Gedanken zu „Temporäre Bedarfsgemeinschaft: Wie Sie einen Antrag stellen können

  1. Sia

    Guten Tag,
    Wir haben folgendes Problem, ich beziehe Bürgergeld, mein Freund arbeitet und wir werden als Bedarfsgemeinschaft gezählt, was ja richtig ist. Jetzt hab ich die Frage, seine Kinder 8 und 11 kommen jedes 2 Wochenende von Freitag bis Sonntag zu uns. Meine Frage, da mein Freund und ich eine Bedarfsgemeinschaft bilden, können wir einen Antrag auf temporäre Bedarfsgemeinschaft für die Kinder stellen? Das mir zugesprochene Geld und sein Gehalt nach Abzug seiner Fixkosten reicht uns vorne und hinten nicht. Wir können mit den Kids nichts machen, da einfach das Geld fehlt.

    Vielen Dank Sia

  2. Martin

    Hallo zusammen.
    Ich habe folgendes Problem. Meine Exfrau und ich leben getrennt und haben einen Sohn, der im September 12 Jahre alt wird. Wir haben beide das geteilte Sorgerecht und beziehen Bürgergeld. Mein Sohn wäre eigentlich 8 bis 12 Tage im Monat und in den Ferien die Hälfte der jeweiligen Ferien bei mir. Gibt es da eine Pauschale die man beantragen kann bzw. temporäre bedarfsgemeinschaft? Und / oder wird dieses meiner Exfrau abgezogen? Sie kommt so schon kaum über die Runden. Ich habe das Problem, dass ich meinen Sohn daher leider nicht bei mir haben kann, was sehr schade ist. Das Amt sagt es wird Ihr abgezogen vom Regelsatz und sie müsse die Tage unterschreiben. Sie gibt mir keine Unterschrift. Ich habe im Internet gelesen, dass es nicht abgezogen werden darf. Kennt sich da jemand aus und kann mir evtl. helfen?

  3. Chris

    Hallo

    gibt es Gesetzestexte oder Urteile bezüglich der 12h Regelung ?
    ich habe nämlich folgendes Problem mit meinem Jobcenter : mein 4 jähriger Sohn befindet sich jedes 2. WE bei mir, ich hole ihn freitags zw 11:00 und 11:30 vom Kindergarten ab und bringe ihn Sonntags 18:00 wieder heim. Laut diesem Artikel stünde mir 3 Tage je WE zu, das Jobcenter bewilligt aber nur Leistungen für samstags und sonntags mit der Begründung, dass mein Sohn den Freitag bei seiner Mutter begonnen hat und somit keine Leistungen zustehen.
    Diese Auslegung halte ich für sehr fragwürdig, da an diesem Tag der Mutter (kein ALG2) auch keine Kosten entstehen, das Kind frühstückt im Kindergarten, ich koche zu Mittag und Abendbrot gibt’s auch bei mir, zusätzlich Strom, Wasser etc. was bei mir anfällt und nicht bei der Mutter.

    ich bedanke mich vorab für die Info und hoffe auf eine Antwort da ich echt verzweifel. Der ALG 2 reicht so schon kaum zum Leben und noch zusätzlich den Mehrbedarf von 2 manchmal 3 Tagen im Monat ist nicht tragbar …

  4. Kirschner

    Hallo ;

    Meine Tochter lebt 10 -13 Tage im Monat bei mir .
    Allerdings vollständig ab 1.10 wieder .

    Ich Alg2 seid 08/19 Und habe laut Amt eine zu große Wohnung …Heisst 90qm und 520,00warm.

    Anwalt ist unfähig und ich am verzweifeln .

    Ich würde ja umziehen ;bekomme aber nur für 1 Person die neue Wohnung übernommen und demnach auch keine neue Wohnung für 2 Personen ;geschweige einen Umzug bezahlt oder gar Kaution wenn ich über dem Satz xy liege .

    Meine Kulanzzeit von 6 Monaten ist ausgelaufen und ich bald Obdachlos weil ich schlicht nicht die volle Höhe von 520 ,00€ alleine tragen kann .

