Hartz 4: Besteht trotz Wohneigentum ein Anspruch auf Leistungen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Thema: „Hartz 4 trotz Wohneigentum“ in Kürze

Kann ich trotz Wohneigentums Hartz 4 beziehen?

Ja, grundsätzlich sind Hartz-4-Leistungen trotz einem Eigenheim möglich. So gelten Betroffene als hilfebedürftig, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und der Wohnraum angemessen ist.

Kann mir das Jobcenter das Eigenheim wegnehmen?

Erachtet das Jobcenter die Größe von Haus oder Wohnung nicht als angemessen, kann die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie im zumutbaren Rahmen verlangt werden.

Werden die Tilgungsraten für Wohneigentum übernommen?

Wie das Urteil eines Hartz-4-Empfängers mit Hauseigentum zeigt, kann in wenigen Ausnahmefällen ein Darlehen oder ein Zuschuss für die Tilgungsraten infrage kommen.

Was passiert mit dem Wohneigentum bei Antrag auf Hartz 4?

Eigenheim bei Hartz-4-Bezug: Muss das Haus verkauft werden?
Eigenheim bei Hartz-4-Bezug: Muss das Haus verkauft werden?

Müssen Hartz-4-Empfänger ihr Wohneigentum verkaufen, wenn sie die Kosten dafür nicht mehr tragen können, oder gibt es einen Zuschuss für die Tilgungsraten? Besteht bei Wohneigentum überhaupt Anspruch auf Hartz 4? Antworten finden sich weniger in der Gesetzgebung und mehr in der Rechtsprechung.

Nutzt der Hartz-4-Empfänger das Wohneigentum selbst und ist dessen Größe als „angemessen“ einzustufen, wird es in der Regel nicht vom Jobcenter angerechnet. So schließen sich Hartz 4 und ein eigenes Haus nicht grundsätzlich aus.

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Eigenes Haus bei Hartz-4-Bezug

Erhalten Hausbesitzer überhaupt Hartz-4-Leistungen?

Mit Hartz 4 lässt eine Immobilie sich kaum finanzieren.
Mit Hartz 4 lässt eine Immobilie sich kaum finanzieren.

Wie bereits erwähnt, schließen sich Hartz 4 und ein Eigenheim nicht grundsätzlich aus. Allerdings kann bei Hartz-4-Bezug das Haus als Vermögen angerechnet werden. Ausschlaggebend ist, ob der Hartz-4-Empfänger sein Wohneigentum selbst nutzt oder nicht. Das Wohneigentum wird nicht angerechnet, wenn …

  • der Antragsteller selbst in der Immobilie wohnt und
  • das Wohneigentum als angemessen gilt.

Ob das Wohneigentum angemessen ist oder nicht, hängt auch von den Lebensumständen ab. Geregelt wird das in § 12 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II. Für die Wohnungsgröße gibt es festgelegte Werte (pro Person einer Bedarfsgemeinschaft). Was die angemessene Miete angeht, so muss der örtliche Mietspiegel berücksichtigt werden.

Wohnt der Hartz-4-Empfänger im Wohneigentum von Eltern oder Verwandten zur Miete, übernimmt das Jobcenter auch hier die Kosten für Unterkunft und Heizung. Allerdings darf die Behörde kein „Scheingeschäft“ vermuten. Das heißt, der Mietvertrag muss auf die gleiche Weise geschlossen werden, wie das zwischen nicht-Verwandten bzw. Fremden der Fall wäre.

Müssen Hartz-4-Empfänger ihr Wohneigentum verkaufen?

Hartz 4 und Wohneigentum schließen sich nicht immer gegenseitig aus. Nicht immer müssen Sie Ihr Haus verkaufen.
Hartz 4 und Wohneigentum schließen sich nicht immer gegenseitig aus. Nicht immer müssen Sie Ihr Haus verkaufen.

