Probearbeiten: Hilfreiche Tipps zur Testarbeit
Das Wichtigste zum Probearbeiten zusammengefasst:
Bei der Probearbeit geht es darum, dass Arbeitgeber die praktischen Fähigkeiten und das Verhalten des Bewerbers beobachten können, bevor sie einen Arbeitsvertrag mit ihm schließen.
Die Probezeit beschreibt eine häufig sechs Monate andauernde Testphase zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses und ist daher von der Probearbeit abzugrenzen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Bei einem Probearbeitstag handelt es sich allgemein nicht um einen anmeldepflichtigen Termin. Haben Sie jedoch zur gleichen Zeit einen Termin beim Jobcenter, können Sie das Probearbeiten als Absagegrund angeben.
Viele Unternehmer greifen gerne auf das Probearbeiten zurück, um damit den praktischen Fähigkeiten von Bewerbern auf den Grund zu gehen. Bewerber sollten jedoch darauf achten, nur seriöse Probearbeit anzunehmen und sich nicht ausnutzen zu lassen. Mehr dazu verrät der vorliegende Ratgeber.
Übersicht:
Die Definition vom Probearbeitstag

Unter den Begriff Probearbeiten fällt im Arbeitsrecht ein zulässiges Arbeitsmodell, welches von vielen Unternehmen gerne benutzt wird, um potentielle Neuzugänge unter die Lupe zu nehmen. Doch was genau ist unter einem Probetag oder gar mehreren Probewochen zu verstehen? Tatsächlich reicht es dem ein oder anderen Arbeitgeber nicht, anhand einer schriftlichen Bewerbung, einem Telefoninterview und einem Vorstellungsgespräch einen Bewerber zu bestimmen, der die zu besetzende Arbeitsposition einnimmt.
In diesem Moment bietet sich die Probearbeit an. Viele Firmeninhaber laden dementsprechend vielversprechende Kandidaten in ihr Unternehmen ein und erproben dort deren praktische Fähigkeiten. Dazu müssen die Eingeladenen oft eine Probeaufgabe, oder auch mehrere, lösen. Die Bewerber haben in solchen Fällen für gewöhnlich einen zuvor definierten Zeitraum zur Verfügung. Nach Beendigung der Aufgaben können die einzelnen Testpersonen schließlich vom Arbeitgeber miteinander verglichen werden.
Grundsätzlich wird bei der Probearbeit auf Bezahlung verzichtet, weshalb Sie darauf achten sollten, nur seriöse Angebote wahrzunehmen. Deshalb sollten Sie durchaus skeptisch werden, wenn Sie eine Aufforderung dazu erhalten, für mehrere Wochen lang zum Probearbeiten zu erscheinen. Vor allem dann, wenn dies noch vor dem eigentlichen Vorstellungsgespräch geschieht. Eine Analyse der Rahmenbedingungen kann dabei helfen, die schwarzen Schafe von seriösen Unternehmen zu trennen. Behalten Sie dazu auch die folgenden Hinweise im Hinterkopf:
- Unabhängig davon, wie lange das Probearbeiten ausfällt, es muss sinnvoll sein: Das bedeutet, dass Bewerber dabei nicht wertschöpfend im Unternehmen mitwirken sollen. Es geht vielmehr darum, dass sich Arbeitgeber bei der Probearbeit ein Bild von der praktischen Arbeitsweise, dem Auftreten und der Arbeitsmoral der jeweiligen Person machen können. Dahingegen soll der Arbeitnehmer die Chance erhalten, das betriebliche Umfeld kennenzulernen.
- Folglich sollten die Aufgaben beim Probearbeiten auch zur ausgeschriebenen Stelle passen.
- Es ist zwingend darauf zu achten, dass aus der Probearbeit nicht irgendwann ein scheinhaftes Praktikum wird, indem der Bewerber Aufgaben der Vollzeitkräfte komplett übernimmt.
- Das Probearbeiten kann auch infolge einer Maßnahme des Jobcenters erfolgen. Grundlage ist in diesem Fall § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III). Darin ist vorgegeben, dass der Probearbeitszeitraum sechs Wochen nicht überschreiten darf.
Der Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeiten

Es kann schnell passieren, dass der Begriff des Probearbeitens mit dem arbeitsrechtlichen Terminus der „Probezeit“ verwechselt wird. Letzteres hat jedoch weniger damit zu tun, dass Arbeitgeber eine Chance erhalten, Bewerber bei praktischen Handlungen in Augenschein zu nehmen.
Wird im Arbeitsrecht von Probezeit gesprochen, geht es dabei um einen oft sechs Monate langen Zeitraum, der den Beginn eines Arbeitsverhältnisses beschreibt.
