Widerspruch einlegen beim Jobcenter: So gehen Sie vor
Kurze Zusammenfassung zum Widerspruch im Jobcenter
Das grundsätzliche Recht auf Widerspruch ist im Gesetz (Sozialrecht) verankert. Es ist dazu da, gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen vorzugehen. Dementsprechend kann auch ein Widerspruch gegen das Jobcenter – oder, genauer gesagt, gegen eine Entscheidung des Jobcenters – eingelegt werden.
Sie können einen Widerspruch in Ihrem Jobcenter entweder persönlich oder postalisch stellen. Dazu müssen Sie sich an die zentrale Widerspruchsstelle wenden.
Am Ende des Textes finden Sie ein beispielhaftes Widerspruchschreiben, welches Sie kostenfrei downloaden und verwenden können.
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Viele empfinden es als Belastung, auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein. Wenn dann noch ein fehlerhafter Bescheid ausgestellt wird, machen sich nicht selten Verunsicherung und auch das Gefühl von Hilflosigkeit breit. Doch Betroffene haben das Recht, einen Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter einzureichen; was sie dazu wissen müssen, ist im Nachfolgenden zusammengefasst.
Übersicht:
Der Widerspruch – eine Form des Rechtsbehelfes

Deutschland definiert sich als Sozialstaat; das bedeutet, innerhalb der Gesellschaft soll möglichst umfassende Gerechtigkeit herrschen, unabhängig vom individuellen Stand.
Arbeitnehmer, Mieter, Kunden und Verbraucher sind den verwaltenden Instanzen deshalb nicht schutzlos ausgeliefert. In der Rechtsprechung sind verschiedene Mittel verankert, um gegen Entscheidungen „von oben“ anzugehen. Eine davon ist der Widerspruch.
Im rechtlichen Rahmen findet ein Widerspruch in nahezu allen zivilen und administrativen
Bereichen Anwendung. Je nach Rechtsgebiet unterliegt die Durchführung eines Widerspruches dabei bestimmten Vorgaben. Auch für den Widerspruch beim Jobcenter, welcher zum Sozialrecht zählt, trifft dies zu.
Wie kann gegen das Jobcenter ein Widerspruch eingelegt werden?
Das Jobcenter kommuniziert grundsätzlich durch Bescheide, welche an den Betroffenen verschickt werden. In solch einem Bescheid wird zum Beispiel darüber informiert, wie hoch der Regelsatz für Leistungen ausfällt, ob ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird oder ob gar eine Rückzahlung fällig ist. Da das Ausstellen von solch einem Bescheid ein offizieller Verwaltungsakt ist, kann er durch einen Widerspruch angefochten werden.

Sicherlich ist das Jobcenter als eine offizielle Behörde zu einem sorgsamen und korrekten Arbeiten verpflichtet. Die hohe Anzahl der Anträge und die oft zu kurze Bearbeitungszeit führen jedoch nicht selten dazu, dass Bescheide eben Fehler enthalten.
Dementsprechend gibt es verschiedene Gründe, warum von Betroffenen ein Widerspruch beim Jobcenter eingereicht wird. Diese umfassen vor allem:
- Widerspruch gegen ALG-2-Bescheid / Hartz-IV-Bescheid
- Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter
- Widerspruch gegen Sanktionsbescheide
- Widerspruch gegen die falsch errechnete Höhe der monatlichen Beiträge etc.
Allgemein wird ein Widerspruch also gegen einen Hartz-4-Bescheid eingelegt. Betroffene fühlen sich häufig verunsichert und auch hilflos, wenn Sie einmal in solch eine Lage kommen. Verständlich, denn schließlich soll das Arbeitslosengeld 2 eine grundlegende Existenz sichern. Außerdem hat eine Vielzahl von Faktoren Einfluss auf die Berechnung der Regelsätze: Je nachdem, wie hoch das Einkommen ist, wo sich die Wohnung des Betroffenen befindet und ob er eventuell in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, verändert sich die Höhe der erbrachten Leistungen.
Wie läuft ein Widerspruch im Jobcenter ab?
Erhalten Sie einen Bescheid, haben Sie einen Monat Zeit, um ein Widerspruchsschreiben beim Jobcenter einzulegen. Diese Frist gilt es zwingend einzuhalten, da nach einem Verstreichen der Bescheid automatisch rechtskräftig wird. In der Regel finden Sie an jedem Bescheid angefügt eine Rechtsbehelfsbelehrung, welche Sie unter anderem über die Möglichkeiten eines Widerspruches aufklärt.
Ein Widerspruch muss dem Jobcenter entweder schriftlich zugesendet werden oder er wird durch ein persönliches Erscheinen vor Ort niedergeschrieben. Der Widerspruch, egal ob postalisch oder persönlich, wird bei der zentralen Widerspruchsstelle im jeweiligen Jobcenter gestellt – und nicht etwa bei Ihrem Sachbearbeiter.