Besitzt ein Hartz-4-Empfänger Wohneigentum, werden aber die Wohnungskosten und -größe als angemessen eingestuft, darf er trotz Hartz 4 sein Eigenheim behalten. Wird die Wohnung oder das Haus als unangemessen eingestuft (zu groß oder zu teuer) sieht das schon anders aus.

Leistungsberechtigte müssen nachweislich hilfebedürftig sein. Stellt das Jobcenter fest, dass sich die Hilfebedürftigkeit durch die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie vermeiden ließe, kann es durchaus sein, dass der Hartz-4-Antragsteller den Immobilienbesitz verkaufen muss.

Allerdings darf das Jobcenter nicht einfach den Verkauf des Wohneigentums fordern. Der Verkauf muss wirtschaftlich zumutbar und möglich sein. In Härtefällen, wenn beispielsweise nur ein vorübergehender Engpass zu erwarten ist, sollte der Betroffene sein Wohneigentum nicht sofort verkaufen müssen. Stattdessen kann ein Darlehen beantragt werden.

Hartz-4-Empfänger lebt in Eigentumswohnung: Das sind die Auswirkungen auf die Leistungen

Ein eigenes Haus wird bei Hartz 4 angerechnet, wenn es als unangemessen eingestuft wird.
Ein eigenes Haus wird bei Hartz 4 angerechnet, wenn es als unangemessen eingestuft wird.

Obwohl Hartz-4-Empfänger eine Wohnung oder andere Immobilien haben dürfen, kann der Besitz sich auf die Bezüge auswirken. Folgende Leistungen können Hartz-4-Empfänger für Wohneigentum in Form einer Wohnung erhalten:

  • Schuldzinsens und dauernde Lasten
  • Grundsteuern und öffentliche Abgaben
  • Versicherungsbeträge
  • Unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur
  • Umlagefähige Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten

Bekommt ein Hartz-4-Empfänger (mit Eigentumswohnung) das Hausgeld vom Jobcenter bezahlt? Mit Hausgeld sind die Kosten gemeint, die für Wohnungseigentümer innerhalb eines Wohnhauses anfallen.

Das Jobcenter berücksichtigt hier nur Nebenkosten, die auch bei einer normalen Mietwohnung anfallen würden. Kosten für die Verwaltung werden nicht gezahlt. Außerdem ist Strom nur dann übernahmefähig, wenn er zum Heizen genutzt wird. Haushaltsstrom wird nicht übernommen.

Immobilien sind für Hartz-4-Empfänger schwer zu bekommen. Schon die Suche nach einer Mietwohnung gestaltet sich immer schwieriger. Eine kleine Hilfe bietet da der Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser soll es Geringverdienern erleichtern, eine bezahlbare Unterkunft zu finden.

Eigentlich übernimmt das Jobcenter nicht die Tilgungsraten

Eigenheim und Hartz 4 sind miteinander vereinbar, wie die Rechtsprechung zeigt.
Eigenheim und Hartz 4 sind miteinander vereinbar, wie die Rechtsprechung zeigt.

Vor dem Hartz-4-Bezug haben Sie Wohneigentum mit einem Kredit oder einer anderweitigen Finanzierung erworben. Jetzt, da Sie arbeitslos sind, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie sich die Tilgungsraten weiterhin leisten können und wie sich diese auf die Hartz-4-Leistungen auswirken. Wie hoch die Tilgungsraten sind, hängt auch von Ihrem Kredit ab. Mehr dazu erfahren Sie z. B. unter Bauzins.org/Hauskredit.

Es ist so, dass Hartz-4-Empfänger, bei finanziertem Wohneigentum, nicht mit einer Unterstützung bei den Tilgungsraten rechnen können. Das liegt daran, dass sonst der Steuerzahler das Haus oder die Wohnung für den Betroffenen bezahlen würde.

