Wie Sie trotz Hartz-4-Bezug schöne Weihnachten verleben können

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Zusammenfassung: „Hartz 4 und Weihnachten“

Gibt es bei einem Hartz-4-Bezug eine Weihnachtsgeld?

Nein. Es ist kein extra Weihnachtsgeld bei Hartz-4-Bezug vorgesehen, entgegen aller Behauptungen. Das Jobcenter zahlt ein solches nicht.

Werden Geschenke mit dem Regelsatz verrechnet?

Beziehen Sie Hartz 4 und erhalten Geschenke in Form von Geld, werden diese nicht mit dem monatlichen Hartz-4-Regelbedarf verrechnet. Voraussetzung ist, dass die Zahlung einmalig und in angemessener Höhe erfolgt.

Gibt es zu Weihnachten bestimmte Unterstützungsangebote?

Es existiert eine Vielzahl an Spendenangeboten gerade zu Weihnachten, welche von Hartz-4-Empfängern und ihren Familien in Anspruch genommen werden können. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem kostenlosen eBook.

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Ein geruhsames Weihnachtsfest trotz Hartz-4-Bezug?

Weihnachten stellt für Hartz-4-Empfänger eine besondere Herausforderung dar: Wie können Sie die Zeit dennoch festlich gestalten?
Weihnachten stellt für Hartz-4-Empfänger eine besondere Herausforderung dar: Wie können Sie die Zeit dennoch festlich gestalten?

Draußen wird es kälter, drinnen wird es wärmer: Der Winter und die Zeit zwischen den Jahren soll traditionell dazu genutzt werden, Zeit mit den Lieben zu verbringen. Wer auf staatliche Hilfe angewiesen ist, den plagen jedoch oft eher Unsicherheiten und Finanzierungsprobleme. Der folgende Ratgeber beantwortet Ihnen deshalb alle wichtigen Fragen rund um Hartz 4 und Weihnachten.

Ist für Hartz-4-Empfänger ein Weihnachtsgeld vorgesehen?

Die Antwort lautet – leider – nein. Das Jobcenter zahlt kein Weihnachtsgeld für Hartz-4-Empfänger.
Es existiert kein Weihnachtsgeld für ALG-2-Empfänger
Es existiert kein Weihnachtsgeld für ALG-2-Empfänger

Gleichwohl sich unterschiedliche Interessengruppen für eine solche extra Unterstützung einsetzen und Betroffene solch einen Zuschuss sicherlich gut gebrauchen könnten, ist ein derartiges Geld momentan weder geplant noch generell vorgesehen.

Dennoch halten sich die Gerüchte, dass Hartz-4-Empfänger ein Weihnachtsgeld beantragen können, durchaus hartnäckig. Eventuell hängt dies mit der ehemaligen Weihnachtsbeihilfe zusammen. Hierbei handelte es sich um eine Leistung, welche in der Sozialhilfe inbegriffen war. Zu Weihnachten wurden früher also noch entsprechende Boni ausgezahlt, mit der Umstellung auf festgelegte Regelbedarfe 2005 wurde die Weihnachtsbeihilfe jedoch abgeschafft. Solche Ausgaben sollen nun von den pauschalisierten monatlichen Zahlungen erbracht werden.

Generell gibt es also in dem Sinne keine „Weihnachtshilfe“ oder dergleichen für Hartz-4-Beziehende. Der Dezember unterscheidet sich nicht von anderen Monaten im Jahr.

Weihnachtsgeld wird für ALG 2 aber auch dann wichtig, wenn Leistungsberechtigte Aufstocker sind und nebenbei verdienen. Denn mitunter wird vom Arbeitgeber dann ein zusätzliches Gehalt ausgezahlt. In solch einem Fall kann ein extra erhaltenes Weihnachtsgeld vom Jobcenter legitim angerechnet werden, entsprechend der üblichen Freibeträge etc.

Ich beziehe Hartz 4 und habe Geld geschenkt bekommen – muss ich Kürzungen fürchten?

Jeder Leistungsberechtigte weiß, dass die Grundversorgung nicht ohne Weiteres erbracht wird. Neben dem konstanten Druck, einen Job zu finden, wird zudem jegliche Art von Vermögen und Besitz mit dem Regelbedarf verrechnet. Deshalb kommt bezüglich Hartz 4 immer um Weihnachten die Frage auf, wie es sich eigentlich mit monetären Zuwendungen verhält. Darf das Jobcenter solche Geschenke anrechnen?

An dieser Stelle eine gute Nachricht: Einmalige Geldgeschenke werden in der Regel nicht angerechnet! Diese zählen nämlich zu den „angemessenen Geldgeschenken“.
Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger einmalig Geld geschenkt bekommen, begründet dies keine Kürzungen
Wenn Sie als Hartz-4-Empfänger einmalig Geld geschenkt bekommen, begründet dies keine Kürzungen

Hierzu gibt es einen bekannten Gerichtsfall (Aktenzeichen B 14 AS 74/10 R): Die Kinder einer leistungsberechtigen Mutter erhielten von der Oma Geldgeschenke, zu Weihnachten und zum Geburtstag. Das Jobcenter verlangte im Nachhinein eine Rückzahlung, wogegen die Frau vor Gericht zog. Die Sache erstreckte sich über mehrere Jahre, bis schließlich das Bundessozialgericht den Rückzahlungsbescheid des Jobcenters wegen formeller Fehler zurückwies. Die Forderungen wurden daraufhin fallen gelassen, die Klägerin musste die Geldgeschenke nicht anrechnen lassen.