Wurde Ihr Widerspruch bearbeitet und eine Entscheidung gefällt, dann erhalten Sie in der Regel einen Widerspruchsbescheid von Ihrem Jobcenter. In diesem Schreiben wird dann darüber informiert, wie die Entscheidung ausgefallen ist; wurde der Widerspruch vom Jobcenter abgelehnt, sind die Gründe auch entsprechend dargelegt.
Ist Ihr Widerspruch beim Jobcenter jedoch erfolgreich, kann eine Rückzahlung, nachträgliche Bewilligungen oder höhere und zusätzliche Leistungen für Sie herausspringen. Außerdem wird in der Regel der neu erstellte Bescheid mit versendet.
Wie diese Beschreibungen zeigen, ist der Widerspruch beim Jobcenter also eine klar geregelte Prozedur – damit sie reibungslos verlaufen kann und den gewünschten Erfolg bringen soll, muss sich deshalb an entsprechende Vorgaben gehalten werden.
Wenn ein Widerspruch beim Jobcenter eingereicht wird, sind dann Folgen zu befürchten?
Nicht wenige fragen sich an dieser Stelle, ob solch ein Widerspruch eigentlich zu späteren Komplikationen führen kann – schließlich schwingt dem Begriff ein negativer Eindruck mit. Dem ist jedoch nicht so.
Der Widerspruch beim Jobcenter ist eine gängige Maßnahme, um dieses auf mögliche Fehler hinzuweisen. Wird dieser juristisch korrekt über die Widerspruchsstelle abgewickelt, entstehen für den Betroffenen weder spätere Nachteile noch irgendwelche zusätzlichen Kosten.
Beachten Sie jedoch: Ein Widerspruch beim Jobcenter kann nicht benutzt werden, um Entscheidungen lediglich hinauszuzögern. So gilt gemäß § 39 für den Widerspruch laut SGB II, dass dieser keine aufschiebende Wirkung hat!
Hier finden Sie ein beispielhaftes Muster, welches Sie für einen Widerspruch gegen das Jobcenter und Ihren Bescheid benutzen können. Tragen Sie einfach Ihre entsprechenden Daten ein. Möchten Sie das Schreiben selbst verfassen, dann achten Sie darauf, dass Folgendes unbedingt enthalten ist: Ihr vollständiger Name, Unterschrift plus aktuellen Datum und auch das Datum, an dem der Bescheid ausgestellt wurde. Zudem sollten Sie natürlich begründen, weshalb Sie einen Widerspruch einlegen.
Vor- und Zuname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Stadt
Ihr Jobcenter mit Bezirk
Straße und Hausnummer des Jobcenters
Postleitzahl und Stadt
Widerspruch gegen den Bescheid wegen ……………………………………………………………………
Aktennummer……………………………………….
Bearbeiter…………………………………………
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit der Nummer……………………………………….,
Betreff ………………………………………………………., ein. Dies begründet sich wie folgt:
[Begründung]
………………………………………………………………
Datum und Unterschrift
Kostenloser Download!
Hier können Sie sich das Muster kostenlos herunterladen:
Bildnachweise: Fotolia.com/ © Karola Warsinsky, Fotolia.com/ © grafikplusfoto, iStock.com/ © RTimages
Habe ich viel gelesen und dass mir geholfen zum Widerspruch schreiben danke.
Ich bin seit dem 27.09.2017 wieder in Arbeit, im April 2018 kam die Nebenkosten abrechnug sprich Nachzahlung. Wurde von der Arge abgelehnt. Begründung da ich nicht mehr im laufenden Leistungsbezug stehe. Mitte Oktober 2016 Wurde verlohr ich meine Arbeit, im März 2017 kam die Nebenkosten abrechnung für 2016, Guthaben über 400,00 euro , ich mich gefreut, ja shit musste ich abgeben, mit der begründung das ich ja seit Mitte Oktober Arbeitslosengeld 2 beziehe, Das passt ja wohl vorne und hinten nicht.
Leider waren wir (alleinerziehend mit 3 Kindern) für einige Zeit nach der Trennung vom Amt abhängig. Das ist jetzt gute 12 Jahre her bis ich wieder im Arbeitsleben stand. Nun bekam mein 29 jähriger Sohn eine Rückforderung von 1400.-€ , die er wegen Überzahlung von damals zurück bezahlen soll, da er jetzt über 18 Jahre sei und somit volljährig. Nach so vielen Jahren ist das nicht mehr nachvollziehbar, schon garnicht für meinen Sohn, der keine Unterlagen dafür hat.
Ein Widerspruch wurde abgelehnt. Ich frage mich für was es in unserem Land Gesetze, Paragraphen und Urteile gibt, an die man sich zu halten hat. Kein Wunder halten sich immer weniger an die festgelegten Richtlinien, wenn solche Vorbilder wie die Ämter ihr Unwesen treiben dürfen.