Schuldzinsen hingegen können unter Umständen übernommen werden und auch für die Tilgungsraten gibt es wenigen Fällen eine Ausnahme, wie ein Urteil vom Landessozialgericht Darmstadt zeigt (L 6 AS 422/12):

Lange vor seiner Arbeitslosigkeit hatte der Kläger ein Einfamilienhaus mit 78 qm gekauft. Später wurde er arbeitslos und erhielt zunächst Arbeitslosengeld (ALG) 1, später Hartz 4. Um das Wohneigentum, das noch nicht voll abbezahlt war, halten zu können, wurde ihm ein Darlehen für die Tilgungsraten gewährt. Die Tilgungsraten selbst wurden nicht übernommen, weil Sozialleistungen nicht der Bildung von Vermögen dienen dürfen.

Der inzwischen in Rente gegangene Kläger verlangte einen Zuschuss für die Tilgungsraten anstelle des Darlehens. Das Landessozialgericht entschied zu seinen Gunsten. Allerdings nur aus folgenden Gründen:

  • Das Haus wurde vor Hartz-4-Bezug erworben
  • Die Finanzierung war fast abgeschlossen (verbleibender Tilgungsanteil lag bei 18,7 Prozent)
  • Durch den Renteneintritt war nur noch von einem Gesamtleistungsbezug auf die Tilgung von rund 2,7 Prozent auszugehen
  • Die Tilgungsraten entsprachen den örtlich als angemessen geltenden Mietkosten für einen Alleinstehenden (360 Euro)
  • Ohne den Zuschuss zu den Tilgungsraten hätte der Verlust des selbstgenutzten Wohneigentums gedroht.
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Hartz 4: Besteht trotz Wohneigentum ein Anspruch auf Leistungen?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

4 Gedanken zu „Hartz 4: Besteht trotz Wohneigentum ein Anspruch auf Leistungen?

  1. Rolf

    Das ist in dieser Lage keine gute Idee, ich würde ihr die Wohnung überlassen, und einen ordentlichen Mietvertrag
    abschließen, und diesen dem Amt einreichen.
    Was wollen die dagegen unternehmen ? – Nichts …

    So kann die Tochter umsonst darin wohnen, und dennoch Miete vom Amt kassieren.
    Man bedenke, unserer “ Neubürger “ machen das auch so, manche haben sogar mehrere Identitäten.

    Wenn man Anträge stellt hat man grundsätzlich – NICHTS !!

    1. Jac

      Hallo Rolf.
      Da gebe ich dir recht!
      Ich habe momentan leider ebenso das Problem mit dem Haus was ich von meinem Opa überschrieben benommen habe bevor ich ALG2 erhalten hab, jetzt steht mir kein Bürgergeld zu da mein Opa auf Miete drinnen wohnt, von der Miete zahle ich aber den laufenden Kredit noch ab und habe davon 0. dazu kommt dass ich Diabetes habe und Krankenkasse jetzt selbst zahlen darf.

  2. Rolf

    Besitz ein Harz 4 Empfänger ein Eigenheim, dann sollte er nicht so dumm sein und dies den Behörden anzeigen.
    Es gibt verschiedene Wege, die man auch nutzen sollte, hat man z.B. Geschwister, dann regelt man das so dass man man in seiner eigenen Immobilie auf Miete wohnt, auch die Miete dafür schön und brav vom Staat abkassieren.

    Man Bedenke, unsere Ausländischen “ Neubürger “ werden auch nicht nach Vermögen gefragt.
    Es gibt so viele Wege die man gehen kann, wer sein Leben lang gespart hat, wird auch noch bestraft !

    Ein Tip, um zu verhindern dass Behörden das Konto eines Bedürftigen einsehen können, am besten mit Bruder oder Schwester ein Gemeinschaftskonto gründen, so muss man kleinere Nebeneinkünfte nicht rechtfertigen 🙂
    Selbst hat man ja kein Konto, und ein eigenes Konto zu besitzen ist keine Pflicht !

  3. Wolfgang

    Meine Tochter ist Hartz IV Empfängerin. Ich möchte Ihr meine Eigentumswohnung übergeben ( 70m2)
    hätte das Auswirkung auf Ihre Geldleistung ?

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