    Habe Pflegestufe und Antrag auf GdB läuft.

    Hat jmd irgendein Urteil oder vergleichbares;damit ich mich selbst durchklagen kann ?

    Ich wäre zutiefst dankbar

  5. Eva

    Mein Sohn muss von Montag bis Freitag ins Internat für eine Lehrstelle er ist 19 kommt Freitag Abend heim und muss Sonntag Abend wieder zurück …steht mir für die 8 Tage wohl er daheim ist Harz 4 zu? Anteil Essen Miete Nebenkosten Heizung?

  6. Verena B.

    Hallo… mein Sohn und seine(ex) Freundin erwarten im Januar ein Baby. Sie wohnen zusammen in einer Wohnung.
    Hat die (ex)Freundin Anspruch auf Hilfe?
    Z.z wird mein Sohn von uns unterstützt weil er kein Einkommen hat.
    Lg

    1. Patrick

      Super Sohn kein Einkommen aber Hilfe von den Eltern und jetzt bekommt er Nachwuchs…Gummis zum Geburtstag wären ne Idee gewesen…

  7. Rio

    Moin moin…
    Ich bin Vater und alleiniger aufenthaltsbestimungsberechtigter,das Sorgerecht ist geteilt.
    Die kindsmutter und ich bekommen beide Hartz 4.
    Nun ist es so,das die kindsmutter vor ein paar Tagen zu mir kam und eine Unterschrift brauchte von mir,weil sie kein mehr bedarf bekommen hat für die umgangszeit der Monate September und Oktober,es handelt sich dabei um insgesamt 13 Tage in den beiden Monaten inklusive Übernachtung.Ich hab ihr natürlich die Unterschrift gegeben damit sie das Geld au h so schnell wie möglich rückwirkend wieder bekommt vom jobcenter.
    Nun ist es leider so das ich heute Post vom Jobcenter bekommen habe,unzwar einen Änderungs bescheid für den Monat November….
    Und aus diesem geht hervor das meinem sohn 130€ von seinem Regelsatz im november abgezogen werden und der kindsmutter überwiesen werden.
    Die Begründung der Änderung….
    Die Linda Mutter hat das umfangreiche f Pr die Monate September und Oktober geltend gemacht.
    Damit ist eine Wesentliche Änderung in den Verhältnissen eingetreten,welche bei der leistungsbetechnung nach sgbII zu berücksichtigen ist.Aufgrund dessen wird das bewilligte umfangreiche in Höhe von 130,91€ bei ccm im November in Abzug gebracht.xxx war im September sowie im Oktober insgesamt 13 Tage bei der Linda Mutter.Die Jeweiligen Tage haben sie mit ihrer Unterschrift bestätigt.xxx hatte f Pr diese Tage keinen Anspruch auf regelleistungen in Ihrer bedarfsgemeinschaft,da der bedarf für die 13 Tage von der kondensierter gedeckt wurde…
    Bei den Tagen im September handelt es sich um das 14 tägige weekend und im Oktober die erste Ferien Woche wo er bei ihr war.
    Es handelt sich um einen 6 jährigen Jungen der seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei mir also seinem Vater hat,sein Regelsatz liegt bei genau 301€.

    Meine Frage,dürfen die das vom jobcenter das Geld anrechnen und ihr überweisen?
    Das war noch nie der Fall,weil sie ja ohnehin schon mehr bedarf bekommt und das würde noch nie angerechnet…
    Was kann ich tun?