Die Wohnung wurde selbst gesucht ohne Hilfe von dem Amt!
Die Arbeit und Wohnung wurde immer ohne Hilfe nachweislich gesucht und gefunden.
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten , wurde die neue Wohnung selber auf Grund
von Erfahrung ohne Zuschuss selber in Stand gesetzt.
Ich beziehe Herz 4 der Vermieter sicherte mir die neue Wohnung zu.
der alte Vermieter macht nichts trotz Zusage !
Das Amt bewilligte eine Kostenübernahme beim Miterschutz bund.
Kann diese Bewilligung wiedrufen werden ?
Der Vemieter verlangte , später noch 30,- EUR mehr von mir als das Amt bezahlt !
Das Amt bewilligt nur 450,-EUR , die 30,- EUR sollte ich privat auf sein Konto überweisen.
So beläuft der Betrag sich dann auf 480 EUR ist das Zulässig ?
Im Vertrag stehen nur 450,- EUR
Dem Amt wurde über das Verhalten , von dem Mieter Meldung gemacht.
Fällt ein solches Verhalten unter Erpressung und Amts – Betrug vom Vermieter?
Es ist nachweisbar das ich gegen meinen Willen die 30 ,- EUR, um die Wohnung nicht zu verlieren
und nicht Obdachlos zu werden wurden die 30,- EUR gezahlt ?
Es wurde von mir selber eine Wohnung gefunden die mich wirklich nur 450 ,- EUR kostet !
Vom Amt wurdedie mir neue Wohnung von 450,- EUR untersagen `?
Die Angaben vom Vermieter beim Amt waren falsch gewesen.
Die Wohnung ist von 1880 und wurde nicht so gemacht wie gesagt !
Die Wonung besitzt auf BILDER festgehalten , Schäden die nicht behoben
wurden und viel zu teuer für mich ist !
Das Amt meinte zu mir Sie haben den Mietvertrag geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo S.
250 Euro sollte ich zu viel erhalten haben Mehrmaliger Einspruch half nicht, erst der Gang zum Sozialgericht.
Ich möchte einen Wohnungswechsel von Berlin in die Prignitz vornehmen. Doch eine Prüfung auf Angemessenheit der Kosten für die neue Wohnung wurde wegen 6,00 Euro abgelehnt. Angemessen wären 404,00 Euro und die neue Miete wäre 410,00 Euro.
Hat der/die zuständige Mitarbeiter/in das Recht, pauschal zu sagen sie dürfen nicht umziehen ? Laut deutschem Grundgesetzt Artikel 11., hat jeder deutsche Bürger das Recht auf Freizügigkeit und dieses Recht kann und darf meiner Meinung nach auch von einem Mitarbeiter des Jobcenters nicht ignoriert oder missbraucht werden. Zumal ich gewillt bin, die 6,00 Euro Überbetrag selbst zu zahlen.
. Die Begründung des Prignitzer Jobcenter lautet wörtlich, :
-Die Unterkunftskosten aus dem bestehenden Wohnungsangebot sind unangemessen. Deshalb wird für den Wohnungswechsel von Berlin… in die Prignitz…. eine Zusicherung der Kostenübernahme gemäß § 22 Abs. 4 SGB II nicht erteilt.
Ich weise darauf hin, dass ich keine Kaution und KEINE Umzugskosten vom Jobcenter übernommen habe möchte.
Leben wir in einem Rechtsstaat oder kann wie hier in meinem Fall ein anderer Mensch über den Wohnort eines anderen Menschen einfach nach Lust und Laune bestimmen ?
Hallo,
ich habe eine Massnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeordnet bekommen für die Dauer von 6 Monaten. ich habe hier gelesen, dass die Massnahmen nicht länger als 12 Wochen dauern dürfen. Was kann ich tun? Reicht ein einfacher Widerspruch gegen die hohe Dauer?
Freue mich auf auf Antwort
Hallo,ich hab mal eine Frage.
Das Job Center hat mich angeschrieben und teilte mir mit das ich zu Unrecht erhaltene Leustungen bekommen habe.
Von Dez. 2019 bis März 2020. Ich soll nun die Summe 1272,00 Euro bis 25.4.20 zurück zahlen.
Durch Kontrolle meiner Kontoauszüge hatte ich auch gesehen das es wirklich so ist mit diesen Zahlungen. Was kann ich nun machen? Und muss ich wirklich alles zurück zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Fischer
Die koba hat mir ein Darlehn auf die kosten meiner stromsperre abgelegt. Wie soll ich mich nun weiter verhalten ich brauche Hilfe kann nix weder waschen noch radio horen Fernsehern und alles was mit Strom zutun hat