Umzugskosten: Ist das Jobcenter verpflichtet zu helfen?
Kurze Zusammenfassung zu den Umzugskosten bei Hartz 4
- Umzugskosten werden vom Jobcenter bezuschusst. Dies geschieht auf Antrag.
- Umzugskostenbeihilfe vom Jobcenter gibt es in Form von Pauschalen für Mietwagen, Umzugskartons und die Verpflegung der Umzugshelfer.
- In Ausnahmefällen können die Kosten für eine Umzugsfirma ebenfalls vom Jobcenter getragen werden. Meist dann, wenn Leistungsempfänger den Umzug nicht selbst durchführen können.
Umzüge sind an sich schon ein anstrengendes Unterfangen und zudem auch meist eine finanzielle Belastung. Für Leistungsempfänger bedeutet dies in der Regel Ausgaben, die sie nicht aufbringen können. Übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten?
Übersicht:
Bei Hartz-4-Bezug können Umzugskosten ein Problem sein

Umzugskosten werden vom Jobcenter in Form von Zuschüssen teilweise übernommen.
Darüber hinaus kann das Jobcenter Leistungsempfänger dazu auffordern, sich eine neue Wohnung zu suchen, wenn die derzeitige als nicht angemessen bewertet wird und die Kosten gesenkt werden müssen. Dies ist oftmals einfacher gesagt als getan. Nicht nur die Suche nach einer neuen Wohnung gestaltet sich oft schwierig, auch die Frage nach der Finanzierung eines Umzugs stellt viele Leistungsbeziehende vor Probleme.
Oftmals stehen Betroffene dann vor der Entscheidung, den übersteigenden Betrag selbst zu bezahlen oder die Kosten für einen Umzug aufzubringen. Daher ist die Frage, ob es beim Hartz 4 für einen Umzug eine Kostenübernahme durch das Jobcenter gibt, durchaus berechtigt.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Den Entscheidungen über Zuschüsse zu Sozialleistungen werden in der Regel die Vorgaben in den Sozialgesetzbüchern (SGB) zugrunde gelegt. Auch die Regelungen zu den Umzugskosten werden nach SGB II entschieden.
Insbesondere § 22 Absatz 6 SGB II ist hier bedeutend:
Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden […]

Nach SGB II werden Umzugskosten in Pauschalen gezahlt.
Das heißt, es obliegt dem Sachbearbeiter zu entscheiden, ob ein Umzug genehmigt wird oder nicht. Die Anmietung einer angemessenen Wohnung sollte hier jedoch immer im Vordergrund stehen.
Üblicherweise wird, wie bereits beschrieben, nur ein Zuschuss gewährt – nicht jedoch die gesamten Umzugskosten übernommen. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen, wenn der Empfänger nicht selbst in der Lage ist, einen Umzug durchzuführen und ein Umzugsunternehmen beauftragt werden muss. In einem solchen Fall sind drei Kostenvoranschläge beim Jobcenter einzureichen, von denen der günstigste mit den besten Leistungen dann in der Regel genehmigt wird.
Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter: Was wird bezahlt?

Umzugskosten bei Hartz 4: Wie viel gezahlt wird ist regional unterschiedlich.
Sollen bei einem Harz-4-Bezug die Umzugskosten auch eine Helferpauschale beinhalten, ist es wichtig zu beachten, dass je nach Größe der zu räumenden Wohnung nur eine bestimmte Anzahl an Helfern unterstützt wird.
Auch hier gibt es regionale Unterschiede bei den gezahlten Summen, so dass diese zwischen 10 bis 50 Euro pro Person liegen können. In der Regel sind es jedoch 20 Euro und die Anzahl der Helfer ist auf maximal vier begrenzt.
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Mein Sohn ist in der Lehre im 40 km entfernten Neuruppin. Da die Pension auf Dauer zu teuer wird wird er ausziehen da er vor Ort eine Wohnung braucht . Wir wollten nun in eine kleinere Wohnung ziehen. Die umzugskosten wurden nun verwehrt .mit der Begründung er könne ja schon Abends los zur Arbeit fahren um pünktlich um 5.45 auf Arbeit zu sein.
Nirgendwo stehen realistische Beträge in €, wie hoch denn die Umzugskosten für einen Hartz4- Empfänger tatsächlich sind!! Hat jemand da nähere Informationen?
Lg