Antrag auf Hartz-4-Mehrbedarf gemäß SGB II: Wer hat Anspruch?
Das Wichtigste zum Mehrbedarf zusammengefasst:
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) kann ein Mehrbedarf anerkannt werden, wenn ein besonderer Bedarf des Leistungsempfängers besteht. Das ist beispielsweise in der Schwangerschaft der Fall.
Ja. Ziehen Sie ein Kind alleine groß, haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter in Form eines Mehrbedarfs.
Um einen Mehrbedarf erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie hier.
Viele Betroffene klagen, dass der Hartz-4-Regelsatz nicht ausreiche. Besteht ein besonderer Bedarf, kann zusätzlich zur Grundsicherung ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf, vom Jobcenter einen Mehrbedarf anerkannt zu bekommen? Dieser Frage widmet sich der nachfolgende Ratgeber.
Mehr zum Thema Mehrbedarf:
Übersicht:
Was ist ein Mehrbedarf laut § 21 SGB II?

Die Leistungen aus dem Hartz-4-Regelsatz werden maßgeblich durch die Lebenssituation, vorhandenes Einkommen und eventuelle Vermögenswerte berechnet. Oft reicht das, was letztendlich dabei herauskommt, aber nur für das Nötigste.
Neben dieser pauschalisierten Zahlung vom Jobcenter gibt es allerdings auch Fälle, in denen ein Mehrbedarf anzuerkennen ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet Paragraph 21 SGB 2. Davon abzugrenzen ist der Sonderbedarf.
Bei letzterem handelt es sich nämlich um eine einmalige Leistung vom Jobcenter, beispielsweise für die Erstausstattung einer Wohnung. Beim Mehrbedarf handelt es sich hingegen um eine monatliche Zahlung, die zusätzlich zur Grundsicherung ausbezahlt wird.
Mehrbedarf für werdende Mütter
Bei schwangeren Frauen entsteht unweigerlich ein Mehrbedarf. Dieser muss vom Jobcenter anerkannt werden. In § 21 Absatz 2 SGB II wird diesbezüglich Folgendes definiert:
Bei werdenden Müttern wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.
Je nachdem, wie hoch der Regelsatz ausfällt, wird also schwangeren Frauen ein Mehrbedarf von 17 Prozent gewährt. Dieser wird ab der 13. Schwangerschaftswoche anerkannt. Als Berechnungsgrundlage dient der vom Arzt berechnete wahrscheinliche Entbindungstermin.
Von diesem werden 28 Wochen abgezogen. Die Auszahlung erfolgt bis zur tatsächlichen Entbindung, auch wenn diese von dem voraussichtlichen Termin abweicht.
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf. Die Voraussetzungen für selbigen sind als gegeben anzusehen, wenn der Betroffene den Regelsatz für Alleinstehende erhält und mindestens ein Kind in seinem Haushalt lebt. Dies gilt auch für Pflegekinder.
Wie hoch der Mehrbedarf ausfällt, ist maßgeblich von Anzahl und Alter der Kinder abhängig. Der Mindestsatz beträgt 12 Prozent, in einigen Fällen ist aber auch ein Höchstsatz von bis zu 60 Prozent möglich, den der Betroffene zusätzlich monatlich erhält.
Mehrbedarf für behinderte Leistungsberechtigte
Auch die Behinderung eines Leistungsempfängers kann einen Mehrbedarf begründen. Hierbei sind stets Einzelfallprüfungen notwendig. Je nach Ausprägung der Behinderung sind beispielsweise auch Mobilitätshilfen oder ähnliches denkbar.
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung

Ein Mehrbedarf zusätzlich zur Grundsicherung kann auch gewährt werden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger aus medizinischen Gründen auf eine kostenintensive Ernährung angewiesen ist. Dabei sind unterschiedliche Fälle denkbar.
Als Nachweis ist stets ein ärztliches Attest zu erbringen. Der Mehrbedarf wird dann für maximal ein Jahr bewilligt.
Nach diesem Zeitraum ist eine erneute Untersuchung vonnöten, die nachweist, dass die kostenaufwendige Ernährung weiterhin notwendig ist. Kommt der behandelnde Arzt zu diesem Ergebnis, wird der Mehrbedarf weiterhin gewährt.
Mehrbedarf bei dezentraler Wasserversorgung
Grundsätzlich werden beim Bezug von Hartz 4 auch die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Stromkosten trägt der Leistungsempfänger hingegen selbst, für diese ist ein Posten in den Regelsatz einberechnet.