  8. Onkelschneiderlein

    Gestern bekam ich vom Jobcenter Post.
    Vor 7,5 Wochen hatte ich, nachdem ich meinen Sohn (welcher nach dem Wegzug seiner Mutter bei ihr 578 km weit weg wohnt) nach hause gebracht hatte, beantragte ich beim Jobcenter die Kostenübernahme und den Regelsatz für die 12 Tage an denen er bei mir war.
    Dies wurde nun mit folgenden Worten abgelehnt:
    „Ihrem Antrag auf Berücksichtigung des Kindes XXXXX in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vom 21.07.2019 -08.08.2019 kann nicht entsprochen werden.
    Ihr Kind XXXXX hält sich nur sporatisch in Ihrem Haushalt auf (kein Regelmäßiger Aufenthalt von 2-12 Tagen im Monat) für eine Berücksichtigung von ihm scheidet somit aus.
    Die Entscheidung beruht auf § 7 SGB II “

    Bis zu den Osterferien 2019 wurden die Kosten regelmäßig übernommen.
    Auf Grund der großen Entfernung legte das Familiengericht 2013 einen Umgang in den Ferien fest.
    Mein Sohn bezieht auch im Haushalt seiner Mutter Leistungen nach SGB II, da sich diese in einer Ausbildung befindet.
    Es handelt sich durch die vom Familiengericht festgelegte Regelung des Umganges , nicht um einen sporatischen Umgang sondern die Regelmäßigkeit ist gegeben. Außerdem besteht für meinen Sohn der Anspruch durch die Tatsache der Bedürftigkeit und nicht durch die Regelmäßigkeit.
    Oder habe ich da beim lesen der Gesetzestexte was übersehen?
    Können die Leistungen einfach so versagt werden, was für mich bedeutet, daß ich gegen den Beschluß des Familiengerichtes verstoßen müßte und für meinen Sohn bedeuten würde, das er nicht mehr Umgang mit mir haben kann, da es nicht finanzierbar ist?

  9. Ronja

    hallo, muss es über das Umgangsrecht ein gerichtliches Urteil vorweisen zur Begründung oder reicht die Geburtsurkunde und ein formloses Schreiben der Mutter/Vater.

  10. Ifa

    Hallo. Bitte meine Kinder leben bei mein x, wir sind beide Hartz Bezieher. Und die Kinder kommen zu mir wenigstens 4 Tagen im Monat das ist selten sonnst jeden Wochenende on Freitag mittag bis Sonntag abend manchmal Montag gleich zur Schule. Und in den Ferien auch fasst die hilft. I h habe Erst jetzt mit bekommen das ich Geld für diese Tagen von jobcenter beantragen soll. Meine Frage ist darfe Ich das rückwirkend beantragen? Meine Beweise sind meine Kinder fragen. Mir war immer knapp ich kaufe meine Klamotten nur noch im flohmarkt das meine Kinder nichts fählt. Bitte um Antwort wie kannich das beantragen. Und OP rückwirkend beantragen geht. Vielen Dank

  11. NataschaW

    Hallo!

    Mein Freund und ich bilden eine BG!

    Haben jedes 2. Wochenende 5 Kinder bei uns,3seine 2meine!

    Meine Frage ist! Steht denen ein Zimmer zu?! Können Sie mir einen formlosen Antrag „aufschreiben“ ?
    LG

  12. A K

    Hallo, mir werden die aufenthaltszeiten von meiner Tochter bei ihrem Vater vom Harz 4 abgezogen. Seit 2015 wandern via Anwältin alle bescheide zum Sozialgericht. Auch das Kindergeld wird immer voll auf das Einkommen angerechnet.

  13. Martha

    Meine Tochter wird drei Monatelang bei Vater sein! Sie ist noch bei mir angemeldet! Bei Gericht habe ich Einverständnis gegeben das das Kind drei Monate lang bei ihrem Vater bleiben kann!! Kann der Vater Kindergeld verlangen obwohl das Kind nicht bei Ihm angemeldet ist!??? Kann er Leistungen von Jobcenter in diese drei Monate verlangen?? Danke M

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martha,

      die Leistungen vom Jobcenter für das Kind stehen dem Vater zu, wenn das Kind bei diesem lebt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Michael J.

    Hallo!

    Ich bin alleinerziehender Vater von drei minderjährigen Kindern für die ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe.

    Die Kindesmutter (gebürtige Engländerin) kam mit unserem jüngsten Sohn aus einem geplanten Kurzurlaub in England nicht wieder zurück. Nur ein Rückführverfahren (Haager Abkommen) brachte den jüngsten Sohn wieder zurück nach Deutschland.