Auch wenn sich dieser Fall nicht einfach so auf jeden übertragen lässt, gilt für Hartz 4: Wird zu Weihnachten Geld geschenkt und es handelt sich nicht um horrend hohe Summen, dann sollte dies kein Problem darstellen. Das gilt sowohl für Geschenke an Beziehende selbst als auch an die eigenen Kinder. Sollte Ihr Jobcenter dennoch eine Anrechnung solcher Geldgeschenke vornehmen, dann können Sie dies immer noch in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder über einen Widerspruch klären.

Angemessene Weihnachtsgeschenke für Hartz-4-Empfänger: Anlaufstellen für Geringverdiener

Gleichwohl Weihnachten eigentlich für Besinnung und Ruhe genutzt werden sollte, ist der Dezember häufig vor allem mit einem verbunden: Geld ausgeben. Weihnachtsmarktbesuche, die Verwandten sehen, das Weihnachtsessen, ein Weihnachtsbaum und dann noch die Geschenke – das alles mit dem Regelbedarf zu finanzieren, ist meist nicht machbar.

Eltern schmerzt es häufig besonders, ihren Kindern kein angemessenes Fest bereiten zu können. Da trotz Hartz 4 dennoch ein schönes Weihnachten verlebt werden soll, gibt es verschiedene Hilfestellen, an welche sich Bedürftige wenden können. Je nach Bundesland und Region fallen diese sehr unterschiedlich aus.

Grundsätzliche Anlaufstellen sind z.B.:

  • die Tafel
  • katholische und evangelische Missionswerke
  • das Kinderhilfswerk
  • das Deutsche Rote Kreuz

Mitunter ist es auch möglich, dass Städte und Gemeinden einen eigenen „Spendentopf“ haben, welcher eben für Bedürftige eingerichtet wird – wie eben Beziehende von Hartz 4. Gerade zu Weihnachten wird dahingehend besonders stark versucht, entsprechende Mittel zu mobilisieren.

Weihnachtsgeschenke für die Kinder: Hartz-4-Empfänger können unterschiedliche Spenden in Anspruch nehmen
Weihnachtsgeschenke für die Kinder: Hartz-4-Empfänger können unterschiedliche Spenden in Anspruch nehmen

Daneben gibt es vielzählige Aktionen, Initiativen und Projekte, welche auf unterschiedliche Art Gelder oder Sachleistungen in der Weihnachtszeit bereitstellen. Dies beginnt bereits mit Lebensmitteln: Neben den bereits erwähnten Tafeln beteiligen sich verschiedene Supermärkte oder Lebensmittelketten an entsprechenden Spenden. Immer häufiger organisieren Restaurants an Heiligabend einen offenen Tisch, an welchem Bedürftige kostenlos essen. Manche Bäcker und Metzger bieten auch Aktionen wie „Wurst am Hacken“ oder „Brot am Hacken“ an, bei welchen Waren im Voraus bezahlt werden und sichtbar an ein Brett gepinnt sind, um von anderen abgeholt werden zu können.

Weiterhin spielt natürlich die Bekleidung eine wichtige Rolle. Häufig muss der Hartz-4-Regelsatz bereits vor Weihnachten für angemessene, warme Kleidung und Schuhe aufgewendet werden. Hier können örtliche Kleiderkammern Abhilfe schaffen. Ansonsten sieht das Arbeitslosengeld 2 eine Ausstattung mit zusätzlicher Bekleidung lediglich im Rahmen einer Schwangerschaft oder im Zuge einer orthopädischen Maßnahme vor.

Obgleich schon vieles zu kurz kommen mag, möchten Eltern, die Hartz 4 beziehen, an Weihnachten wenigstens ihre Kinder beschenken. Dabei geht es nicht vorrangig um materielle Werte; dem Kind soll so eine Wertschätzung und auch ein Stück weit das Gefühl einer heilen Welt vermittelt werden. Gerade junge Kinder definieren sich besonders stark über den Vergleich mit anderen. Sozial schlechter gestellt zu sein, kann mitunter tiefsitzende Identitätsprobleme und auch die Ausbildung von Minderwertigkeitsgefühlen nach sich ziehen.

Gerade hinsichtlich Weihnachtsgeschenken für bedürftige Kinder existiert eine ganze Reihe an Spendenprojekten. Hier sind Sachgeschenke üblich, welche je nach Geschlecht und Alter sortiert sind. Meist prüfen Mitarbeiter eingehende Spenden und stellen so sicher, dass die betroffenen Spielzeuge etc. hochwertig sind. Häufig wird auf Neuwaren bestanden, Geldbeträge werden in der Regel nicht erbracht.

Wenn Sie Hartz 4 beziehen und Weihnachten vor der Tür steht, dann informieren Sie sich entweder online oder bei den betroffenen Stellen über Möglichkeiten und Voraussetzungen für diese Zuwendungen.
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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