Allerdings gilt dieser nur für den üblichen Gebrauch. Erfolgt die Warmwassererzeugung dezentral, also über die Haushaltsenergie, sind diese Mehrkosten nicht durch den Hartz-4-Regelsatz abgedeckt.
Daher können Sie einen Mehrbedarf beantragen, wenn es bei Ihrer Wohnung eine dezentrale Warmwassererzeugung gibt. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter der leistungsberechtigten Personen und dem für sie maßgeblichen Regelbedarf.
Härtefälle gemäß § 21 SGB 2
Die oben beschriebenen Fälle sind allesamt in § 21 SGB II als Begründungen für einen Mehrbedarf erfasst. Allerdings kann es auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe geben. Diese werden durch die Härtefallregelung abgedeckt.
Es handelt sich hierbei immer um Einzelfallentscheidungen, welche auf Grundlage der individuellen Umstände des vorliegenden Falls getroffen werden. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen drei Beispiele, bei denen von der Gewährung eines Mehrbedarfs auszugehen ist:
- Pflege- und Hygieneartikel: Werden diese aus gesundheitlichen Gründen in besonderem Maße benötigt, so können sie nach Einreichen einer ärztlichen Bescheinigung als Mehrbedarf übernommen werden.
- Putz-/Haushaltshilfe für körperlich stark beeinträchtigte Personen: Wer beispielsweise im Rollstuhl sitzt, kann einen Antrag auf Mehrbedarf für eine Haushaltshilfe stellen, da diese Arbeiten in aller Regel nicht mehr selbstständig erledigt werden können.
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts: Lebt ein Elternteil getrennt von den Kindern, können Fahrtkosten entstehen, wenn dieser sein Umgangsrecht wahrnehmen möchte. Auch in diesem Fall ist es möglich, einen Mehrbedarf zu beantragen, damit die entstehenden Kosten gedeckt werden können.
Antrag auf Mehrbedarf beim Jobcenter einreichen

Erfüllen Sie eine der oben beschriebenen Voraussetzungen für einen Mehrbedarf, können Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter einreichen. Die nötigen Formulare erhalten Sie vor Ort.
Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass auch tatsächlich ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht. Handelt es sich beispielsweise um eine Zusatzleistung aufgrund kostenintensiver Ernährung, ist ein entsprechendes ärztliches Attest dem Antrag beizufügen.
Es ist auch möglich, dass mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig anerkannt werden. Für jeden ist allerdings ein separater Antrag vonnöten, damit Sie diese Leistung zusätzlich zum Hartz-4-Regelsatz vom Jobcenter erhalten können.
Können Sie einen Mehrbedarf rückwirkend beantragen?
Es ist durchaus möglich, einen Mehrbedarf rückwirkend zu beantragen, allerdings ist auch hier ein genauer Nachweis zu erbringen, dass der Anspruch tatsächlich schon seit einem längeren Zeitraum besteht. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf, empfiehlt es sich, den entsprechenden Antrag umgehend zu stellen.
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Ich weiß von einer Bekannten Mutter, dass sie es geschafft hat für Ihren langjährigen schwerst drogenabhängigen Sohn (ca. 20 jahre heroinsüchtig) der auch mehrere entwöhnungstherapien und dazu noch zwangstherapien vom Staat auferlegt, selbst freiwillige Therapien die aber alle früher oder später in einem extremen Rückfall endeten und nur durch Substitution einigermaßen in grenzen gehalten werden konnten.
Sucht ist inzwischen eine anerkannte Krankheit und kann/muss auch so angenommen werden. Auf jeden Fall bekam er nach zusätzlichen Depressionen einen behinderungsgrad von sogar 50%.
Ich weiß von dieser Mutter ,dass es ein langer Weg dorthin war und mich würde nach 24 Jahren suchtkrankheit interessieren was nötig ist, um so ein Ergebnis zu erzielen um einen gewissen %Rahmen zu erlangen, welche Anträge, Atteste von behandelnden Ärzten dafür nölig sind. Noch bin ich kein pflegefall, traue mir auch nach 3 schweren.motoradunfällen und einem Schlaganfall eine geringfügige Arbeit zu.
Wer kann mir sagen womit ich da am besten anfange?
Vielen Dank.
