Hartz 4: Immer mehr Kinder brauchen staatliche Unterstützung
Kurze Zusammenfassung zu Hartz 4 für Kinder
Der Regelsatz für Kinder ist nach dem Alter gestaffelt. Wie viel der Satz derzeit beträgt, erfahren Sie hier.
Das Kindergeld wird in der Regel vollständig auf den Hartz-4-Satz angerechnet. Nur wenn das Kind nicht bei den Eltern lebt, wird das Kindergeld nicht angerechnet.
Bezieher von Sozialleistungen, Sozialgeld und Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Eltern können allerdings für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Mehr über Leistungen für Kinder
Übersicht:
Wie hoch ist der Hartz-IV-Kinderregelsatz?
Beim Hartz-4-Satz für Kinder gilt generell, je älter das Kind ist, desto höher ist der Betrag, der für es vorgesehen ist. Doch wodurch ergibt sich der Hartz-4-Regelsatz für ein Kind? Als Berechnungsgrundlage dient der Betrag, den ein alleinstehender Erwachsener erhält. Damit entspricht der Wert, den Kinder bei Hartz 4 bekommen, lediglich 60 Prozent (im Alter von 0 bis 14) bzw. 80 Prozent (15 bis 18 Jahre) des Regelsatzes eines Erwachsenen.
Hartz-4-Kindersatz (2017) gestaffelt nach Alter:
- 0-5 Jahre: 237 Euro
- 6-13 Jahre: 291 Euro
- 14-18 Jahre: 311 Euro
- Unter 25 Jahre bei den Eltern lebend: 327 Euro
Darf der Hartz-4-Satz für ein Kind wegen dem Kindergeld gemindert werden?
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, mit der Geburt des Kindes Kindergeld zu beantragen, damit dessen Grundsicherung künftig sichergestellt ist. Dies gilt natürlich auch für die Eltern, die Hartz 4 beziehen. Das Kindergeld wird jedoch, so hat es das Bundesverfassungsgericht 2010 entschieden, vollständig auf den Hart-4-Satz angerechnet.
Ist das Kindergeld einmal beantragt, wird es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt, unter Umständen sogar bis zum Alter von 25 Jahren. Dies wäre z.B. der Fall, wenn das Kind eine Ausbildung antritt oder ein Studium aufnimmt.
Die Höhe des Kindergelds richtet sich dabei stets nach der Anzahl der Kinder. Für das erste und zweite Kind erhalten die Erziehungsberechtigten 192 Euro, für das 3. 198 Euro und ab dem 4. Kind 223 Euro.
Hartz 4: Der Kinderfreibetrag
Kinder aus Hartz-4-Familien dürfen über einen Freibetrag von 3.100 Euro verfügen. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine Pauschale, wodurch das Alter der Kinder keinen Einfluss auf die Höhe des zugelassenen Vermögens hat. Der Kinderfreibetrag darf nicht auf den Regelsatz angerechnet werden, solange sich der Besitz eindeutig dem Kind zuordnen lässt.
Deshalb sollten die Erziehungsberechtigten darauf achten, dass das Konto mit dem angelegten Geld auch offiziell auf den Namen des Kindes läuft. Ansonsten wird jegliches Vermögen auf den Regelsatz angerechnet. Dasselbe betrifft auch den Wert, der den Freibetrag schließlich übersteigt.
Trotz Hartz 4 haben Kinder Anspruch auf Bildung und Teilhabe
Da der Hartz-4-Satz für ein Kind knapp bemessen ist, können die Eltern beim Jobcenter Zuschüsse für bestimmte Leistungen beantragen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass das Kind aufgrund der finanziellen Situation benachteiligt wird. In einer Studie wurde erst kürzlich nachgewiesen, dass in einer Familie, die Hartz 4 empfängt, die Kinder oftmals größere gesundheitliche und schulische Probleme haben als Kinder aus finanziell besser gestellten Familien. Um diese Chancenungleichheit abzufedern, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Damit soll den Kindern bspw. die Möglichkeit eröffnet werden, an schulischen Aktivitäten teilzunehmen, die sie ohne Unterstützung nicht wahrnehmen könnten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Kosten für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, den Musikunterricht oder andere Freizeitaktivitäten übernimmt. Die Absicht dahinter ist, dass die soziale Isolation von Hartz-4-beziehenden Kindern durch diese Maßnahmen aufgebrochen wird.
Haben Empfänger von Hartz 4 Anspruch auf Kinderzuschlag?
Die Antwort lautet nein. Für sie ist der Kinderzuschlag ebenso wenig vorgesehen wie für Bezieher von Sozialgeld und Sozialhilfe. Der Kindergeldzuschlag wurde eingeführt, um Eltern mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten, so dass sie kein Arbeitslosengeld 2 in Anspruch nehmen müssen. Im Falle der Bewilligung können Eltern mit bis zu 170 Euro monatlich unterstützt werden.
Fazit: Hartz 4 für Kinder
- Der Hartz-4-Satz für Kinder ist nach Alter gestaffelt.
- Das Kindergeld wird vollständig auf Hartz 4 angerechnet.
- Kinder haben unabhängig ihres Alters bei Hartz 4 einen Freibetrag von 3.100 Euro.
- Die Eltern haben bei Hartz-4-Bezug die Möglichkeit, für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen.
Bildnachweis: Depositphotos/©DmitryPoch, iStock.com/viki2win