Hartz 4 beziehen und Wohneigentum besitzen: Dies sollten Sie beachten
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Übersicht:
Bezug von Hartz 4 und das Eigenheim behalten: Geht das überhaupt?

Viele Arbeitnehmer schaffen sich in Deutschland ein Eigenheim an, um sich für das Alter abzusichern. Die Kreditraten werden im besten Fall bis zur Rente abbezahlt und somit können sie im Rentenalter mietfrei in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben. Aber wie verhält sich dies, wenn der Hauptverdiener der Familie arbeitslos wird und Hartz 4 beziehen muss?
Grundsätzlich schließen sich der Bezug von Hartz 4 und Wohneigentum nicht aus. Auch wenn Sie arbeitslos werden, können Sie Hartz 4 trotz einem Eigenheim beziehen. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, müssen Sie Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Neben dem Hauptantrag muss auch die Anlage KdU für die Kosten der Unterkunft ausgefüllt werden. Dort können Sie auch angeben, dass Sie Wohneigentum trotz Hartz-4-Bezugs besitzen. Außerdem können in der Anlage die laufenden Kosten für das Eigenheim eingetragen werden.
Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass bei Hartz 4 und einer Eigentumswohnung oder einem Haus jeder Fall individuell vom Jobcenter geprüft wird. Das bedeutet, dass auch ein größeres Eigenheim trotz Hartz-4-Bezug als angemessen erachtet werden kann.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei Hartz 4 und einem Eigenheim

Grundsätzlich können Hartz-4-Empfänger neben dem maßgeblichen Regelsatz auch die angemessenen Kosten für Miete und Heizung erstattet bekommen. Ist dies auch der Fall, wenn Sie Hartz 4 beziehen und ein eigenes Haus haben? Ja, auch dann übernimmt das Jobcenter Heizkosten, Zinsen für einen bestehenden Kredit, Grundsteuer und Kosten für eine notwendige Instandhaltung.
Auch hier ist allerdings im Einzelfall die Angemessenheit der Kosten zu betrachten. Obwohl bei Hartz 4 und einem Wohneigentum die Zinsen eines Kredits in den meisten Fällen vom Jobcenter übernommen werden, gilt dies in der Regel nicht für die Tilgungsraten des Eigenheims.
Bei Hartz 4 darf Wohneigentum, welches selbst bewohnt wird, nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden, sofern es angemessen ist. Ist dies nicht der Fall, müssen Hausbesitzer nicht direkt verkaufen. Oftmals genügt es bereits, ein oder zwei Zimmer zu vermieten und dadurch die Größe zu minimieren und die Kosten zu senken. Die Mieteinnahmen gelten jedoch als Einkommen.
Fazit zum Thema “Hartz 4 beziehen und Wohneigentum besitzen”
- Auch Hartz-4-Empfänger dürfen ein Eigenheim besitzen. Das Jobcenter kommt in diesem Fall für die angemessenen Nebenkosten auf.
- Wichtig ist, dass das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt werden und einer angemessenen Größe entsprechen. Zwei Personen dürfen beispielsweise auf 80 Quadratmetern leben.
- Die Tilgungsraten des Kredits werden vom Jobcenter in der Regel nicht übernommen.
- Ist das Wohneigentum nicht angemessen, können Sie einen Teil vermieten. Andernfalls muss das Eigenheim verkauft werden. In dem Fall wird dieses Vermögen allerdings auf den Hartz-4-Satz angerechnet.
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in der Regel sind die KdU bei bewohnen eines Einfamilienhaus wesentlich höher als in einem MFH, hauptsächlich die Kosten für Heizung (Betrieb, Wartung, Energieverbrauch, Schornsteinfeger…., aber auch Versicherungen) lediglich von einer Partei getragen bzw. auf mehrere Parteien verteilt
Im Einfamilienhaus zu wohnen… ist die teuerste Art zu wohnen – sowohl in der Anschaffung als auch in den laufenden Kosten (auf den qm Wohnfläche gerechnet.)
Wird dieser Unterschied bei den Regelsätzen für H4 berücksichtigt?
Jürgen
och nööö.. also ich wohne hier deutlich billiger in meinem Eigenheim als in ner Mietwohnung .. selbst für ne 2 Zimmer Wohnung müsste ich hier über 500 Kalt rechnen ,.. nun .. ich zahle nur 250 kalt . und nu ? gedämmt ist das Haus deutlich besser als jeder Wohnblock .. daher : geringe Heizkosten … bekomme jährlich was zurück von den etwa 50 Euor die ich vorauszahle für Heizung und Warmwasser .. und das nicht zu knapp .grundsteuer ? auch deutlich geringer als jmd in einer größeren Stadt in einer Wohnung sie zahlt ..
Beziehen sich die angegebenen Werte für die „angemessene Größe“ auf den Wohnraum (also ohne Bad, WC, Küche, Keller etc.) oder auf die Gesamtgröße (inkl. aller Räume und Terrasse)?