Hartz-4-Empfänger: Welches Vermögen dürfen sie besitzen?
Das Wichtigste zum Vermögen zusammengefasst:
Es besteht nur dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn kein Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, mit dem sich der Lebensunterhalt bestreiten ließe.
Zum Vermögen gehören gemäß § 12 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) alle verwertbaren Vermögensgegenstände – hierzu zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben und Haus- oder Wohnungseigentum.
Ja. Wie beim Einkommen, gelten auch für das Vermögen Freibeträge. Welche dies konkret sind. können Sie hier nachlesen.
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Laut § 7 Abs. 1 SGB II haben Personen nur dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, wenn sie hilfebedürftig sind. Ist ihr Einkommen zu hoch, gibt es vom Jobcenter kein ALG 2. Auch wenn sie über ein gewisses Vermögen verfügen, müssen sie dies zunächst aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Doch welche Werte zählen bei Hartz 4 zum Vermögen und welche Freibeträge sind zu beachten?
Übersicht:
Was zählt beim Bezug von ALG 2 zum Vermögen?
Laut § 12 Abs. 1 SGB II sind vom Jobcenter alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen, wenn der Anspruch auf Hartz-4-Leistungen geprüft wird. Der folgenden Liste können Sie entnehmen, welche Werte unter anderem bei Hartz 4 zum Vermögen gezählt werden:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Gegenstände (z.B. Schmuck)
- Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen
- Sparbriefe
- Bausparguthaben
Wann gilt bei Hartz 4 das Vermögen aber überhaupt als verwertbar? Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn das Vermögen direkt dafür verwendet werden kann, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Außerdem liegt eine Verwertbarkeit beim Vermögen vor, wenn es durch Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Beleihung genutzt werden kann. Besitzen Sie also etwa ein Stück Land, müssen Sie es verpachten und dann von diesem Einkommen leben.
Was zählt bei Hartz 4 nicht als Vermögen?
Nicht zum Vermögen zählen gemäß § 12 Abs. 3 SGB II unter anderem die folgenden Werte. Diese dürfen ALG-2-Empfänger also behalten:
- angemessenes Kraftfahrzeug (Wert von maximal 7.500 Euro)
- angemessener Hausrat
- Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind
- Eigentumswohnung oder Haus, wenn dies vom Hartz-4-Empfänger bewohnt und es als angemessen bewertet wird
Welcher Vermögensfreibetrag wird bei Hartz 4 angesetzt?
Beim Bezug von Hartz 4 muss jedoch nicht das komplette Vermögen aufgebraucht werden. Vielmehr gibt es beim ALG 2 einen Vermögensfreibetrag.
Der Grundfreibetrag liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, das Minimum beträgt 3.100 Euro. Je nach Alter des Hartz-4-Empfängers kann der Freibetrag maximal 9.750 Euro, 9.900 Euro oder 10.050 Euro betragen.
Zusätzlich gibt es eine Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente. Diese liegt bei 750 Euro pro Lebensjahr, jedoch für eine leistungsberechtigte Person und ihren Partner bei maximal 48.750 Euro. Des Weiteren gibt es für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen.
Eine feste Vermögensgrenze für Einzelpersonen oder eine Bedarfsgemeinschaft besteht bei Hartz 4 dementsprechend nicht. Es kommt für das Jobcenter immer auf den jeweiligen Einzelfall an, ob und wie viel Vermögen verwertet werden muss.
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bin Aufstocker.Brutto 960,00 Netto 700.Wird bei der berechnung Haus besitz angerecht.eine Erbengemeinschaft.darf im Haus wohnen ,muss alle laufenden Kosten zahlen.
Hallo MENGEL,
lesen Sie dazu gerne unseren Ratgeber zum Thema Hausbesitz bei Hartz 4. Wie der Besitz angerechnet wird, können wir im Einzelfall nicht beurteilen.
Das Team von hartz4.de
Ich bin im ALGII Bezug.
Meine Oma überweist in unregelmäßigen Abständen Geld auf mein Girokonto für gemeinsame Urlaube.
Ich finanziere mir meinen Urlaub über das Pflegegeld meiner Mutter welches ich für ihre Pflege erhalte.
Meine Oma ihr überwiesendes Geld dient ausschließlich für ihre Zwecke(Reise). Dieses hat sie auch schriftlich erklärt. Ich zahle für meine Oma den Urlaub ein, da sie mit 85 Jahren dazu leider nicht mehr in der Lage ist
Nachweisbar sind auch die Ausgaben auf dem Girokonto für die Urlaube.
Darf das Jobcenter dieses Geld als Einkommen werten?
Wenn Du alles darstellen kannst für Amt wie Du es schreibst ja..Dazu kann Dr das Pflegegeld nicht angerechnet werden (Familie ) nur wenn ein Nichtfamilienmietglied pflegt und das Pflegegeld bekommt und ALG II erhält wird das teilweise angerechnet ..
Ich bin 25, selbständig. habe ich dann eine Vermögensfrei-Grenze von 3750€ (150€*25J) plus 18750€ (750€*25J) (selbst vorgesorgt für Rente)?
