Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid: Was ist zu beachten?
Kurze Zusammenfassung zum Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
Der Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid zwingt die Behörde, den Hartz-4-Antrag eines potentiellen Leistungsempfängers erneut zu prüfen. Wie sich solcher Widerspruchs aussehen kann, zeigt das Muster hier beispielhaft auf.
Das Ergebnis der zweiten Prüfung wird dem Antragsteller in Form eines Widerspruchbescheids durch das Jobcenter zugestellt.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Betroffene bei Sozialgericht Klage einreichen.
Niemand, der gerade in einer finanziellen Krise steckt, freut sich über einen negativen Hartz-4-Bescheid. Aber auch wenn erst einmal der Bezug von Arbeitslosengeld abgelehnt wurde, kann Widerspruch eingelegt werden. Was sollte dabei beachtet werden?
Übersicht:
Widerspruch einlegen: Ablauf

Nicht jeder Hartz-4-Bescheid ist gesetzlich auch korrekt. Die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzulegen, ist daher das Recht des potentiellen Leistungsempfängers und sollte bei Zweifeln an der Richtigkeit des Bescheids auch in Anspruch genommen werden.
Bei einem Ablehnungsbescheid kann der Widerspruch normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Schreibens eingelegt werden. Widerspruch kann
- persönlich direkt im Jobcenter eingelegt werden.
- schriftlich bzw. postalisch erfolgen.
Allerdings muss der Widerspruch gegen einen Bescheid nicht ans Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit gesandt werden, da für die Leistungsbewilligung von Hartz 4 ausschließlich die Jobcenter zuständig sind.
Erneute Prüfung des Sachverhalts

Durch den Widerspruch ist die Behörde verpflichtet, den Hartz-4-Antrag erneut zu prüfen. In der Regel hat das Jobcenter dafür drei Monate Zeit. Kommen die Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass der Widerspruch berechtigt war, wird ihm stattgegeben und der ursprüngliche Bescheid aufgehoben oder geändert.
Ergibt die Prüfung dagegen, dass der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom Jobcenter ungerechtfertigt ist, lehnt die Behörde den Einspruch ab.
Das Ergebnis der erneuten Prüfung wird dem Antragsteller postalisch als Widerspruchsbescheid zugesandt.
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid: Muster
Das im Folgenden zur Verfügung gestellte Muster dient lediglich als Beispiel. Es muss immer auf den individuellen Fall hin angepasst werden.
[Adresse des Jobcenters]
[aktuelles Datum]
Betreff: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum des Bescheids]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
- vom [Datum des Bescheids]
- mit dem Az. [Aktenzeichen]
ein. Der Widerspruch ist damit fristgerecht eingegangen.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt:
[Begründung des Widerspruchs]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Kostenloser Download
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Letzte Möglichkeit: Klage erheben

Fällt die Prüfung negativ aus, haben Antragsteller die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht Klage zu erheben. Dazu muss im Vorfeld aber zwingend ein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden sein.
In dringenden Fällen ist es auch möglich, Eilklage einzureichen. Das ist im Falle des Ablehnungsbescheids besonders relevant, da die finanzielle Lage der Antragsteller oftmals sehr brenzlig ist und ein monatelanges Gerichtsverfahren ihre Existenz gefährden würde. Das Ergebnis der Eilklage kann jedoch durch die noch folgende ausführliche Prüfung revidiert werden.
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