Hartz-4-Zuverdienst – was Sie zu den Freibeträgen wissen müssen
Kurz und knapp: Hartz 4 und der Zuverdienst
Als Empfänger von Leistungen haben Sie die Möglichkeit, trotz Hartz IV einen Zuverdienst zu erlangen, wenn Sie nebenbei arbeiten.
Ein Grundfreibetrag von 100 Euro kommt Ihnen dabei voll zugute. Ein Mehrverdienst wird teilweise auf Ihre Leistungen angerechnet. Das Jobcenter berechnet den Abzug aufgrund der Angaben zum Zuverdienst, zu denen Sie verpflichtet sind.
Wie viel Zuverdienst auf Ihre Grundsicherung angerechnet wird, ist als Rechenschlüssel in § 11b SGB II aufgeführt und hängt von der Höhe des Einkommens ab.
Entgegen einer starken Meinung in der Bevölkerung ist ein beachtlicher Teil der Hartz-4-Empfänger (auch: Hartz-IV-Empfänger) berufstätig. Es ist möglich, trotz Hartz 4 einen Zuverdienst zu erlangen, der die Lebensumstände der Betroffenen verbessern kann. Wo die Zuverdienstgrenze bei Hartz 4 liegt und was Sie sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Übersicht:
Können Sie bei Hartz 4 einen Zuverdienst erlangen?
Im Jahr 2017 haben in Deutschland jeden Monat durchschnittlich 4,4 Millionen Menschen Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) bezogen. Im selben Zeitraum hatten 1,2 Millionen Menschen neben Hartz 4 noch einen Zuverdienst durch einen Minijob oder eine andere Anstellung. Empfänger arbeiten also mehr, als viele Meinungsbildner in der Bevölkerung es zu wissen glauben. Doch welche sind die konkreten Bestimmungen für den Zuverdienst bei Hartz 4?
Wenn Sie sich zum Beispiel fragen, “Was und wie viel darf ich bei Hartz 4 dazuverdienen?”, beantwortet dieser Beitrag die wichtigsten Fragen und bringt Licht in den Paragraphendschungel.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist – wie fast alle Regelungen, die Hartz 4 betreffen – im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. § 11 des SGB II regelt genau, welche Teile des Einkommens anzurechnen sind, also mit den ALG-2-Bezügen verrechnet werden, und welche nicht.
Auch Berufstätige können Hartz IV beantragen
Umgekehrt gilt auch: Wer berufstätig ist und durch sein Einkommen nicht genug verdient, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, hat ebenfalls Anspruch auf Hartz 4. Diese Personen werden als Aufstocker bezeichnet. Für sie gelten dieselben Regelungen wie für diejenigen, die sich erst nach dem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 einen Zuverdienst verschaffen.
Wie viel darf man bei Hartz 4 dazuverdienen?
Bis Sie einen Verdienst vorweisen können, der Ihre volle Grundsicherung abdeckt und Sie damit nicht mehr leistungsberechtigt sind, dürfen Sie verdienen, soviel Sie wollen. Allerdings wird Ihr Einkommen in der Regel mit Ihren Hartz-4-Leistungen verrechnet. Von der Höhe ihres Einkommens hängt also ab, wie viel Sie bei Hartz 4 von Ihrem Zuverdienst behalten können.
Wer als Alleinstehender ein Bruttoeinkommen von 1200 Euro überschreitet, gilt nicht mehr als leistungsberechtigt, da erwartet wird, dass der Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestritten werden kann.
In § 11b SGB II werden die sogenannten Absetzbeträge festgelegt, also die zu berücksichtigenden Beträge, die vom Hartz-4-Zuverdienst abgezogen werden, bevor dieser mit den Hartz-4-Bezügen verrechnet wird. Diese sind:
- auf das Einkommen entrichtete Steuern
- Pflichtbeträge zur Sozialversicherung
- Krankenversicherungsbeiträge
- Altersvorsorgebeiträge
- und einige mehr.