    Meine (nun geschiedene) Ehefrau lebte danach noch lange Zeit in England und zahlte keinerlei Unterhalt. Daher habe ich beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß bewilligt bekommen.

    Im August 2018 zog die Kindesmutter dann zurück nach Deutschland und fand kurzfristig Arbeit. Die Kinder waren anfangs nicht bereit bei ihr zu übernachten. Das hat sich Gott sei Dank in den letzten Monaten gelegt so das jetzt im Durchschnitt jedes Kind einen vollen Tag am Wochenende bei der Mutter verbringt.

    Zu meiner Überraschung kam heute ein Schreiben ihrer Anwältin mit der Bitte eine Bestätigung zu geben betreffend des Aufenthalts der gemeinsamen Kinder für den Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019.

    Nach kurzer Anfrage bei der Kindesmutter wollte diese, dass ich die Zeiten auf- und unterschreibe bei denen die Kinder in diesem Zeitraum bei ihr waren.

    Meine Antwort, dass es nicht meine Aufgabe ist die Stundenzeiten zu notieren, sondern dass vielmehr sie diese aufschreiben müsse und ich dann gegenprüfe wies sie mit Bezug auf das Schreiben des Anwalts ab.

    Hier nun meine Fragen:

    1) Muss ich die Zeiträume zurechtsuchen und ihr unterschrieben vorlegen (ich hoffe das ist eine rhetorische Frage)

    2) Kann mein Unterhaltsvorschuss/Kindergeld gekürzt werden oder ich zu einer Nachzahlung aufgefordert werden

    und

    3) Was passiert wenn ich nichts unterschreibe -kann ich hierzu gerichtlich gezwungen werden.

    Dazu kommt, dass die Kindesmutter finanzielle Unterstützung aus England bekommt und ich nicht glaube, dass sie diese beim JobCenter angegeben hat (z.B. gehen die Kinder regelmäßig mit ihr in Restaurants was ich mir nur sehr selten erlauben kann).

    Am liebsten würde ich einfach gar nichts machen und sehen was passiert…aber das wäre wahrscheinlich nicht der richtige Weg.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Michael

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Christin

    Hallo!
    Mein SB rief mich im Dezember ’18 an um mir mitzuteilen, dass der Vater unserer Tochter seit 1, 5 Jahren eine temporäre Bg angemeldet hat und eine Überzahlung an mich stattgefunden hat. Ich solle etwas über 800€ zurück zahlen. Ist das rechtens? Unsere Tochter ist sehr unregelmäßig beim Vater (teilweise monatelang gar nicht).
    Sind allg diese Kürzungen rechtens? Ich finde dazu nur, dass noch nichts endgültig entschieden wurde.

  16. Maximilian

    Hallo,
    könnten Sie mir bitte die Paragraphen im SGB nennen, wo diese Behauptung verankert ist?

    Dem Elternteil steht für jeden Tag (mindestens 12 Stunden) und für jedes Kind der Tagessatz zu. In einer temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Kürzung vom Regelbedarf unzulässig. Die Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelsatz vom Jobcenter.

    Wichtig ist dabei, dass die Leistungen des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht gekürzt werden, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Zudem darf dem Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Kindergeld für diese Zeit nicht als Einkommen angerechnet werden.

    Vielen Dank

  17. Carsten

    Hallo meine Partnerin und Ich trennen uns wie haben Harz4 aufgestockt bekommen ich bin aber dann arbeitslos und unser Kind 16 Jahre soll abwechselnd bei jedem 2 Wochen wohnen. Steht ihm da ein zimmer zu und ein Regelsatz Harz4?

