Beratungshilfeschein: Das Recht auf anwaltliche Unterstützung
Das Wichtigste zum Beratungshilfeschein zusammengefasst:
Die Beratungshilfe ermöglicht es auch einkommensschwachen Personen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Durch den Beratungsschein kann der Anwalt die Kosten für seine Beratung direkt mit dem zuständigen Gericht abrechnen.
Ein Beratungsschein kann beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden. Das Jobcenter stellt hierfür in der Regel einen Nachweise für den Empfang von Leistungen aus.
- Die Beratungshilfe ermöglicht es auch einkommensschwachen Personen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Durch den Beratungsschein kann der Anwalt die Kosten für seine Beratung direkt mit dem zuständigen Gericht abrechnen.
- Ein Beratungsschein kann beim Amtsgericht des Wohnortes beantragt werden.
Gerade Menschen, die wenig finanziellen Spielraum haben, sind häufig auf juristische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte angewiesen. Dennoch hält sich hartnäckig das Gerücht, wer wenig oder kein Geld zur Verfügung hat, könne sich ohnehin keinen Anwalt leisten. Tatsächlich können Geringverdiener und Hartz-4-Empfänger aber auf staatliche Unterstützung bauen: Der Beratungshilfeschein macht’s möglich.
Übersicht:
Beratungsschein für den Anwalt: Was ist das?

Der Beratungshilfeschein kann beim Amtsgericht des eigenen Wohnortes beantragt werden. Er garantiert Menschen mit geringem Einkommen staatliche Unterstützung zur Finanzierung der Beratung in juristischen Fragen, denn der Beratungsschein für einen Rechtsanwalt ermöglicht es diesem, die Kosten für die anwaltliche Unterstützung direkt mit dem Gericht abzurechnen.
Ein Beratungshilfeschein gilt zudem nicht für alle Rechtsgebiete gleichermaßen. Angelegenheiten folgender Rechtsgebiete sind durch die Hilfe abgedeckt:
- Privat- und Zivilrecht (bspw. Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht etc.)
- Sozialrecht
- Arbeitsrecht
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
Beratungshilfeschein: Voraussetzungen der Bewilligung
Nicht jeder Bürger hat Anrecht auf die Beratungshilfe. Diese steht ausdrücklich nur Menschen zur Verfügung, die aus eigenen finanziellen Mitteln keinen Anwalt bezahlen könnten. Hingegen müssen Bürger, die als leistungsfähig genug gelten, die Rechtsberatung selbst bezahlen. Denn auch, wenn ein Anwalt nicht immer zwingend erforderlich ist (z. B. bei einer Klage vor dem Sozialgericht), kann die Hilfe gerade im Vorfeld trotzdem sinnvoll sein.
In der Regel erfüllen Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Sozialhilfe die Voraussetzungen für den Beratungshilfeschein. Auch viele Geringverdiener sowie überschuldete und insolvente Personen können die finanzielle Hilfe meist in Anspruch nehmen, beispielsweise für die anwaltliche Schuldnerberatung.
Den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten: Wie geht das?

Einkommensschwache Personen können den Beratungshilfeschein entweder persönlich oder über ihren Anwalt beantragen.
Es empfiehlt sich jedoch, die erste Möglichkeit zu nutzen und den Antrag selbst zu stellen. Bemüht sich der Anwalt um den Beratungsschein, entstehen bereits erste Kosten, die im Fall einer Ablehnung des Anliegens durch den Antragstellenden selbst gezahlt werden müssten. Daher ist es ratsam, den Aufwand in Kauf zu nehmen und die Beratungshilfe eigenständig zu beantragen.
Außerdem werden, um beim Amtsgericht den Beratungsschein beantragen zu können, weitere Unterlagen benötigt, die vor allem zur Prüfung der Einkommenssituation des Antragstellers dienen. Zusätzlich zum ausgefüllten Formular sollten Anwärter – sofern relevant – folgende Dokumente bereithalten:
- Aktueller Kontoauszug
- Nachweise über monatlich anfallende finanzielle Verpflichtungen (Kreditraten, Versicherungsbeiträge etc.)
- Aktuelle Lohnabrechnung
- Bewilligungsbescheid von Sozialleistungen (Grundsicherung etc.)
- Rentenbescheid
Mit dem ausgestellten Beratungshilfeschein kann der Anwalt nun frei ausgewählt werden. In der Regel benötigt der ausersehene Jurist das Original – so wird eine doppelte Nutzung durch den Mandanten ausgeschlossen. Möglicherweise ist nun nur noch eine Gebühr von etwa 15 Euro an den Anwalt zu begleichen. Viele verzichten jedoch auch auf diesen Selbstbehalt.
Sonderstatus: Hamburg, Bremen und Berlin