Dadurch ergibt sich sozusagen Ihr Netto-Einkommen. Denn wenn Sie Ihr eigenes Geld verdienen, können Sie auch Steuern und Ihre Versicherungsbeiträge selbst zahlen. Der Rest Ihres Geldes wird nun mit Ihren Hartz-4-Leistungen verrechnet. Dabei sieht § 11 mehrere Regelungen vor, die regulieren, wie viel von Ihrem Nebenverdienst zu Hartz 4 noch bleibt.
Was dürfen Sie zu Hartz 4 dazuverdienen? Diese Tabelle schafft den Überblick
Anzurechnendes Einkommen | Sie behalten |
---|---|
100 Euro | 100 Prozent |
101 - 1000 Euro | 20 Prozent |
1001 - 1200 Euro | 10 Prozent |
mit minderjährigem Kind 1001 - 1500 Euro | 10 Prozent |
Das bedeutet nicht, dass Sie von Ihrem gesamten Einkommen nur 10 Prozent behalten, wenn Sie mehr als 1200 Euro verdienen. Stattdessen wird für den Teil Ihres Einkommens, der in dem entsprechenden Einkommensbereich liegt, der dazugehörige Prozentsatz freigestellt.
20 Prozent von 800 Euro sind 160 Euro. 160 Euro des verrechneten Einkommens und 100 Euro Grundfreibetrag ergeben zusammen 260 Euro, die Jens S. von seinem Hartz-4-Zuverdienst behalten darf.
Wenn das Einkommen die Grenze von 1000 Euro überschreitet, wird die Rechnung komplizierter.
- 200 Euro, die zwischen 1000 und 1200 liegen und von denen Hubertus H. 10 %, also 20 Euro behält.
- 900 Euro, die zwischen 100 und 1000 liegen und von denen er 20 %, also 180 Euro behält.
- 100 Euro Grundfreibetrag, die er komplett behalten kann.
Hubertus H. darf von seinem Hartz-4-Zuverdienst insgesamt 300 Euro behalten.
Wie viel Sie dazuverdienen können bei Hartz 4, ist also beschränkt und der Zuverdienst wird bei steigendem Einkommen immer kleiner.
Der Grundfreibetrag zum Zuverdienst bei Arbeitslosengeld
Wie bereits erwähnt, haben Hartz-4-Nebenverdiener Anrecht auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro, den sie sich monatlich hinzuverdienen dürfen. Dieser Grundfreibetrag beinhaltet eine Werbungskostenpauschale von 15,33 Euro und Absetzbeträge für Riester-Rente und private Versicherungen von 30 Euro.
Trotz Hartz 4 etwas dazuverdienen – auch mit mehreren Jobs
Es ist durchaus möglich, einen Hartz-4-Zuverdienst aus verschiedenen Jobs zu erhalten. Wie viel Zuverdienst Sie bei Hartz 4 haben dürfen, hängt nicht von der Anzahl der Jobs ab, denn die Freibeträge werden nicht pro Arbeitsplatz berechnet, sondern für den gesamten Hartz-4-Zusatzverdienst. So soll verhindert werden, dass der Freibetrag durch die Annahme von mehreren Minijobs unkontrolliert erhöht werden kann.
Gab es beim Hartz-4-Zuverdienst eine Neuregelung?
Das Zweite Sozialgesetzbuch wurde seit seinem Bestehen bereits neun mal geändert (Stand Juli 2018). Durch diese letzte Änderung wurden einige Neuerungen am ALG 2 und den Zuverdienst-Bestimmungen vorgenommen.
Zum einen wurden bis dahin auch sogenannte Einnahmen “in Geldeswert” als Einkommen gewertet. Damit sind Sachleistungen wie geschenkte Autos oder andere Gegenstände gemeint. Auch diese zählten damit als Zuverdienst zum Arbeitslosengeld.
Zum anderen gelten seit der Änderung Nachzahlungen aus anderen Monaten als “einmalige Einnahmen”, die auf mehrere Monate angerechnet werden können. So wird verhindert, dass die Zahlungen zu Vermögen werden, welches nicht berechnet werden kann.
Einmaliger Zuverdienst bei ALG 2
Zwar kann eine einmalige Zahlung nach der Änderung von 2016 Ihrem Arbeitslosengeld als Zuverdienst angerechnet werden, aber wenn Sie einmalig ein Einkommen haben, das höher ist als die Obergrenze von 1200 Euro, müssen Sie nicht befürchten, Ihren Bedürftigenstatus zu verlieren.