  18. Y.

    hallo

    ich muss die tage dem jc angeben, an denen meine beiden kinder länger als 12 std. bei mir sind.

    wenn ich sie alle 2 wochen donnerstags um 15h von schule kita abhole, und freitag um 8h wieder abgebe, werden beide tage der mutter zugezählt, obwohl ich am donnerstag auf 9 std. komme, und sie nur auf 8. warum bekommt sie diese tage, obwohl sie auch nicht auf 12 std. kommt!?

    das gleiche gilt für den fr. alle 2 wochen, wenn beide übers we bei mir bleiben der entgeht mir auch, und wird der mutter zugerechnet.

    warum?

    so komme ich im monat nur auf 4 tage, die mutter auf 26

    obwohl ich auf 8 kommen müsste.

    irgendwas stimmt mit der 12 std. regel nicht.

    lg aus berlin

    1. Dirk

      Hallo,

      müssen es explizit 12 Stunden pro Tag sein oder 12 Stunden am Stück um 1/30 des Regelsatz zu erhalten ?

      Bsp. Mein Sohn kommt zweimal pro Woche nach der Schule zu mir und bleibt dann bis zum nächsten morgen, bis er wieder in die Schule geht. (Dienstagmittag von ca. 13.30 Uhr bis Mittwochmorgen 7.30 Uhr und Donnerstagmittag 13.00 Uhr bis Freitagmorgen 7.00 Uhr).
      Dienstag ist er somit 10,5 Stunden bei mir, Mittwoch 7,5 Stunden, Donnerstag 11 Stunden und Freitag 7 Stunden. Pro Tag also >12 Stunden, am Stück jedoch < 12 Stunden.
      An den Wochenenden ist er auch regelmäßig bei mir. Hier sind es pro Tag (Samstag und Sonntag) definitiv mehr als 12 Stunden.

      Kann ich für den Aufenthalt meines Sohnes unter der Woche den Tagessatz anteilmäßig = 2 Tage pro Woche (2 x mehr als 12 Stunden am Stück) geltend machen ?
      Die Mutter ist selbstständig und bezieht kein AlG2.

      Vielen Dank

  19. Hanna

    Hallo , mein Sohn ist täglich länger als 12 Stunden bei mir. Ich Möchte einen Antrag auf temporären bedarfsgemeinachaft stellen
    Ich bin vom Vater getrennt ( sind und waren nicht verheiratet) der Vater ist Erwerbstätig und der kleine 9 Wochen alt und lebt bei seinem Vater.
    Meine Frage ist:
    bin ich verpflichtet einer Arbeit nach zu gehen ?

  20. Oliver

    Hallo,
    ich gehe Arbeiten meine Frau ist Hausfrau und wir sind sogenannte Aufstocker. Nun ist unser Sohn (18 Jahre) in einer betreuten Wohngruppe und kommt alle 14 Tage zu einem Wochenende zu uns. Können wir nun auch beim Jobcenter eine temporäre Bedarfsgemeinschaft beantragen bzw. Umgangsgeld für die Zeit die unser Sohn bei uns ist?

    LG
    Oliver

  21. Stefan S.

    Hallo,
    meine Tochter ist schwerbehindert und macht ein berufsvorbereitetes Jahr ,volljährig und ist in einem Internat wo sie dann auch eine Ausbildung machen könnte ,sie kommt nur alle zwei Wochen nach Hause.
    Ich bin aus gesundheitlichen Gründen Hartz4 Empfänger.
    Meiner Tochter steht eine Halbwaisenrente ,Kindergeld und eine Art Taschengeld zur Verfügung,jetzt meine Frage :
    Für sich alleine ist sie über den Regelsatz, warum wird alles von ihr auf mich angerechnet obwohl sie nur 2 Wochenende zu Hause ist ?
    LG
    Danke

  22. Andre

    Also wenn ich jetzt für meine Tochter die regelmäßig bei mir ist, eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelde, dann dürfen die die Leistungen des Kindes bei der Kindesmutter nicht kürzen? Da es ja eine zusätzliche Leistung ist,wie oben beschrieben

  23. Sebastian

    Hallo!
    Mich würde interessieren ob der erwerbstätige Elternteil mit dem tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder zzgl. Bezug von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld in Regress genommen wird, wenn der andere Elternteil zum ALGII die temp. BG beantragt?

    Vielen Dank im Voraus

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