Dieser Zeitraum dient vor allem dem Zweck, es sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zu ermöglichen, unter Einhaltung nur kurzer Fristen zu kündigen. Denn schon in den ersten Wochen und Monaten zeigt sich, ob beide Parteien miteinander zufrieden sind. So besitzt die Probezeit für Arbeitnehmer das Potential, schnellere Arbeitgeberwechsel vorzunehmen, als sonst möglich sind.
Versicherungspflicht beim Probearbeiten
Bewerber, die einen oder mehrere Probearbeitstage durchleben, fragen sich im Vorhinein oft: „Besteht eine Sozialversicherungspflicht?“ Tatsächlich besteht bei der Teilnahme an solchen „Schnuppertagen“ keine Versicherungspflicht. Das liegt daran, dass, wie bereits erwähnt, dabei grundsätzlich keine vollständigen Betriebstätigkeiten zugewiesen werden.
Entsprechend sind auch Schadensfälle geregelt, die durch den Probearbeiter während seiner Zeit im Unternehmen verursacht werden. Tritt dieser Fall ein, ist die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers zuständig.

Arbeitgeber sind deshalb gut beraten damit, bei längeren Probearbeitszeiten die Bewerber nach dem Bestehen einer solchen Versicherung zu befragen.
In Bezug auf mögliche Arbeitsunfälle können Probearbeiter ohne Probleme über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert werden. Es muss jedoch eine Bedingung erfüllt sein, damit dann ein echter Unfallversicherungsschutz besteht:
Der Probearbeiter ist ein Leistungsempfänger bei der Bundesagentur für Arbeit und wurde von dieser dazu veranlasst, am Probearbeiten teilzunehmen.
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Hallo ich hätte einen Jobcenter Termin und sollte dann 14 Tage Probearbeiten. Heute war mein letzter Probearbeitstag nach den 14 Tagen. Jetzt hat Arbeitgeber und Jobcenter beschlossen das ich eine Umschulung machen soll angeblich 2 Jahre, zuvor soll ich solange bis 1. August dort weiter Probearbeiten unentgeltlich. Ich beziehe Hartz 4 und bin Alleinerziehende. Was darf das Jobcenter und der Arbeitgeber denn ich weiß offiziell noch nicht ob und wann ich weiter Probearbeiten soll. Ich hab das nur von jemand erfahren der auch dort arbeitet.
Hallo,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Zweifelsfall an einen Anwalt, der Sie in Ihrer individuellen Situation beraten und Ihnen im Ernstfall auch rechtliche Optionen aufzeigen kann.
Das Team von hartz4.de
Muß ein Tag Probearbeiten dem Jobcenter gemeldet werden?
Ich habe am Freitag einen Tag zum Anschnuppern bei einem Betrieb mitgearbeitet, nur zuarbeitende Tätigkeiten (Fegen, was halten, Zuschauen…) und habe jedoch vergessen dem Arbeitsvermittler dies mitzuteilen. Nun möchte der Arbeitgeber ein Probearbeiten von ein paar Tagen beantragen.
Hätte der eine Tag auch angemeldet werden müssen? Und muß ich oder die Firma eine Sanktion, gleich welcher Art befürchten?
Hallo,
da eine Probearbeit grundsätzlich vergütet wird, müssen Sie diese beim Jobcenter angeben, da daraus Einkommen resultiert.
Das Team von hartz4.de
Probearbeit wird grundsätzlich *nicht* vergütet. Deshalb kann daraus auch kein Einkommen entstehen. Es besteht nur dann eine Pflicht diese dem Jobcenter mitzuteilen, wenn…
• … dieses „probearbeiten“ länger anhält und man nicht für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht…
• … man Kosten beantragen möchte, bspw. um Fahrtkosten erstattet zu bekommen (kein Anspruch – Ermessenssache aus dem Vermittlungsbudget!)
Ich habe mal eine etwas andere Frage zum Probearbeiten… Ich müsste in einer anderen Stadt 1 Woche Probearbeiten mit der Chance danach Übernommen zu werden. Wie sieht es den mit den Reisekosten zum Zielort aus? Werden diese vom Jobcenter übernommen und müssen diese sogar übernommen werden?
Hallo Jörg,
Sie können die Fahrtkostenübernahme beantragen. Dazu sollten Sie entsprechende Nachweise vorlegen können. OB die Übernahme genehmigt wird, kann pauschal nicht gesagt werden.
Das Team von hartz4.de
Hallo,
wie sieht das generell aus mit der Probearbeit und dem Jobcenter bescheid geben?
Muss man dem Jobcenter das mitteilen, dass man einen Probearbeitstag hat, der sehr wahrscheinlich nicht vergütet wird. habe es nämlich noch nie erlebt, dass ein Probearbeitstag vergütet wird.
Zumal man ja sehr wahrscheinlich auch selber über seine Haftpflicht versichert ist und nicht über das Jobcenter dann oder?
