Arbeitslosengeld 1: Wem steht es zu und wie wird es berechnet?
Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) steht Ihnen zu, wenn Sie arbeitslos sind und in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Um ALG 1 zu erhalten, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Wie lange Sie Arbeitslosengeld 1 erhalten, hängt von Ihrem Alter und der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten fünf Jahren ab.
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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozialstaat, weswegen hilfebedürftige Personen u. a. finanzielle Unterstützung erhalten. Eine dieser Leistungen ist Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Doch wann haben Sie Anspruch auf diese Leistung? In diesem Ratgeber informieren wir Sie, was Sie tun müssen, um Arbeitslosengeld I (ALG I) zu erhalten. Sie erfahren, wie sich die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen lässt und wie lange Sie die Leistung erhalten. Drohen Sanktionen, wenn Sie z. B. eine Frist verpassen?
Übersicht:
Was ist Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)?
Arbeitslosengeld 1 ist eine Versicherungsleistung und nicht mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz 4) zu verwechseln. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Leistungen, die auf verschiedenen Voraussetzungen beruhen.
Wie wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt? Die Beiträge werden von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern finanziert. Erst wenn Sie die geforderte Mindestlaufzeit selbst versichert waren, haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Das Recht auf Arbeitslosengeld 1 findet sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Ihr Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit bzw. die zuständige Agentur für Arbeit vor Ort. Dort können Sie das Arbeitslosengeld 1 auch beantragen.
Beachten Sie, dass für diese beiden Meldungen verschiedene Fristen gelten und diese unabhängig voneinander erfolgen:
- Arbeitssuchend müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses melden.
- Arbeitslos müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden.
Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?
Grundlegende Voraussetzung, um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, ist, dass Sie arbeitslos sind. Als arbeitslos gilt, wer
- in keinem Beschäftigungsverhältnis steht,
- bemüht ist, seine Arbeitslosigkeit zu beenden und
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen als arbeitssuchend gemeldet sein.
- Sie müssen als arbeitslos gemeldet sein.
- Sie müssen die Anwartschaftszeit gemäß § 142 SGB III erfüllen.
Nach § 142 Abs 1. SGB III gilt zur Anwartschaftszeit Folgendes:
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Zwölf Monate entsprechen nach § 339 SGB III 360 Tagen, da jeder Monat mit 30 Tagen berechnet wird. Versicherungspflichtig sind Sie auch, wenn Sie sich in Elternzeit befinden oder Wehr- und Zivildienst ableisten. Sie haben also auch nach dieser Zeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Bei versicherungswidrigem Verhalten droht eine Sperrzeit
Leistungen, wie Arbeitslosengeld 1, erhalten Betroffene nur, wenn Sie sich an die Regelungen halten. Missachten Sie diese, drohen Sperrzeiten. Wie lange diese anhalten, ergibt sich aus dem Einzelfall. Sie liegen aber zwischen einer und zwölf Wochen.
In dieser Zeit erhalten Sie dann kein Arbeitslosengeld I und entsprechend wird auch die Dauer des Anspruchs herabgesetzt.
Die Zahlung von ALG 1 erfolgt beispielsweise erst nach der Sperrzeit, wenn
- Sie Ihre Arbeitslosigkeit durch eine Kündigung selbst oder durch Ihr arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt haben,
- eine angebotene und zugleich zumutbare Beschäftigung nicht angenommen haben oder dies durch Ihr Verhalten verhindert haben,
- die Eigenbemühung, die die Agentur für Arbeit forderte, nicht nachwiesen,
- Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, zur beruflichen Aus- bzw. Weiterbildung oder zur Teilhabe am Arbeitsleben verweigert haben,
- Maßnahmen abgebrochen bzw. mit Ihrem Verhalten für einen Ausschluss herbeigeführt haben,
- Sie sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet haben,
- einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, wie einen ärztlichen Untersuchungstermin wahrzunehmen, nicht nachgekommen sind.
Wie berechnet man Arbeitslosengeld 1?
Woraus ergibt sich die Höhe des ALG 1?
Die Berechnungsgrundlage bildet das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich erzielt hat.
Wie lange Sie nun Arbeitslosengeld 1 erhalten, ergibt sich aus der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten fünf Jahre und aus dem Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs (§ 147 Abs. 2 SGB III).
Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren in Monaten | Vollendetes Lebensjahr | Höchstanspruchsdauer |
---|---|---|
12 | 6 Monate | |
16 | 8 Monate | |
20 | 10 Monate | |
24 | 12 Monate | |
30 | 50. | 15 Monate |
36 | 55. | 18 Monate |
48 | 58. | 24 Monate |
Die Tabelle zeigt, dass Arbeitslose, die das 50. Lebensjahr noch nicht beendet haben, maximal 12 Monate Arbeitslosengeld 1 beziehen können. Die Höchstdauer von 24 Monaten bekommen nur Personen zugesprochen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate beschäftigt waren.
Bis 31. Juli 2018 gilt noch die verkürzte Anwartschaft
Personen, die in den letzten zwei Jahren nun weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten unter Umständen dennoch Arbeitslosengeld 1, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie waren in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt,
- es sich dabei um Arbeitsverhältnisse handelte, die von vornherein auf maximal sechs Monate befristet waren und
- Ihr Bruttoentgelt in den letzten zwölf Monaten nicht 34.020 Euro überschritten hat.
Wie lange Sie dann Arbeitslosengeld 1 erhalten, zeigt folgende Tabelle:
Versicherungspflichtverhältnisse mit einer Dauer von insgesamt mind. | Höchstanspruchsdauer in Monaten |
---|---|
6 Monaten | 3 |
8 Monaten | 4 |
10 Monaten | 5 |
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Hallo ,
Ich werde am 01.07.2019 meinen Job ( Fester Arbeitsvertrag ) kündigen und einen 3 MOnatigen Kurs als Rettungssanitäterin absolvieren. In diesen 3 Monaten erhalte ich keinen Lohn. Steht mir dadurch Unterstützung vom Amt zu .?
Ich bin 26 Jahre und habe bereits einen abgeschlossene Ausbildung.
MFG
nein
Hallo,
ich bin erst seit wenigen Tagen arbeitslos und könnte einen 20 h Teilzeitjob bekommen. Das reicht jedoch nicht zum Leben. Werde ich mit ALGII aufgestockt und wenn ja, verliere ich dadurch meinen Anspruch auf ALGI ?
Vielen Dank,
mit frdl. Grüßen
Meine Tochter Bezieht seit 1.8.2019 ALG I . Für die neue Stelle bräuchte sie ein Auto, weil die Schichten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Dazu braucht sie einen Kredit von 2000, 00 €.
Bekommt sie das Geld als Sonderbedarf vom Amt?
Bekomme zur zeit Arbeitslosengeld 1 und bin nebenher noch Ehrenamtlich tätig war jetzt,mit Senioren als begleitung auf eine seniorenreise.Habe das dem Arbeitsamt mit geteilt,Und gesagt das ich eine Aufwandsentschädigung bekomme,darauf hi haben sie mich abgemeldet und mir das Arbeitslosengeld gekürtzt.Meine frage dürfen die das überhaupt?