Haben Sie ein einmaliges Einkommen von 2000 Euro als Hartz-4-Zuverdienst, zum Beispiel durch eine Zeitarbeit, kann dieses auf mehrere Monate verteilt und jeweils in kleinen Teilen angerechnet werden. So wird Ihnen geholfen, indem Ihr Versicherungsschutz dank Hartz 4 erhalten bleibt und dem Jobcenter wird überflüssiger Arbeitsaufwand erspart.
Lohnt sich bei Hartz 4 ein Zuverdienst?
In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, ob es sich für Hartz-4-Empfänger überhaupt lohnt, neben dem Arbeitslosengeld 2 einen Hinzuverdienst anzustreben. Kritiker behaupten, dass die hohen Abgaben und die großteilige Verrechnung mit den Leistungen demotivierend wirken und Leistungsempfängern keinen Ansporn geben, sich einen Job zu suchen.
Tatsächlich kann ein maximaler Freibetrag von 300 Euro monatlich erreicht werden, der vom Empfänger einbehalten werden kann. Ob dieser Betrag die Mehrarbeit wert ist, muss jede Person für sich selbst entscheiden.
Neben dem Geldbonus zu Hartz 4 hat ein Zuverdienst aber auch andere Vorteile. Ab einem Einkommen von 850 Euro zahlen Sie Rentenversicherungsbeiträge, die Ihnen im Alter zugute kommen. Außerdem können Sie weitere private Versicherungen und Renten abschließen für die Ihnen sonst das Geld fehlen würde und die Ihnen eine bessere finanzielle Absicherung ermöglichen können.
Hinzuverdienst bei Hartz 4 durch Ein-Euro-Job
Sind Sie arbeitslos ohne Zuverdienst, kann das Jobcenter Sie dazu auffordern, einen sogenannten Ein-Euro-Job auszuführen.
Als Ein-Euro-Jobber arbeiten Sie zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche und verdienen zwischen einem und 2,50 Euro pro Stunde. Der Verdienst ist aber nicht als Gehalt zu verstehen, sondern als Aufwandsentschädigung. Daher wird das so vierdiente Geld auch nach § 11 nicht als anzurechnender Betrag gewertet.
Die Entschädigung ist zwar sehr gering, hat aber den Vorteil, dass sie als Harzt-4-Zuverdienst nicht mit den Leistungen verrechnet wird und Ihnen voll zugute kommt.
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Bekomme Ich Fahrt kosten zur Arbeit erstatten Bei Harz 4?
Hallo Richard,
das hängt vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Das Team von hartz4.de
Hatte das auch mal gehabt. Jedoch ist es bei mir schon 6 bis 7 Jahre her. Es sagen zwar alle, man darf dazuverdienen und einen bestimmten Teil auch anrechnungsfrei behalten.
Aber wenn man sich dann hinterher (wenn das tatsächlich erzielte Einkommen der ARGE vorliegt und die das alles berechnet haben) die Berechnungen der ARGE mal genauer unter die Lupe nimmt und dass alles nochmals genau nachrechnet, dann hat man durch Hinzuverdienst genau soviel, wie ohne Hinzuverdienst.
Mit anderen Worten: Jeder hinzuverdiente € wird von der Grundsicherung wieder abgezogen. Wozu dann noch arbeiten wollen.
Habe leider diese Befürchtung, dass das jetzt wieder so werden könnte. Denn ich habe jetzt endlich mal wieder einen Job in Aussicht.
Hallo Christian,
Sie können einen Freibetrag, wie in diesem Artikel beschrieben, von aus Erwerbstätigkeit erworbenem Einkommen behalten.
Das Team von hartz4.de
Darf ich einen 165€ Job als Hartz 4 Empfänger anmelden?
Hallo guten Tag,
mein Lebensgefährter hat eine Arbeit bekommen. Er verdient knapp 1.600 Euro. Dies ist genauso viel, als wir vom Arbeitsamt Geld erhalten haben
Wir möchten eigentlich nicht mehr vom Arbeitsamt abhängig sein, so wie ich es gelesen habe würde wir allerdings auch nichts mehr bekommen.