Hallo ich benötige Ihre Hilfe. Ich wohne mit meinem 6 jährigen Kind in einer WG. Ich möchte in Januar einen Antrag auf ALG II stellen, da ich arbeitslos werde. Mein Kind hat von seiner Mutter, die schon gestorben ist, 7000 Euro vererbt bekommen. Wie wird das jetzt gerechnet? Kann ich als Alleinerziehender für mich und mein Kind als Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stellen? Oder wird mein Kind nicht hilfebedürftig gezählt? Falls ja, werde ich trotzdem als ein Alleinerziehender beim Jobcenter gezählt oder nur als ein Alleinstehender?
Ich freue mich über Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,ich habe eine Frage.Meine Mutter wohnt bzw. haust seit über 10
Jahren bei meiner Schwester. Meine
Schwester hat Kontovollmacht und
verbraucht mit meinem Schwager ihre
ganze Rente von ca. 1400 € und das
Geld der Pflegestufe ca.400€.Die beiden erhalten Hartz 4. Dies habe ich
der zuständigen Stelle gemeldet.Die
Antwort dazu: Da können wir nichts machen,da Kontovollmacht erteilt.Kann die Hartz 4 Zahlung nicht
Eingestellt werden??Keine Chance
dagegen etwas zu unternehmen??
Habe Beweise Kontoauszüge!!
Mfg
Über Antwort würde ich mich freuen.
Wenn Sie von von Deiner Schwester gepflegt wird , steht ihr das Pflegegeld von 316,- Euro zu.
Und wenn Kontovollmacht dann ist doch Vertrauen da ?
Steffi
14.Januar 2019
ich bekomme Harz 4 werde dieses Jahr 65 Jahre und bekomme da nun meine Versicherung, die ich die ganzen Jahre gespart habe und auch dem amt immer mit geteilt habe aus gezahlt .Ich kann es doch behalten,da mir Freibeträge zu stehen.es ist für meine Rentenzeitals Unterstützung gedacht
Hallo ich Heirate demnächst und beziehe Hartz-IV mein Mann hat Vermögen 30000 € . Bekomme ich dann kein Hartz-IV mehr und auch Krankenkassenbeiträge muss er doe für mich dann zahlen er ist 70 Jahre alt und bekommt nur 360€ Rente seine Grundsicherung würde schon eingestellt
Guten Tag, ich bräuchte ganz dringend Ihre Hilfe.
Anfang Juni d. J. wurde mir meine Wohnung gekündigt, weil das gesamte Wohnviertel abgerissen werden soll. Ich wohne erst seit etwas über zwei Jahre hier und habe viel Geld in die Renovierung und Möblierung gesteckt.
Nun muss ich schon wieder einen Wohnungswechsel vornehmen. Da die zukünftige Wohnung kleiner ist, kann ich meine jetzigen Möbel zum größten Teil nicht mehr stellen und brauche Ersatz .
Ich habe einen Minijob, beziehe Hartz IV (Einzelperson) u. bekomme beim Auszug eine Abfindungszahlung über 15.000 €, von der ich die Übernahme einiger Möbel in der neuen Wohnung bestreiten muss. Hinzu kommt der Umzug, den ich aus gesundheitlichen Gründen von einer Firma.
durchführen lassen muss.
Die Anschaffung einer Waschmaschine, eines Kondenstrockners, Couch u. Kleiderschrank stehen
ebenfalls auf der Liste, sowie ein kleiner Tisch mit Stühlen.
Dies würde ich gerne vom “eigenen” geld bezahlen, ohne das Amt damit zu belasten.
Wird mir von der Gesamtsumme etwas angerechnet und von der Grundsicherung abgezogen?
Ich bin 58 Jahre alt und habe – soviel ich weiß – 150 € pro Lebensjahr frei.
Vielen Dank für Ihre Hilfe vorab.
Ich habe gelesen,das ein ehemaliger Selbständiger ,einen größeren Freibetrag haben kann ,wie 150, Euro x Lebensjahr. Also höher als 9750 Euro Stimmt das ?
max. 10050 glaube ich
Hallo,
mein mann hat mit der Schenkung seiner Mutter ein Grundstück gekauft, Wir haben gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und ein Haus darauf gebaut. Nun möchte ich nicht in dieses Haus mit einziehen, da mein Verdienst aber unter der sozialgrenze ist, habe ich wohngeld beantragt, diese wurde aber wegen Vermögen(Grundstück) abgeleht. Die Vermögensgrenze ist somit überstritten.
Ich werde bald leider vom meinem Arbeitgeber weniger Aufträge bekommen und brauche erst recht unterstützung von Amt damit ich über die Runden komme.
Wäre ein Antrag bei der Arge möglich?
Meine Frau arbeitet vollzeit verdient ca. 1450 Euro netto. Ich und meine Tochter (15)
Haben Hartz IV beantragt private Vermögen sind nicht vorhanden, Tochter hat Sparbuch vom Opa (8200)€ Wieviel Geld darf sie haben.
Hallo,
Minderjährige haben keinen Freibetrag der in Abhängigkeit vom Lebensalter und einem monatlichen Pauschbetrag in Anspruch genommen werden kann. Bei Minderjährigen gilt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 Euro. Dieser gilt sowohl bei Bezug von Hartz IV Leistungen als auch bei Bezug von Sozialgeld.
Ist das Sparbuch auf den Namen Deiner Tocher ausgestellt? Wenn ja ist es ihr Vermögen und übersteigt somit den Grundfreibetrag,