In einigen Bundesländern existiert jedoch keine Beratungshilfe und somit kann auch kein Beratungshilfeschein beantragt werden.
Stattdessen wird die Unterstützung in Form von öffentlichen Rechtsberatungen gewährt, die einkommensschwache Personen vergünstigt oder kostenlos in Anspruch nehmen können.
Dies ist in Bremen und Hamburg der Fall. In Berlin dagegen gibt es beide Angebote, sodass frei entschieden werden kann, welche Form dem Ratsuchenden mehr zusagt. Entsprechende Stellen können bei den Amtsgerichten erfragt werden.
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…Die Beratungshilfe wurde mir beim Amtsgericht abgelehnt,obwohl ich volle Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe beziehe.
Außerdem bin ich herzkrank.Ich bin 90 % schwerbehindert (Das ist im Amtsgericht bekannt)).
….und ich bin unschuldig verurteilt.
Ich fürchte ,daß ich das alles nicht überlebe.
Vorher habe ich ständig Briefe vom Gerichtsvollzieher (obwohl ich keinem was schulde)bekommen.Jetzt schickt man mir Briefe vom Amtsgericht.Und ständig muß ich Widersprüche einlegen oder auch nicht … Und dann wollen sie ,daß es in einer bestimmten Form eingelegt wird. Es reicht nicht wenn Sie hingehen und sagen….Es dreht sich alles im Kreis……Und sie sagen nicht so direkt was man machen soll. Man kriegt plötzlich den Urteil….Völlig verwirrend….
Ich habe zu hause keinen PC und ich bin fast jeden Tag krank.Und ich habe keine Haushatshilfe und gar keine Hilfe ….
Hallo Nazarko,
wir können nicht sagen, aus welchen Gründen der Beratungshilfeschein abgelehnt wurde. Am besten wenden Sie sich an eine Sozialberatungsstelle und lassen die Angelegenheit dort prüfen.
Ihr Team von hartz4.de
Hallo liebes hartz4.de Team,
meine Eltern sind beide kürzlich verstorben und haben in ihrem Testament verfügt, dass ihre Enkelin einen Pflichteil erhält. Dies ist völlig in Ordnung, da die Mutter dieser Enkelin (meine Schwester) 2014 verstorben ist.
Meine Nichte ist Hartz 4-Empfängerin. Sie hat einen Anwalt beauftragt mich zu aufzufordern, eine Vermögensverzeichnis zu erstellen und den Pflichtteil notfalls einzuklagen.
Da ich meiner Nichte selbstverständlich den Pflichteil auszahlen möchte, das also unstrittig ist, bin ich sehr verwundert, dass ich mich mit einem Anwalt auseinandersetzen muss, der quasi vom Staat bezahlt wird. Prüft denn das Amtsgericht nicht die Notwendigkeit der Beauftragung eines Anwalts, bevor die Kosten übernommen werden? Kann bzw. darf ich mich mit dem Amtsgericht oder dem Jobcenter in Verbindung setzen, um eine möglichst schnelle Klärung zu bewirken, die vor allen Dingen keine weiteren Anwaltskosten auf beiden Seiten verursacht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Renate
Hallo,
mein Papa wurde von meinem Bruder wegen jahrelanger Misshandlung angezeigt. Da diese Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen ging er mit einem Schein vom Gericht zu seinem Anwalt um sich in dieser Geschichte vertreten zu lassen.
Im Nachhinein fordert der Anwalt jetzt 700€ von meinem Vater, obwohl dieser den Schein vom Gericht hatte und bereits Frührentner ist und kein Einkommen hat, außer seiner geringen Rente.
Ist dies rechtens? An wen kann man sich wenden, wenn es das nicht ist?
Danke!
Mein Anwalt hat für 4 Beratungen die Kosten vom Gericht erstattet bekommen.
Von mir hat er jeweils 15 Euro erhalten.
Bekomme ich die 60 Euro vom Jobcenter zurück ?