Das Problem liegt aber bei mir, ich habe meinen 20 Monaten altes Kind zuhause und passe noch auf, ich kann jetzt nicht wieder zurück zum Job.
Wir sind nicht verheiratet, so würden meine Krankenkasse nicht mehr bezahlt werden, was mache ich jetzt?
Wir haben auch nicht genug Geld übrig dass ich diese alleine zahlen kann?
Welche Optionen habe ich???
Zudem bekam er den Vertrag zum 15.04. wir bekommen Leistungen zum 31.03 das
Letzte mal. Jetzt wurde es eingestellt, wir würde zum 15.05 erst Geld bekommen. Müssen aber zum 31.04 Miete zahlen, Strom, Wasser und und und .. Lebensunterhalt brauchen wir auch. Was können wir machen? Darlehen aufnehmen? Wir wollen nicht gezwungen Schulden aufnehmen???
Ich danke schonmal im Voraus.
Liebe Grüße
G.P
Hallo Giusi,
Du schreibst, dass ihr vom Arbeitsamt Leistungen erhalten habt, also muss es Arbeitslosengeld 1 (Alg1) gewesen sein.
1. Alg1 wird immer rückwirkend für den vergangenen Monat gezahlt.
Also habt ihr die Leistung für März zum letzten mal am 31.03. erhalten.
2. Ab dem 1.04. habt ihr ein Anrecht auf Alg2 (Hartz4) beim Jobcenter!!!
Alg2 Leistungen werden aber in voraus gezahlt!!
WICHTIG!!! Schnell noch im April zum Jobcenter und Antrag auf Alg2 stellen.
Dann erhaltet ihr noch Miete, Versicherungsschutz und Geld zum Lebensunterhalt für den Monat April…
3. Wenn dein Partner erst zum 15.05. seinen ersten Lohn auf das Konto bekommt, dann soll er sich das von seinem Arbeitgeber bestätigen lassen. Diese Bestätigung dann am Jobcenter, umgehend, vorlegen. Dann bekommt ihr Alg2 (Miete usw.) auch für Mai noch bezahlt!!
Ihr habt ein Anrecht auf Alg2 bis zu dem Tag, wo der Lohn aufs Konto eingeht. (Nennt sich Zuflussprinzip)…
Eigentlich hätte euch das Arbeitsamt darauf hinweisen müssen, das ihr ab dem 31.03. hättet Alg2 (Hartz4) beantragen müssen!!
Ist jetzt natürlich knapp an Zeit… Aber hopp hopp, schnell zum Amt.
Gruß Martin
ICH BEKOMME HARTZ 4 ZUR ZEIT. KOENNTE EINEN 450 EURO JOB ANNEHMEN. WIE WIRD DAS BERECHNET?MEIN HARTZ 4 BELÄUFT SICH AUF 695.46 EURO. WIEVIEL BEKOMME ICH NOVH VOM AMT UND KOMMT DAS AMT NOCH FÜR KRANKENVERSICHERUNG USW?
Hallo Silke,
nutzen Sie bitte unseren Hartz-4-Rechner zur Orientierung. Berechnungen können wir im Einzelfall nicht durchführen.
Ihr Team von hartz4.de
Hallo, ich hab mal eine Frage zum Zuverdienst. Ich habe einen 450€ Job wovon ich ja 170€ behalten darf. Jetzt hat meine Frau auch einen 450€ Job gefunden. Wird das separat für sie berechnet und sie bekommt auch 170€ oder wird das als Gesamteinkommen gerechnet, also 900€ und es gibt sie 100€ die frei sind + die 20% vom Rest (160€)? Oder ist das finanziell alles für die Katz und das Jobcenter behält alles?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Hallo,
kann ich 100€ für einen Nebenjob bekommen und zusätzlich 200€ Entschädingung für Ehrenamt, ohne dass mir etwas abgezogen wird?
LG
hallo alleinerziehende mama verdient ca.580 euro sozialverschiert und bekomme noch vom jobcenter geld…. darf das urlaubsgeld angerechnez werden….(.ich arbeite doch auch dafür)