Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung
Kurze Zusammenfassung zum Schwerbehindertenantrag
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Der Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung ist schriftlich zu stellen. Die Ansprechpartner variieren je nach Wohnort. Häufig sind dies die Versorgungs- oder Sozialämter.
In manchen Bundesländern können Menschen mit Behinderung den Schwerbehindertenausweis mittlerweile auch online beantragen. Dies ist etwa in Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Schwerbehinderte Menschen profitieren vom sogenannten Nachteilsausgleich. Durch diesen sollen die Einschränkungen, die durch ihre Behinderung zu erklären sind, so gut wie möglich ausgeglichen werden. Damit die Vorteile genutzt werden können, muss der Betroffene jedoch zunächst einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.
Übersicht:
So stellen Sie für den Schwerbehindertenausweis einen Antrag

Möchten Sie für die Anerkennung der Schwerbehinderung einen Antrag stellen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, welches sich je nach Bundesland unterscheiden kann. Dieses erhalten Sie unter anderem online und häufig auch bei Behindertenverbänden und Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen. Außerdem wird das Dokument auch bei der jeweils zuständigen Behörde ausgegeben. Dort müssen Menschen mit Behinderung den Antrag dann anschließend auch einreichen.
Welche Behörde jedoch genau für Sie zuständig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Bundesland und Kommune sind unterschiedliche Stellen der richtige Ansprechpartner. Häufig können Sie den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen, in manchen Fällen sind hiermit jedoch auch die Sozial-, Kommunal- oder Bezirksämter betraut.
Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung: Hilfreiche Tipps
Sie sollten Ihre Ärzte im Vorhinein darüber informieren, dass Sie einen Antrag auf den Schwerbehindertenausweis gestellt haben. Es ist weiterhin ratsam, Ihnen eine Kopie des Antrags vorzulegen. Das hilft den Ärzten, wenn das Versorgungsamt weitere Fragen stellen sollte. Des Weiteren sollten Sie nur die Ärzte, die im Antrag aufgeführt werden, von der Schweigepflicht entbinden.
Welche Angaben müssen gemacht werden und was passiert danach?
Im Formular für den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung müssen Sie unterschiedliche Informationen eintragen. Hierzu gehören unter anderem Angaben zu:
- Ihrer Person und, wenn nötig, Ihrem gesetzlichen Vertreter, Betreuer oder Bevollmächtigten
- Ihrer Krankenkasse
- Ihren Gesundheitsstörungen
- den Sie behandelnden Ärzten
- Krankenhausbehandlungen der letzten zwei Jahre
- durchgeführten Rehabilitationsverfahren
Nachdem Sie den Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung eingereicht haben, wird von der zuständigen Behörde Ihr Grad der Behinderung festgestellt. Im Zuge dessen werden Ihre Ärzte bzw. die Krankenhäuser um weitere Informationen gebeten. Die Berichte werden dann ausgewertet und auf Grundlage der Ergebnisse kann entschieden werden, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Warum sollten Sie die Anerkennung der Schwerbehinderung beantragen?
Doch welche Vorteile bringt es Betroffenen überhaupt, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen? Schließlich ist die Antragsstellung häufig mit viel Zeit und Aufwand verbunden.

Die Vorteile sind vielseitig, weshalb sich Menschen mit Behinderung nicht von den Formalitäten abschrecken lassen sollten. Zu den Nachteilsausgleichen zählen unter anderem:
- Spezieller Kündigungsschutz laut Arbeitsrecht
- Zusätzlicher Urlaubsanspruch
- Steuerliche Entlastungen
- Rente ab 60
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
- Krfatfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Nutzung von Behindertenparkplätzen
- Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber
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Guten Tag! Schicken SIE mir BITTE ein Antrag für Schwerbehinderung.
M.f.G Eduard
Hallo Eduard,
für den Antrag ist das Jobcenter zuständig. Nur dieses kann Ihnen den Antrag zuschicken. Wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Jobcenter.
Das Team von hartz4.de