Hallo,
grundsätzlich sollten Sie dies dem Jobcenter mitteilen.
Das Team von hartz4.de
Hallo hatte gestern ein Vorstellungsgespräch und haben mich heute um 13.00 Uhr angerufen ob ich Montag und Dienstag Hospitieren kann, da das Jobcenter schon zu hat, habe ich die Hotline angerufen und bescheid gesagt, die sagen das ich es verschieben soll, weil es sonst Schwarzarbeit wäre! Ich will aber umbedingt das machen! Ich wohne in Hagen und muss um 8.00 in Köln an der Schule sein.
Gibt es eine andere Aternative, oder kann ich es schriftlich machen!?
Viele Grüße
Caterina
Hallo Caterina,
da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir im Einzelfall leider keine Beurteilung abgeben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle.
Das Team von hartz4.de
Hallo,
seit einer Woche bin ich jetzt bei einem Betrieb zum Probearbeiten. Der Vertrag dafür wurde vom Werkstattmeister an’s Jobcenter geschickt zu der Person, die mir die Stelle vermittelt hatte.
Nun soll ich eine 2. Woche weiter dort arbeiten, bis ich fest eingestellt werde mit der Begründung (vom Meister), er müsse erst mit der Person da beim Jobcenter reden, wie das mit dem restlichen Monat ist, weil ich ja schon für den Monat Hartz4 bekommen hatte.
Nebenbei erwähnt:
Ich mache nahezu immer die gleichen Aufgaben, wie die ein oder anderen festangestellten Mitarbeiter und auch zu gleichen Zeiten: 7Uhr – 15:30Uhr (minimum) mit 30min. Pause .
Hinfahren muss ich auch mit dem Auto.
Frage1: Wie ist das mit dem Fahrweg? Bekomme ich da etwas erstattet vom Jobcenter?
Frage2: Sieht das nach „Probearbeiten“ aus oder doch eher als „kostenlose Arbeitskraft ausnützen“ ?
Danke im Voraus für die Antwort
Hall Andy,
nicht immer werden Fahrtkosten übernommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir leider nicht beurteilen. Da wir auch keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollte ein Anwalt prüfen, ob es sich um Probearbeiten handelt, oder doch schon Arbeitsverhältnis handelt.
Das Team von hartz4.de
du solltest dir einen Anwalt nehmen. für mich klingt deine Schilderung so, als sei bereits ein Arbeitsvertrag (stillschweigend) zustande gekommen. (feste Arbeitszeiten, gleiche Aufgaben wie Festangestellte). prüfen lassen!
Hallo,
im November hatte ich eine zweiwöchige Probearbeit absolviert. Nun frage ich mich, von wem (Jobcenter oder Arbeitgeber) und bis wann ich spätestens mein Entgelt dafür bekomme sollte?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
Julian
Hallo ich habe eine Frage.Ich bekomme Hartz 4. Da mein Sachbearbeiter mir unmögliche Arbeitsangebote schickt,habe ich mir einen Vermittlunsgutschein geben lassen für eine Privaten Arbeitsvermittler.Ich habe dann ein Bewerbungsgespräch vor einer Schule bekommen.Dann habe ich von meinem Sachbearbeiter eine Maßnahme bekommen in diesem Betrieb 1 Woche zu arbeiten.Mein Arbeitgeber wollte nur 1-2 Tage das Jobcenter 1 Woche. Ich sollte ein kleines Nebengebäude reinigen von 16.00-20.00 Uhr. Jetzt arbeite ich von 15.30 Uhr bis knapp 21.00 Uhr.Ich arbeite voll mit,mit den selben Arbeiten die meine Kolleginnen machen.Ich bekommen Infos wie: mein 14 jähriger Sohn putzt besser als ich und das den ganzen Zeitraum.Ich arbeite bei [von der Redaktion entfernt] nur mal so am Rande..die sind mit mir sehr zufrieden.Ich bin für die Schulreinigung nicht geeignet nehme Schmerzmittel zum überstehen. Habe ein Attest das ich 8 Std.in der Woche arbeiten kann. Ich habe dem Bereichsleiter geschrieben und gesagt das ich körperl.nicht mehr in der Lage bin und das ich den Job nicht haben will.Muss ich bis Freitag durchhalten oder bekommen ich eine Maßnahme. Denen fehlt ein Mann und ich soll die Arbeiten die noch ausstehen bis heute erledigen wie Kachel putzen im Bad und Türen reinigen.
Hallo, ich habe einen Tag probe gearbeitet und hatte auch einen Termin den Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Doch jetzt sagte das Jobcenter nein. Der stunden lohn wäre 0,24 cent zuviel und will das ich ein verlängertes Probearbeit in der Firma mache.
Was kann ich jetzt tun?
Stehen mir fahrkosten zu?
Extra verpflegungsgeld?