Ich wohne mit meinem Bruder in einer Wohnung ich bin der Hauptmieter und mein Bruder Untermieter wir bekommen beide Alg 2 was muss ich im Weiterbewilligungsantrag angeben Bedarfgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschat
Hallo Hammoura,
lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema Haushaltsgemeinschaft und erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.
Das Team von hartz4.de
Hallo Schmetterling,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht beurteilen, ob dies rechtens ist. Aus den fachlichen Weisungen des Jobcenters geht hervor, dass zur Prüfung des Leistungsanspruchs ein Nachweis erbracht werden muss. Das Schreiben vom Jugendamt ist ein solcher möglicher Nachweis. Erkundigen Sie sich bitte direkt beim Jobcenter, warum dies notwendig ist oder ob ein anderer Nachweis denkbar ist.
Das Team von hartz4.de
Guten Tag,
ich habe soeben, nach einem Widerspruch, meinen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bewilligt bekommen.
Meine Frage ist, der Antrag wurde im Oktober gestellt – das JC zahlt von Oktober an den Mehrbedarf.
In meiner Bescheinigung vom Arzt steht, dass die Erkrankung seit 2015 schon besteht. Ich bin seit 1/2016 im Leistungsbezug. Kann für den gesamten Zeitraum rückwirkender Mehrbedarf gefrdert werden oder tatsächlich nur seit Oktober.
MfG
B.S.
Hallo Bianka,
in der Regel können Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung beansprucht werden.
Das Team von hartz4.de
Klar,ab Antrag Oktober erst,
Seit 2015 Nachzahlung-Übernahme- ist wohl bissel übertrieben verlangt bzw.zu hoffen drauf. Man muss ja auch nicht erst nach drei Jahren Antrag stellen.
Hallo ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Meine Schwester ist alleinerziehend und es wurde bereits mehrmals von der Schule ihrer Tochter darauf hingewiesen das Hausaufgaben am Computer erledigt werden müssen. Nach Recherche wurde ein einmaliger Mehrbedarf, für ein PC zur Bearbeitung der Hausaufgaben, angefordert der nun abgelehnt wurde.
Was kann sie nun tun?
Hallo V.Koester,
wir können im Einzelfall leider nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht bzw. ob und wie Sie Leistungen für den PC einfordern können. Unter Umständen können Sie beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle.
Das Team von hartz4.de
Widerspruch durch Anwalt oder alleine machen
Hallo,
mein Frau hat MS mit Grad der Behinderung 80 mit Ag & B
Unser Einkommen ist
Bu -Rente
und meine Frau
EW – Rente / Einkommen aus Arbeit 100€ bei 10,25 Std / Monat
sowie Aufstockend harz 4 zusätzlich erhält meine Frau (Mehrbedarf aufwendige Ernährung)
Käme für uns ein Mehrbedarf für Behinderte in Frage ???
Da die Mitarbeiter unseres JC selbst diese Thematik nicht verstehen bzw. verstehen wollen.
Mfg
G.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Hartz 4 – Empfänger und habe seit einigen Tagen den Schwerbehindertenausweis mit 50%! Welche Anträge stehen mir zu?
Mir freundlichen Grüßen
Dietmar W.
Manuel M. 100% Erwerbsgemindert + schwerbehindert Merkz.: H+G+RF Pflegegrad 3 und geht in Behinderten-Werkstätte mit 130,– € Monatseinkommen. Grundsicherung im Alter.
kann man notwendigen Mehrbedarf Zahnreinigung + Zahnbehandlungen vom Sozialamt erhalten ???
Danke für Ihre Info
MfG. Manuel.M.
Hallo
Eine Bekannte war Hartz 4 ca mai18 – aug19 .
sie wusste nicht dass es heizkosten und warmwasserzuschuss gibt.
momentan wieder im job..
kann sie nachträglich für die hartz 4 zeit dies einfordern.??
Der Job wurde von Arbeitgeberseite wieder gekündigt – also bald wieder beim amt-
Kann sie fahrgeld zur Schule beantragen- Erzieherinnenausbildung ,aber schon 50jahre alt.
lese immer nur von schülern bis 25 ? vielleicht auch Internetzugang weil recherche für referate notwendig .
vielen dank
Hallo.ich habe eine frage,meine Freundin hat schwerbehindertenausweis 60% .jetzt macht die Firma in ihre Wohnung renovierung,das heiß alle Wohnungen.das heißt das die miete wert teure.wenn sie hat schwerbehindertenausweis 60% muß sie dann von der Wohnung raus?
LG. B.